27. Januar 2025, 10:33 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Im Februar 2025 stehen wieder einige Veränderungen für Verbraucher im Bereich Digitales und Technik an. Nachfolgend erfahren Sie, worauf Sie sich künftig einstellen müssen.
Im neuen Monat müssen sich Verbraucher wieder auf einige Neuerungen einstellen. TECHBOOK verrät Ihnen, welche Änderungen im Februar 2025 im Digital- und Technikbereich anstehen. Dabei geht es um Preiserhöhungen bei HD-Sendern, neue Regeln für Künstliche Intelligenz und vieles mehr.
Übersicht
Höhere Gebühren für HD-Fernsehen
Ab dem 1. Februar 2025 wird Fernsehen für einige Zuschauer teurer, insbesondere wenn man Sender über Kabel oder Satellit in HD-Qualität empfangen möchte. Private Sender wie RTL und Sat.1 erhöhen ab diesem Datum die Gebühren für den hochauflösenden Empfang. Das betrifft jedoch nicht alle: Streaming-Dienste wie MagentaTV, Zattoo und waipu.tv bieten HD-Qualität als festen Bestandteil ihrer Grundgebühr an und berechnen keine zusätzlichen Kosten für HD-Sender. Anders ist es beim Empfang über Kabel oder Satellit. Hierbei wird HD häufig über spezielle Pakete bereitgestellt. Laut HD+ sind das die Preise ab Februar:
- HD+ Abo (Sat oder IP): 6,99 Euro/mtl.
- HD+ Jahrespaket (Sat oder IP): 85 Euro
Neue Regeln für Künstliche Intelligenz
Ab dem 2. Februar 2025 gilt in der EU ein Verbot für KI-Systeme, die als besonders riskant eingestuft werden, etwa Social Scoring. Diese Systeme, bekannt aus Ländern wie China, bewerten Menschen anhand ihres Verhaltens und ihrer Daten und beeinflussen etwa den Zugang zu Dienstleistungen oder Krediten. Solche Anwendungen gelten in der EU als unvereinbar mit Rechten wie Privatsphäre und Diskriminierungsfreiheit.
Das Verbot ist Teil des AI Act, der den Umgang mit Künstlicher Intelligenz regulieren soll. Ziel ist es, sicherzustellen, dass KI-Systeme ethisch und verantwortungsvoll genutzt werden. Anbieter, die gegen diese Regeln verstoßen, müssen mit Strafen rechnen. Verbraucher erhalten dadurch mehr Schutz vor Missbrauch sowie faire und transparente Bedingungen im Umgang mit KI-Technologien.
Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle
Ab dem 15. Februar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) bundesweit für alle gesetzlich Versicherten eingeführt – automatisch und ohne zusätzliche Anmeldung, es sei denn, man widerspricht aktiv. Damit soll man Gesundheitsdaten wie Befunde, Diagnosen und Medikationspläne digital zur Verfügung haben und einfacher mit Ärzten teilen. Das Ziel ist klar: Die medizinische Versorgung soll durch besseren Informationsaustausch effizienter werden.
Wer die ePA nutzt, behält jederzeit die Kontrolle und entscheidet selbst, welche Daten geteilt werden. Bereits ab dem 15. Januar 2025 startet die ePA in Modellregionen wie Hamburg, Franken und Teilen von Nordrhein-Westfalen, um die Einführung im Februar reibungsloser zu gestalten. Weitere Informationen zur ePA finden Sie bei TECHBOOK.
WhatsApp verschwindet auf vielen Geräten
Eine weitere Änderung ab Februar 2025: Nutzer von Feature-Phones, also Smartphones mit eingeschränkten Funktionen und Inhalten, könnten ab Februar überrascht werden. WhatsApp wird auf vielen dieser Geräte nicht mehr verfügbar sein. Der Mutterkonzern von WhatsApp, Meta, hat entschieden, künftig den Fokus ausschließlich auf iOS- und Android-Geräte zu legen. Besonders betroffen ist das Betriebssystem KaiOS, das unter anderem auf Smartphones der Marken JioPhone, Alcatel und Doro zum Einsatz kommt.
Neues Flaggschiff-Smartphone von Xiaomi kommt
Das Xiaomi 15 Ultra kommt im Februar 2025 weltweit auf den Markt. Mit einer Leica-Kamera an Bord will das neue Flaggschiff vor allem Fotografie-Fans begeistern. Dazu kommen ein Snapdragon 8 Gen 3-Chip, ein gestochen scharfes AMOLED-Display und einige neue Kamera-Features. Xiaomi zeigt damit, dass sie es mit den großen Namen im Premium-Bereich aufnehmen wollen. Als Betriebssystem wird bei HyperOS 2.0 zum Einsatz kommen.
Microsoft ändert Login-Verfahren
Ab Februar 2025 ändert Microsoft seine Anmeldeverfahren: Nutzer bleiben nach dem Einloggen automatisch in ihrem Microsoft-Konto angemeldet, es sei denn, sie melden sich aktiv ab oder verwenden den privaten Modus ihres Browsers. Diese Anpassung betrifft alle, die Dienste wie Outlook oder OneDrive nutzen, und erfordert besondere Aufmerksamkeit bei der Verwendung öffentlicher Computer. Um unbefugten Zugriff zu vermeiden, sollten Anwender daher sicherstellen, sich nach jeder Sitzung abzumelden oder den privaten Surfmodus zu verwenden.
Falls man vergisst, sich abzumelden, bietet Microsoft die Möglichkeit, das Konto auf allen Geräten und Browsern – mit Ausnahme von Xbox-Konsolen – zentral abzumelden. Diese Änderung folgt auf die Einführung von Passkeys, die eine sichere Anmeldung ohne Passwort ermöglichen, indem Funktionen wie Gesichtserkennung oder Fingerabdruck genutzt werden.
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Bahn testet bargeldloses Bordbistro
Die Deutsche Bahn testet von Februar bis Mai 2025 auf sechs ICE-Strecken einen bargeldlosen Betrieb in ihren Bordbistros. Während dieser Testphase ist dort ausschließlich Kartenzahlung möglich. Betroffene Verbindungen sind im DB Navigator und auf der Website entsprechend gekennzeichnet.