Direkt zum Inhalt wechseln
logo Das Magazin für digitalen Lifestyle und Entertainment
Android-Hacks Teil 1

Mit „Smart Lock“ die Bildschirmsperre vom eigenen Android-Handy umgehen

Android Hack Smart Lock
In Folge unserer Serie erklären wir, wie das Smart-Lock-Feature funktioniert Foto: TECHBOOK
Adrian Mühlroth
Redakteur

21. Dezember 2020, 11:51 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

In dieser Serie zeigt TECHBOOK Ihnen die besten Android-Hacks und -Tricks – mit Video und ausführlicher Anleitung.

Artikel teilen

Das von Google entwickelte Android-Betriebssystem ist das meistverbreitete auf der Welt. 70 Prozent aller Smartphones laufen heute mit Android. Mittlerweile ist das OS in der elften Generation angekommen und mit jeder neuen Generation hat es auch neue Funktionen bekommen – manche davon sind recht gut versteckt. In der Serie „Android-Hacks“ zeigt TECHBOOK Ihnen die besten und praktischsten dieser Funktionen.

In Teil 1 erfahren Sie, wie Sie die Bildschirmsperre unter bestimmen Bedingungen umgehen können. Das ist praktisch, wenn Sie etwa das Smartphone bei sich tragen und nicht ständig entsperren wollen.

Mehr zum Thema

So funktioniert’s

1. Öffnen Sie die Android-Einstellungen.

2. Wählen Sie im Menü den Punkt Sicherheit.

3. Klicken Sie auf die Option Smart Lock.

4. Geben Sie nun Ihre PIN oder Passwort ein, die auch zu Bildschirmsperre dienen.

5. Sie haben nur verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl:

Trageerkennung: Benutzt Sensoren im Smartphone, um festzustellen, ob Sie sich bewegen. Solange Sie das Smartphone bei sich tragen, kann es damit entsperrt bleiben.

Vertrauenswürdige Orte: Hier können Sie Orte festlegen, an denen das Smartphone entsperrt bleibt. Dafür ist die Nutzung von Ortungsdiensten via GPS, Mobilfunk und WLAN nötig.

Vertrauenswürdige Geräte: Solange das Smartphone mit einem Bluetooth-Gerät verbunden ist, sperrt es nicht automatisch. Sie können etwa Ihre Kopfhörer oder Smartwatch als vertrauenswürdiges Gerät festlegen.

Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung unseres Angebots mit Tracking und Cookies widerrufen. Damit entfallen alle Einwilligungen, die Sie zuvor über den (Cookie-) Einwilligungsbanner bzw. über den Privacy-Manager erteilt haben. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit Tracking und Cookies entscheiden.

Bitte beachten Sie, dass dieser Widerruf aus technischen Gründen keine Wirksamkeit für sonstige Einwilligungen (z.B. in den Empfang von Newslettern) entfalten kann. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an datenschutz@axelspringer.de.