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13. Februar 2025, 8:23 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten
Für die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) gibt es verschiedene Pro- und Contra-Argumente. Während sich wohl einige bewusst dafür entschieden haben oder dies noch tun werden, gibt es vermutlich zahlreiche gesetzlich Versicherte in Deutschland, an denen die Einführung der ePA schlichtweg vorbeigegangen ist – darunter sicherlich auch viele, die sich in der digitalen Welt nicht ganz so sicher bewegen. Hier erhalten Sie die wichtigsten Informationen zur Nutzung des neuartigen digitalen „Aktenordners“, die bald auch ohne Smartphone oder Tablet möglich sein soll.
Seit dem 15. Januar 2025 steht die elektronische Patientenakte allen gesetzlich Versicherten in Deutschland zur Verfügung. Seit diesem Termin läuft in sogenannten Modellregionen – wie Hamburg und Umgebung, Franken sowie Teile von Nordrhein-Westfalen – eine Erprobungsphase. In deren Anschluss soll die ePA dann in allen Bundesländern genutzt werden, erklärt das Bundesministerium für Gesundheit. Höchste Zeit also, sich genauer anzusehen, wie das digitale Sammeldokument funktioniert. Zumal das Wörtchen „elektronisch“ speziell weniger technikaffine Personen verunsichern dürfte. TECHBOOK gibt einen Überblick.
Übersicht
Vor- und Nachteile der ePA
Die elektronische Patientenakte vereint wichtige Gesundheitsdaten eines Patienten und ermöglicht einen einfachen Zugriff für Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen. Sie enthält medizinische Befunde, Arztbriefe und auch Notizen zu Impfungen. Die Vorteile liegen in der verbesserten Kommunikation zwischen Ärzten und Patienten sowie im digitalen Zugang zu medizinischen Daten. Im Gegensatz zu traditionellen Papierakten, bei denen wichtige Informationen verloren gehen können, gewährleistet die ePA, dass sämtliche relevanten Daten gespeichert sind und bei Bedarf schnell und effizient abgerufen werden können.
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Auf der Contra-Seite stehen Bedenken hinsichtlich der Datensicherheit der ePA. Eine frühere Untersuchung hatte verschiedene Schwachstellen der elektronischen Patientenakte aufgezeigt, von denen einige als hochriskant eingestuft wurden. Es wurde daraufhin eine verbesserte Sicherheitsarchitektur eingeführt und diese in einer jüngeren Analyse als „angemessen“ bewertet.
Im Rahmen der Testphase muss sich die ePA in den Modellregionen nun bewähren und die notwendige Systemstabilität aufweisen. Gleichzeitig arbeitet man in Abstimmung mit dem Bundesinstitut für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) an zusätzlichen technischen Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit. Doch das braucht Zeit. War die flächendeckende Einführung der ePA ursprünglich für Mitte Februar geplant, wird sie nun vermutlich nicht vor April erfolgen.
Doch klar ist auch: Die ePA wurde so gestaltet, dass sie auch von technisch weniger erfahrenen Nutzern relativ problemlos verwendet werden kann. Das nährt die Sorge, dass Kriminelle etwaige Sicherheitslücken ausnutzen könnten.
Die elektronische Patientenakte ganz einfach nutzen
Allgemein funktioniert es so, dass (technisch fitte) Versicherte per App auf dem Smartphone oder Tablet ihre Dokumente in die Akte hochladen können. Zudem haben sie die Möglichkeit, Einträge zu löschen oder bestimmte Daten nur für ausgewählte Personen freizugeben beziehungsweise zu verbergen. Das bedeutet, dass ein Arzt im Grunde nur die Informationen sieht, die der Versicherte ihm zur Verfügung stellen möchte.
Wer Schwierigkeiten bei der Nutzung von mobilen Endgeräten beziehungsweise von Apps hat, kann sich für die Verwaltung seiner ePA an medizinisches Fachpersonal verwenden. Die Mitarbeiter im Krankenhaus oder in einer Arztpraxis können Ihre Gesundheitsdaten nicht bloß einsehen, sondern auch für Sie bearbeiten. Wenn Daten gelöscht oder hinzugefügt werden sollen, teilt der Versicherte dies der zuständigen Person einfach mit. Auch verschiedene Apotheken bieten diesen Service an.
Zudem können Versicherte bis zu fünf Vertrauenspersonen benennen, die die elektronische Patientenakte verwalten dürfen. Dies erklärt die Gematik, die für die Entwicklung, Umsetzung und den Betrieb der ePA verantwortliche ist, auf ihrer Website. Genannte Personen können mit ihrem eigenen Smartphone oder Tablet auf die Akte zugreifen, Daten einsehen und verwalten sowie Zugriffsrechte für medizinisches Personal festlegen.
Dadurch ist die Nutzung theoretisch auch für Personen möglich, die kein Smartphone haben oder damit nicht umgehen können. Sie haben jedoch keine Möglichkeit, ihre eigenen Daten einzusehen oder zu verwalten. Um Vertrauenspersonen zu verifizieren, muss ein persönliches Treffen stattfinden.
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Bald auch ohne Smartphone oder Tablet möglich
In den kommenden Monaten (voraussichtlich im Juli 2025) soll außerdem eine Desktop-Lösung für die elektronische Patientenakte bereitgestellt werden. Mit dem „ePA Desktop Client“ können Versicherte ihre Akte vom Laptop oder PC aus verwalten. Der Grund, warum der stationäre Zugriff bislang nicht möglich ist, liegt in der Notwendigkeit weiterer Entwicklungen im Rahmen der flächendeckenden Einführung der ePA, erfährt man dazu etwa auf der Website der AOK.
Die Nutzung der ePA per Desktop soll mit Windows 10 und 11 (wobei Microsoft die 10er-Software aktuell auslaufen lässt), macOS oder Linux möglich sein. Patienten benötigen die entsprechende Desktop-Client-Software, eine elektronische Gesundheitskarte mit PIN, ein Nutzerkonto und ein Chipkarten-Lesegerät. Weitere Details zur Einrichtung und Nutzung des ePA Desktop Clients werden auf den Websites der Krankenkassen veröffentlicht, sobald er verfügbar ist.
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Sie können der Anlegung und Nutzung der ePa widersprechen
Vor dem flächendeckenden Ausrollen der elektronischen Patientenakte haben Versicherte die Möglichkeit, der Erstellung zu widersprechen, indem sie sich an ihre Krankenkasse wenden. Ein Widerspruch ist auch nachträglich möglich, also wenn die ePA bereits angelegt wurde. In diesem Fall wird die Akte nicht mehr verwendet. Der Widerspruch kann jederzeit widerrufen werden.