Kriminelle verdienen eine Menge Geld mit gefälschten CDs und DVDs. Den Künstlern und Produktionsfirmen entsteht ein immenser Schaden – etwa wie bei einem Fall in Baden-Württemberg, wo fast zwei Millionen gefälschte Platten entdeckt worden sind.
Das müssen Verbraucher wissen, damit Sie sich keine Fälschung einhandeln:
Woran erkennt man eine Fälschung?
„Wenn man etwas im Laden kauft, geht man ja erstmal davon aus, dass man keine Fälschung kauft“, sagt Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Ansgar Koreng aus Berlin. Worauf man achten sollte:
- Die Produkte sollten Siegel und Hologramme haben.
- Die Qualität der Verpackung ist ein gutes Indiz dafür, ob das Produkt ein Original ist.
- Verblichene CD-Cover können darauf hindeuten, dass sie fotokopiert wurden.
- Der Druck auf der CD selbst sollte professionell wirken.
- Bei allzu günstigen Preisen gilt es, misstrauisch zu sein.
- Ein fehlendes Veröffentlichungsdatum des Films oder des Albums deutet auf eine Fälschung hin.
- Wie vertrauenswürdig ist der Händler? Bekannte Kette oder Ramschhändler.
- Sprünge beim Abspielen oder schlechte Bildqualität sprechen ebenfalls für eine Fälschung.
- Oft geben Produktionsfirmen detaillierte Lizenzdetails an, wenn diese fehlen, sollte man vorsichtig sein, besonders wenn auch andere Merkmale auf eine Kopie hindeuten.
Ist es strafbar, wenn man eine Fälschung kauft?
In der Regel nicht. „Wenn man nicht erkennen kann, dass man eine Fälschung kauft, macht man sich auch nicht strafbar“, sagt Koreng. Wer im Nachhinein mitbekommt, dass er eine Fälschung gekauft hat, könne aber beim Verkäufer sein Recht auf Gewährleistung geltend machen und das Produkt zurückgeben – schließlich handele es sich um einen Mangel. Wer allerdings wissentlich eine Fälschung kauft, mache man sich unter Umständen der Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung schuldig, erklärt Koreng.
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Was ist, wenn man eine gefälschte CD weiterverkauft?
Wer eine Raubkopie kauft und diese weiterverkauft, macht sich strafbar, wie Rechtsanwalt Christian Solmecke aus Köln erklärt. Er hat sich unter anderem auf Urheberrecht spezialisiert. In dem Moment sei es egal, ob man wusste, dass es sich um eine Fälschung handelt oder nicht. „Da werden die meisten Verbraucher kalt erwischt“, warnt Solmecke. Denn in dem Moment haben sie auch keine Regressansprüche an den ursprünglichen Verkäufer mehr, falls sie sich eine Abmahnung einhandeln. „Sie bleiben auf dem Schaden sitzen und begehen eine Urheberrechtsverletzung.“