25. Juni 2024, 16:10 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Im Juli gibt es wieder einige Änderungen für Verbraucher. Im Bereich Technik und Digitales fallen sie allerdings übersichtlich aus. TECHBOOK informiert.
Regelmäßig gibt es gesetzliche Änderungen, die sich auf den Alltag auswirken. Im Juli sind das beispielsweise die Anpassung der Rente, neue Vorgaben bei Pfandflaschen sowie Änderungen bei der Gasspeicherumlage. Speziell im Bereich Technik und Digitales fallen die Änderungen für Verbraucher im Juli hingegen recht mager aus.
Fahrassistenzsysteme in Neuwagen verpflichtend
Ab Juli müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge in der EU über diverse Fahrassistenzsysteme verfügen. Dazu gehören beispielsweise ein Notbremsassistent, Spurhalteassistent, intelligenter Geschwindigkeitsassistent sowie ein adaptives Bremslicht. Auch eine Müdigkeitserkennung, ein Rückfahrassistent, Reifendruckkontrollsystem sowie eine auf Alkohol reagierende Wegfahrsperre sind dann verpflichtend.
Zudem soll eine in den Neuwagen integrierte Black-Box – auch Event Data Recorder (EDR) genannt – künftig alle Unfalldaten speichern. Laut ADAC gilt die Regel ab 7. Juli für die Klassen M1 (Pkw) und N1 (Nutzvehikel bis 3,5 Tonnen). Ab dem 7. Januar 2026 und dem 7. Januar 2029 folgen die Klassen M2, M3, N2 und N3 nach der Definition der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung.
Netflix-App verschwindet von zahlreichen Fernsehern
Aufgrund gestiegener technischer Anforderungen lässt sich die Netflix-App ab Juli auf zahlreichen TV-Geräten nicht mehr nutzen. Betroffen sind vorwiegend Modelle des Herstellers Sony. Eine Liste der Modelle hat das japanische Tech-Unternehmen auf seiner Website veröffentlicht. Um weiterhin auf Netflix zugreifen zu können, müssen Betroffene sich entweder einen neuen Fernseher kaufen oder aber ihr altes Gerät beispielsweise per Streaming-Stick upgraden.
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Amazon Alexa verliert Listen-Funktion
Zum 1. Juli streicht Amazon eine wichtige Programmierschnittstelle und somit die Möglichkeit, über Amazon Alexa auf Listen-Funktionen zuzugreifen. Durch die Abschaltung der Schnittstelle können die Anwender, die Einkaufs- oder Aufgabenlisten anderer Anbieter nutzen, diese dann per Sprachbefehl nicht mehr bearbeiten. Einzig die direkt von Amazon angebotenen To-do-Listen stehen noch zur Verfügung. Mehr dazu haben wir in einem separaten Artikel erklärt.
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Kabel-TV nicht mehr in den Nebenkosten
Bereits in den Verbraucher-Änderungen zum Juni haben wir darauf hingewiesen, dass Vermieter die Gebühren für das Kabelfernsehen ab Juli 2024 nicht mehr über die Nebenkosten abrechnen dürfen. Die Umstellung ist Teil der Modernisierung des Telekommunikationsrechts in Deutschland. Mieter müssen sich um eine alternative Empfangsmethode kümmern, wenn sie weiterhin Kabel-TV empfangen möchten. Dafür können sie entweder selbst einen Vertrag mit ihrem Kabelnetzprovider abschließen, oder aber zu Antennenfernsehen (DVB-T2), IPTV oder Satellit wechseln. Die Alternativen im Überblick haben wir in einem weiteren Artikel aufgelistet.
Einige Kabelanbieter gewähren noch eine Übergangsfrist und kappen den Zugang zum Fernsehen erst ab August oder September. In derartigen Fällen wurden Mieter per Post darüber informiert und können ihren TV-Empfangswechsel entsprechend planen.