
6. Mai 2023, 12:07 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Die EU hat ein deutlich schärferes Gesetz bezüglich des Stromverbrauchs von TV-Geräten erlassen, das bereits am 1. März 2023 in Kraft getreten ist. Ziel der sogenannten Ökodesign-Richtlinie ist es, „die umweltgerechte Gestaltung von Produkten“ zu verbessern. Es soll also vor allem darum gehen, die großen Energiefresser zu reduzieren. Das hat teilweise weitreichende Folgen.
In der neuen Ökodesign-Richtlinie geht es nicht ausschließlich um Fernseher, sondern generell um Geräte, die Strom verbrauchen. Da TVs aber dafür bekannt sind, zu den größeren Stromfressern in den meisten Haushalten zu gehören, sind sie definitiv am stärksten betroffen. Kunden sollen durch das neue Gesetz profitieren, indem sie Stromkosten einsparen. Andererseits wird aber auch das Angebot für Verbraucher vor allem kurzfristig deutlich eingeschränkt. Für bestimmte Display-Technologien wie etwa große 8K-Monitore könnte es außerdem das endgültige Aus in Europa bedeuten. Die Technologie ist hier ohnehin nicht besonders absatzstark.
Die Verordnung gilt bereits seit mehreren Jahren, zu März 2023 wurden die Kriterien aber verschärft. Galten die bunten Energielabel-Aufkleber mit einer Farbpalette von Grün bis Rot bisher vor allem als Richtwert für Verbraucher, so markieren sie ab sofort tatsächliche Verkaufsverbote für bestimmte Produkte. Außerdem sind in der Verordnung nicht mehr nur „energieverbrauchsrelevante“ Produkte eingeschlossen, weshalb jetzt auch Display-Typen wie etwa Fernseher betroffen sind. Geräte, die die festgesetzten Energieobergrenzen überschreiten, dürfen nun überhaupt nicht mehr verkauft werden.
EU-Gesetz wirkt sich auf OLED-Fernseher aus
Aufgrund der deutlich strengeren EU-Grenzwerte gibt es ohnehin keine TV-Geräte in den „grünen“ oberen Effizienzklassen. Gemäß der neuen Energie-Einstufung landen nämlich fast alle modernen Fernseher ab 49 Zoll in der untersten Energieeffizienzklasse „G“. Betroffen vom tatsächlichen Verkaufsverbot sind nun alle Monitore, deren Werte noch über diesem „G“-Bereich liegen. Zwar wird die Display-Größe bei der Klassifizierung durchaus berücksichtigt, da größere Geräte von Natur aus mehr Strom verbrauchen als kleine. Dennoch sind vor allem größere Monitore, speziell mit OLED- und/oder 8K-Technologie betroffen. Für diese galt nämlich bisher eine Sonderregelung, die jetzt entfällt.
In erster Linie ist das ein Problem der Hersteller. Die Hoffnung der EU geht auch in die Richtung, dass so schneller energieeffizientere Geräte auf den Markt kommen. So hat etwa schon der bekannte Hersteller LG Electronics angekündigt, 2023 keine neuen LCD- oder 8K-Fernseher auf den Markt bringen zu wollen. Nur an den alten Modellen wolle man vorläufig noch festhalten; für bereits auf den Markt gebrachte Produkte gelten die EU-Richtlinien ohnehin nicht.

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Hersteller können Verkaufsstopp teilweise umgehen
Für die Hersteller gibt es dennoch Optionen, die neue Regelung zu umgehen. Etwa durch den altbewährten Helligkeits-Trick. Für die ermittelten Werte und letztlich die Energieeinstufung gilt nämlich der Helligkeitszustand bei Auslieferung. Diesen können die Hersteller nach unten setzen und so Strom sparen – allerdings nur bis zu 35 Prozent beziehungsweise mindestens 220 Candela (pro Quadratmeter).
Die von der Europäischen Union beschlossene Obergrenze für Verbrauchswerte bezieht sich zum anderen speziell auf die Darstellung von Bildern in SDR (Standard Dynamic Range). In diesem Modus werden die Stromverbrauchswerte gemessen. Dementsprechend könnten die Hersteller ihre Geräte umkonzeptionieren und voll auf HDR (High Dynamic Range) setzen.
Das gilt vor allem generell für OLED-Fernseher, die heutzutage oft mit 4K-Auflösung kommen – bei 8K sieht die Sache jedoch anders aus. Grob kann man sagen: Je mehr Pixel (und bei 8K sind das nun mal ca. 8000 in der Horizontalen), desto mehr Leitungen, desto größer die benötigte Helligkeit, was ergo mehr Strom verbraucht. Der koreanische Hersteller Samsung hat deshalb bereits angekündigt, einen neuen Eco-Modus in seinen 8K-Geräten zu verbauen, der dann standardmäßig bei Auslieferung voreingestellt ist.