11. Juni 2023, 16:29 Uhr | Lesezeit: 6 Minuten
Erscheint eine unbekannte Nummer auf dem Display, denken viele Menschen: einfach zurückrufen. Doch dieser Anruf kann unter Umständen ganz schön teuer werden. TECHBOOK erklärt Ihnen, worauf Sie achten müssen und wie Sie entsprechende Betrugsfallen umgehen.
Sie sehen eine unbekannte Nummer auf Ihrem Handy, wollen wissen, wer das ist und rufen deshalb einfach zurück? Genau das sollten Sie nicht tun! Dabei lohnt es sich, vor allem genau auf die Nummer zu achten. Ein Erkennungsmerkmal ist hierbei auffällig: die Vorwahl. Denn diese verrät, von wo aus der Anrufer die eigene Telefonnummer gewählt hat. Leider muss man aber sagen, dass Berüger sich immer neue Maschen einfallen lassen und dabei die neuen technischen Möglichkeiten ausreizen.
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Übersicht
So reagiert man am besten bei unbekannter Nummer
Wer ist der unbekannte Anrufer und warum sollte man zurückrufen? Das sind die Fragen, die sich wohl jeder bei einem unidentifizierten Anruf stellt. Doch bevor Sie rangehen oder zurückrufen, um das herauszufinden, sollten Sie sich die unbekannte Nummer einmal genau ansehen. Hat die Telefonnummer vielleicht eine ausländische Vorwahl, doch Sie haben weder Verwandte noch Freunde im Ausland?
Betrüger kommen häufig nicht aus dem Land, in dem sie die Betrugsmasche durchführen. Auch ein Standort in Europa ist unwahrscheinlich, da die Strafverfolgung von Betrügern außerhalb der EU schwieriger ist. Erhält man also einen Anruf von einer unbekannten Nummer, sollte man immer erst einmal vorsichtig sein. Lassen Sie es gegebenenfalls klingeln und suchen Sie die angezeigte Nummer übers Internet. Häufig finden sich bei entsprechenden Betrugsmaschen bereits Einträge in passenden Foren.
Vorsicht vor Ping-Anrufen!
Die Bundesnetzagentur erhält zahlreiche Beschwerden, bei denen Menschen von unbekannten Nummern aus dem Ausland oder von Rufnummern für globale mobile Satellitensysteme, wie etwa die Nummer „0088“ oder „+88“, angerufen worden sind, wie TECHBOOK auf Nachfrage erfahren hat. Es handele sich dabei häufig um sogenannte Ping-Anrufe. „Durch entsprechende Anrufe soll ein kostenpflichtiger Rückruf provoziert werden. Ein Rückruf dieser Nummern ist aber oft mit sehr hohen Kosten verbunden, teilweise in Höhe von mehreren Euro pro Minute“, erklärt Michael Reifenberg von der Bundesnetzagentur gegenüber TECHBOOK. Den Betroffenen wird deshalb empfohlen, die unbekannte Nummer nicht einfach zurückzurufen.
So funktioniert der Lock-Anruf: Betrüger rufen für nur einen kurzen Bruchteil an, legen sofort wieder auf. Der Verbraucher sieht eine unbekannte Nummer auf dem Telefon und möchte zurückrufen. Das ist aber keine gute Idee. Genau darauf hoffen die Betrüger und lassen sich Ihren Anruf kräftig bezahlen, denn der Rückruf kostet meist mehrere Euro pro Minute. Deshalb sollten Sie auf keinen Fall solche Lock-Nummern zurückrufen!
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Nutzer sollen lange am Hörer bleiben
Wer die unbekannte Nummer dennoch zurückruft, hört am anderen Ende der Leitung manchmal nichts, legt auf und denkt sich nichts weiter dabei. In anderen Fällen gibt es Bandansagen, etwa zu angeblichen Paketlieferungen. Das Ziel: Den Nutzer möglichst lange in der Leitung halten. Das böse Erwachen folgt bei Vertragskunden dann auf der Telefonrechnung. Prepaid-Nutzer bemerken die Abzocke unter Umständen gar nicht.
Doch Verbraucher können vorbeugen – vor allem, indem sie sich die unbekannte Nummer des Anrufers genau ansehen, bevor sie zurückrufen. Ping-Anrufe haben fast immer eine Vorwahl aus dem Ausland, erkennbar an einem „+“ oder den Ziffern „00“ zu Beginn der (Festnetz-) Nummer.
