25. Juni 2024, 14:53 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Im September 2023 hatte die Europäische Kommission Apple als Gatekeeper im Rahmen des Gesetzes über digitale Märkte (DMA) benannt. Seit März 2024 muss sich das Unternehmen deshalb an strenge Auflagen halten.
Die Europäische Kommission hat am Montag bekannt gegeben, dass Apple mit seinen App-Store-Vorschriften gegen den DMA verstößt. Die Behörde ist überzeugt, dass App-Entwickler nicht ausreichend auf externe Angebote und Inhalte lenken können. Außerdem leitet die Kommission ein neues Verfahren gegen Apple ein, da dessen Vorgaben für App-Stores von Drittanbietern ebenfalls unvereinbar mit dem DMA sein könnte.
Kommission hat Verstoß gegen DMA vorläufig festgestellt
„Unser vorläufiger Standpunkt lautet, dass Apple eine Weiterleitung zu alternativen Anwendungen nicht in vollem Umfang zulässt“, sagte Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin, in einer Pressemitteilung der Europäischen Kommission. Streitpunkt ist das sogenannte „Steering“ (dt. „Lenken“), mit dem App-Entwickler aus ihren Apps kostenlos auf externe Angebote verweisen können sollen. Kunden sollen so über etwaige kostengünstigere Kaufmöglichkeiten erfahren, die nicht über Apples Zahlungssystem laufen.
Wir haben Grund zu der Annahme, dass die AppStore-Vorschriften [sic] es den App-Entwicklern entgegen den Bestimmungen des Gesetzes über digitale Märkte nicht erlauben, frei mit ihren eigenen Nutzern zu kommunizieren.
Kommissar Thierry Breton, zuständig für den Binnenmarkt
Bislang erlaubt Apple nur Link-outs – also Links in den Apps, die auf eine externe Website verweisen. Die App-Entwickler dürfen jedoch den aktuellen App-Store-Richtlinien zufolge nicht über günstigere Angebote und externe Inhalten hinweisen oder auf andere Weise mit ihren Kunden kommunizieren. Zudem verlangt Apple eine Gebühr für jeden Kauf, der innerhalb von sieben Tagen über einen Link-out getätigt wurde.
Apple hat nun die Gelegenheit, sein Verteidigungsrecht auszuüben und schriftlich auf die Feststellung der Kommission zu antworten. Sollte sich die vorläufige Auffassung der Kommission bestätigen, würde ein Beschluss wegen Verstoßes gegen das Gesetz bis spätestens 25. März 2025 folgen.
„Pay for Privacy“ EU-Kommission mahnt Meta für Bezahlmodell ab
Von EU verhängt Apple muss Milliardenstrafe wegen Musik-Streaming zahlen
Neue Funktionen iOS 17.5 ist da – alle Neuerungen des wichtigen iPhone-Updates
Mehr als 35 Milliarden Euro Strafe drohen
Zudem leitet die Behörde ein weiteres Verfahren gegen Apple wegen eines möglichen Verstoßes gegen den DMA ein. Vestager: „Außerdem haben wir ein Verfahren gegen Apple wegen seiner sogenannten Kerntechnologiegebühr und verschiedener Vorschriften für die Zulassung von App-Stores Dritter und das Übertragen von Dateien auf andere Geräte eingeleitet.“ Da iOS als Gatekeeper designiert ist, muss das Unternehmen die Nutzung von alternativen App-Stores ermöglichen. Zwar wurde diese Vorgabe mit dem Update auf iOS 17.4 umgesetzt. Die Kommission stört sich dabei aber an der sogenannten „Core Technology Fee“ (dt. „Kerntechnologiegebühr“), die Anbieter von alternativen App-Stores an Apple zahlen müssen.
Core Technology Fee
Anbieter von alternativen App-Stores für iOS müssen 50 Cent pro Nutzer an Apple zahlen, wenn eine App innerhalb eines Jahres mehr als 1 Million Mal installiert wird. Das fällt unter die sogenannte „Core Technology Fee“ (CTF) und gilt nur für kostenlose Apps ohne Monetarisierung. Auf Druck der Europäischen Kommission hat Apple jedoch Ausnahmen eingeführt. So greift die CTF nicht, wenn Entwickler weniger als 10 Millionen Euro über einen Zeitraum von drei Jahren einnehmen. Zwischen 10 und 50 Millionen Euro ist die Gebühr auf eine Million Euro gedeckelt. Erst jenseits der Marke von 50 Millionen Euro greift die CTF wie bisher.
Die Kommission will zudem prüfen, ob weitere Vorgaben wie die verpflichtende Teilnahme an Apples Developer Program und die zusätzlichen Schritte zur Installation von alternativen App-Stores im Einklang mit dem DMA sind.
Sollten sich die Bedenken der Kommission bestätigen, droht Apple eine Strafe in Höhe von bis zu 10 Prozent seines jährlichen Umsatzes. An den aktuellen Zahlen von 2023 gemessen ergibt sich damit eine Summe von 35,7 Milliarden Euro. Bei wiederholten Verstößen gegen den DMA erhöht sich das Strafmaß auf 20 Prozent des Umsatzes.
Im März 2024 musste Apple bereits eine Strafe in Höhe von 1,8 Milliarden Euro zahlen. Schon damals forderte die Kommission das Unternehmen dazu auf, die „Anti-Steering“-Regeln aus den App-Store-Richtlinien zu streichen. Das Verfahren stammte noch aus der Zeit vor dem DMA und zog die bislang höchste Geldstrafe für wettbewerbswidriges Verhalten dar.