
19. April 2025, 16:47 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Wer noch heute die ein oder andere DVD oder Blu-ray kauft, kennt es: Ehe man den Film oder die Serie überhaupt starten kann, muss man den Hinweis zur FSK über sich ergehen lassen. Aber warum nur?
Endlich ist sie im Briefkasten, die DVD oder die Blu-Ray mit dem heiß ersehnten Film oder der Serie, den/die kein Streaming-Anbieter vorhält. Also rein mit der Disc in den Player, und los geht es – allerdings nur in der Theorie. Denn bevor die eigentliche Handlung startet, wird man, wenn auch nur kurz, unsanft ausgebremst. So erscheint auf dem Bildschirm zunächst einmal ein Hinweis der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle). Und man kann ihn auch heute noch nicht überspringen.
FSK-Hinweis bei DVDs und Blu-rays verpflichtend
„Mit der Antragstellung zur Alterskennzeichnung von filmischen Inhalten bei der FSK verpflichten sich die Antragsteller, bei der Auswertung eines Films auf einem Bildträger, vor dem Hauptfilm diesen nicht überspringbaren Altershinweis einzufügen“, sagt Michael Schmidt TECHBOOK. Schmidt ist ständiger Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden bei der FSK und weist darauf hin, „dass eine FSK-Kennzeichnung keine bloße pädagogische Empfehlung ist.“ Vielmehr solle diese Kennzeichnung sicherstellen, „dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird. Die in der Öffentlichkeit etablierten FSK-Altersfreigaben sind daher als gesetzlicher Schutzstandard zu verstehen, um für Kinder und Jugendliche ein sicheres mediales Umfeld frei von Beeinträchtigungen zu gewährleisten.“
Der Experte betont, dass die FSK-Kennzeichnungen auf der Grundlage von § 12 und § 14 Jugendschutzgesetz erfolgen. „Diese gesetzlich verbindlichen Kennzeichen werden von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen.“ Grundlage für die Einblendung vor dem Hauptfilm bei Bildträgern mit FSK-Kennzeichen sei eine Vereinbarung der Obersten Landesjugendbehörden mit der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO; d. Red.). Dazu Schmidt: „Der Insert weist auf die Rechtsverbindlichkeit und auf die inhaltliche Bedeutung der FSK-Kennzeichen hin.“
„Diese Vereinbarung wurde in Artikel 4 Absatz 3 der ‚Bekanntmachung der Vereinbarung über die Freigabe und Kennzeichnung von Filmen und mit Filmen programmierten Bildträgern nach §14 Absatz 6 des Jugendschutzgesetzes vom 30. Januar 2023‘ veröffentlicht“, so Schmidt.

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FSK-Einblendung auch in Zukunft nicht überspringbar
Kurzerhand überspringen, um schneller in den Genuss des Filmes/der Serie zu kommen, lässt sich der FSK-Hinweis nicht. Aber warum eigentlich nicht? Schließlich ist die Disc ja längst im Besitz des Zuschauers. Jegliche Alterskontrolle wurde damit offensichtlich bereits bestanden oder, auf welche Weise auch immer, umgangen. Da läge die Möglichkeit, die Einblendung zu überspringen, doch eigentlich nahe. Obwohl dieser Gedanke in sich aber schlüssig erscheinen mag, so wird sich am Status quo doch auch in Zukunft nichts ändern.
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Natürlich weiß auch Schmidt, dass der Gesetzgeber in der Praxis keine Möglichkeit hat zu überprüfen, ob das Alter des Zuschauers mit dem Alterskennzeichen übereinstimmt. „Im privaten Bereich gilt grundsätzlich das Elternprivileg. Es liegt also im Verantwortungsbereich der Eltern zu entscheiden, welche Filme für ihr Kind geeignet sind und ob eine FSK-Altersfreigabe unterschritten werden kann“, bestätigt er. In den eigenen vier Wänden existiere nun einmal keine Einlasskontrolle, wie man sie aus dem Kino kenne.
Gleichwohl bleibt die Relevanz der Alterskennzeichnung für Schmidt unverhandelbar. Die Ausschüsse der FSK seien grundsätzlich mit Personen besetzt, die berufliche Hintergründe aus den Bereichen der Jugendamtsleitung, Jugendbildung, Pädagogik, Kindermedizin oder Psychologie haben und selbst Eltern seien. „Und diese Prüfer versuchen stets mit großer Sorgfalt, die mögliche Wirkung eines jeden Films zu beurteilen“, lautet das finale Versprechen des ständigen Vertreters der Obersten Landesjugendbehörden bei der FSK.