Viele Beschwerden gab es zuletzt vor allem über unbekannte Nummern aus Burundi und Tunesien. Die Tücke: Die Vorwahlen der Länder – 00257 und 00216 – ähneln denen von Emsdetten (02572) und Mönchengladbach (02161), sodass die Betroffenen nichts ahnend einfach zurückrufen. So ist es auch bei vielen anderen Vorwahlen von meist eher exotischen Ländern: Sie lassen sich leicht mit Städte-Vorwahlen verwechseln.
Muss man die Rechnung bezahlen?
Aufgrund dieser Masche hat die Bundesnetzagentur Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote gegenüber unbekannten Nummern aus dem Ausland sowie Anrufen vom globalen mobilen Satellitentelefon erlassen. Eine sehr gute Nachricht für alle, denn das Verbot bedeutet, dass die Kosten, die Betroffenen solcher Anrufe für die Verbindung mit dem Zurückrufen entstanden sind, künftig nicht länger in Rechnung gestellt werden dürfen. Haben Betroffene bereits eine Rechnung erhalten, gilt in diesem Fall das Inkassierungsverbot. Demnach dürfen die noch offenen finanziellen Forderungen nicht weiter verlangt werden. Die Bundesnetzagentur sei gerade dabei, weitere Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote vorzubereiten.
Sie haben bereits bezahlt?
Bei unbekannten Nummern ist das Zurückrufen aber nicht der einzige Haken: Haben betroffene Verbraucher die Kosten der dubiosen Rechnung bereits gezahlt, hilft das Verbot der Bundesnetzagentur vermutlich nur noch bedingt. Aber auch dann sollten Betroffene versuchen, ihr Geld zurückzuholen. Die Bundesnetzagentur kann in diesen Fällen den Verbrauchern bei der Durchsetzung ihrer zivilrechtlichen Ansprüche nicht helfen. Aber gemeinsam mit der Verbraucherzentrale haben Bürger die Möglichkeit, das gezahlte Geld zurückzufordern.
„Vor diesem Hintergrund rät die Bundesnetzagentur generell zur Vorsicht bei Anrufen, wenn diese Anrufe nicht erwartet werden. Verbraucher sollten zudem äußerst sensibel mit ihren persönlichen Daten (Telefonnummern und sonstigen Kontaktdaten, aber insbesondere auch Kontoverbindungsdaten) umgehen“, sagt Reifenberg.
Anbieter um Kulanz bitten
Steht die unbekannte Nummer noch nicht auf der Liste der Bundesnetzagentur und Sie haben zurückgerufen, gibt es keinen rechtlichen Anspruch. Trotzdem empfiehlt Rechtsanwalt Solmecke, um eine Kürzung des Betrages zu bitten. Häufig seien die Anbieter kulant.
Ein weiterer Schutz: Für 56 Länder gibt es inzwischen verpflichtende Preisansagen zu Beginn des Gesprächs. Wer die unbekannte Nummer zurückruft, wird dann sofort über die anfallenden Kosten informiert.
Wie kommen Betrüger an meine Nummer?
In einigen Fällen sind die Nummern computergeneriert, dann ist es tatsächlich Zufall, erklärt Kathrin Körber, Juristin bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Doch immer wieder kommt es auch vor, dass etwa bei Datenlecks abgeschöpfte Daten in die Hand von Betrügern gelangen. Dagegen hilft vor allem, persönliche Daten wie die Telefonnummer oder die Adresse generell nur sparsam preiszugeben.
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Wie kann ich eine unbekannte Nummer herausfinden, ohne zurückzurufen?
Sollten Sie sich unsicher sein, können Sie online herausfinden, wer Sie angerufen hat. Auf der Internetseite der Bundesnetzagentur finden Sie eine Liste sämtlicher Nummern, die diese seit 2004 aus unterschiedlichen Gründen gesperrt oder Maßnahmen gegen diese eingeleitet hat. Wie das geht, erfahren Sie hier.
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Werden Sie also häufig von unbekannten Nummer angerufen, sehen Sie vom Zurückrufen ab. Stattdessen können Sie die Anrufer ganz einfach blockieren oder bei der Bundesnetzagentur melden. Ihre Beschwerde können Sie per Mail an rufnummernmissbrauch@bnetza.de. Um gegen die Betrüger vorgehen zu können, benötigt die Bundesnetzagentur diese Beschwerden.
Mit Material von dpa