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Entscheidung gefallen

BGH bestätigt Bundeskartellamt – Apple darf strenger reguliert werden

Einem aktuellen BGH-Urteil zufolge ist Apple zu mächtig und darf stärker reguliert werden
Einem aktuellen BGH-Urteil zufolge ist Apple zu mächtig und darf stärker reguliert werden Foto: picture alliance/dpa | Hannes P. Albert
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TECHBOOK Redaktion

19. März 2025, 16:03 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Der Bundesgerichtshof hat Apples Marktmacht bestätigt – und damit den Weg für eine stärkere Regulierung des US-Konzerns geebnet. Besonders die Kontrolle über den App Store und der Zugang zu sensiblen Nutzerdaten stehen in der Kritik. Was bedeutet das für den Wettbewerb?

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Mit seinem am Dienstag verkündeten Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Entscheidung des Bundeskartellamts aus dem Jahr 2023 bestätigt – damit können Apple wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen untersagt werden. Besonders problematisch sieht das Gericht den Einfluss des Konzerns über seine App Stores und den Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten.

Apple unterliegt im Streit um Marktmacht

Der US-Konzern Apple hatte gegen die Einschätzung des Bundeskartellamts Beschwerde eingelegt – doch ohne Erfolg. Der BGH wies die Beschwerde zurück und entschied zudem, dass keine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) erforderlich sei. „Das Unionsrecht stehe dem Urteil des BGH nicht entgegen“, erklärte der Vorsitzende Richter des Kartellsenats, Wolfgang Kirchhoff.

Nutzerdaten als Wettbewerbsvorteil

Laut Gericht hat Apple durch seine App Stores tiefgehende Einblicke in wettbewerbsrelevante Daten, insbesondere das Nutzungsverhalten der User. Diese Informationen ermöglichen es dem Konzern, eigene Produkte gezielt anzupassen und somit potenzielle Konkurrenz zu benachteiligen. Zwar gibt Apple Nutzern die Wahl, Tracking über mehrere Apps hinweg zu unterbinden. Allerdings hält es sich selbst nicht an die Vorgaben seiner App-Tracking-Transparency (ATT), wie Forscher herausgefunden haben.

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Klare Kriterien für marktbeherrschende Stellung

Die Feststellung einer marktübergreifenden Bedeutung basiert auf mehreren Kriterien, die das deutsche Gesetz vorgibt. Dazu gehören nicht nur eine marktbeherrschende Stellung auf verschiedenen Märkten, sondern auch finanzielle Ressourcen und der Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten. Ein weiterer Faktor ist der Einfluss auf die Geschäftstätigkeit Dritter.

Die Verfügung gegen Apple gilt für fünf Jahre. Ähnliche Entscheidungen gab es bereits in der Vergangenheit: So wurde auch der Online-Händler Amazon als marktbeherrschend eingestuft. Zudem zählt das Bundeskartellamt Microsoft zu den „Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb“.

Mit Material von Reuters

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