30. September 2017, 11:31 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Ein Smartphone ohne Messenger? Findet man nur noch selten. Das breite Angebot an entsprechenden Apps macht es möglich. Nutzer sollten Messenger-Anwendungen aber erst einmal gründlich unter die Lupe nehmen, bevor sie ihnen vertrauen und sie nutzen.
Die SMS ist tot, Messenger sind angesagt. Viele Smartphone-Nutzer verzichten inzwischen fast ganz auf klassische Kurznachrichten und bleiben mit Freunden und Familie mit WhatsApp, Signal, Threema, Viber, Wire und Co in Kontakt. Doch unbedacht loschatten ist keine gute Idee.
„In ihrer Funktion sind sich die Messenger alle recht ähnlich“, sagt Christine Steffen von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW). „In der Regel lassen sich Text- und Sprachnachrichten, Bilder oder auch weitere Dateiformate versenden.“ Beschränkungen könne es etwa bei der maximal möglichen Dateigröße geben. Microsofts Skype etwa kann Dateien mit einer Größe von bis zu 300 Megabyte (MB) versenden, bei Facebooks WhatsApp sind es jeweils nur rund 100 MB und bei Threema 50 MB. Teils werden Fotos oder Videos komprimiert.
Unterschiede in Telefonie und Videochat
Unterschiedlich ist auch die Übertragungsqualität bei der Telefonie und den Videochats. Beides ist neben dem klassischen Textchat inklusive Gruppenchats längst auch bei fast allen Text-Messengern Standard. Umgekehrt kann man mit Apps wie Skype, Yahoo Messenger, Google Hangouts, ICQ, WeChat oder Facetime, die eher aus der Videochat-Ecke kommen, auch nur per Text chatten. In jedem Fall gleichen sich beide Messenger-Stämme immer mehr an.
Aber sind Fotos, private und sensible Informationen sowie Daten oder gar Geheimnisse im Messenger gut aufgehoben? Was über Messenger-Dienste verschickt wird, ist nicht immer vor neugierigen Blicken Dritter geschützt. Datenschutzverstöße könnten dann nicht ausgeschlossen werden, erklärt ein Sprecher der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Nutzer sollten gründlich überlegen, welche Informationen sie über Messenger-Dienste mitteilen.
Ausschau halten nach Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
Das gilt zumindest dann, wenn der Dienst keine sogenannte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bietet. Mit dieser ist zumindest die Kommunikation gut gesichert. „Da befindet sich der Schlüssel ausschließlich bei Sender und Empfänger“, erklärt Lena Rohrbach von Amnesty International Deutschland. Andere Verschlüsselungsmethoden sind dagegen nicht unbedingt sicher. Oftmals verfüge der Anbieter über eine Art Generalschlüssel, mit dem er oder Dritte die Kommunikation der Nutzer entschlüsseln können, erklärt Rohrbach.
Viele Anbieter interessieren sich aber ohnehin viel mehr für Verbindungsdaten und Kontakte. WhatsApp behält sich etwa in den Nutzungsbedingungen vor, die auf dem Smartphone gespeicherten Kontakte abzugleichen, erklärt Juristin Steffen von der VZ NRW. „Damit könnte der Anbieter Nutzungsprofile erstellen, die Auskunft darüber geben, wer mit wem wie oft kommuniziert.“ Solche Daten werden dann etwa zu Werbezwecken genutzt.
Bei manchen Apps wie Facebook Messenger oder Google Allo muss die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung erst aktiviert werden – teils sogar für jeden einzelnen Chat. Skype, Google Hangouts oder auch Snapchat bieten diese sichere Verschlüsselung gar nicht erst, wie eine Untersuchung der VZ NRW im September 2016 ergeben hat.
Verbraucher sollten sich vor der Installation einer Messenger-App darüber informieren, ob und wie die Daten verschlüsselt werden, ob, wie und wozu die Anwendung auf Kontakte zugreift oder das Nutzerverhalten analysiert. Lesebestätigungen und andere Funktionen zur Kontrolle der Aktivität sollte man in den Einstellungen des Messengers besser deaktivieren, rät Steffen.
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Gibt es Messenger für Kinder?
Generell gilt: Reguläre Messenger sind kein Kinderspielzeug. Darum dürfen die meisten dieser Dienste laut Geschäftsbedingungen auch erst ab 13 Jahren genutzt werden. Tatsächlich geprüft wird das Alter allerdings nicht. Für die Jüngsten gibt es aber inzwischen beaufsichtigte Chat-Apps wie etwa den Monster Messenger. Dort übernehmen Moderatoren oder die Eltern die Aufsicht.