16. Dezember 2018, 11:28 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Viele TV- und Radio-Inhalte sind für Internet-Nutzer im EU-Ausland bisher gesperrt. Doch eine Änderung der Lizenzrechte soll zumindest den Zugang zu Nachrichten-Sendungen erleichtern.
Europäische Radiohörer und Fernsehzuschauer können online künftig auf mehr Sendungen aus dem EU-Ausland zugreifen als bisher. Unterhändler der EU-Staaten, der EU-Kommission und des Europaparlaments einigten sich darauf, dass die Lizenzierung dafür einfacher werden soll.
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Neue Gesetzeslage vereinfacht die Situation
Für Nutzer im Ausland sind bislang viele Inhalte gesperrt. Dies wird sich nun für alle Radioinhalte sowie für jene TV-Sendungen, die über Nachrichten und aktuelles Zeitgeschehen berichten, ändern. Außerdem umfassen die neuen Regeln Produktionen, die die Fernsehsender komplett selbst finanziert haben. Mit entsprechender Lizenzierung sollen sie auch im EU-Ausland im Internet geschaut werden können – entweder live oder später in den Mediatheken. Dafür brauchen Radio- und Fernsehsender die nötigen Rechte künftig nur noch in jenem EU-Staat zu klären, in dem sie ihren Sitz haben.
„Davon profitieren die 41 Prozent der Europäer, die online fernsehen, aber auch die 20 Millionen EU-Bürger, die in einem anderen EU-Land geboren wurden als in dem sie leben“, sagte der für den digitalen Binnenmarkt zuständige EU-Kommissar Andrus Ansip.
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Verbraucherschutz-Verband noch nicht zufrieden
Der europäische Verbraucherschutz-Verband Beuc sieht in der Einigung hingegen eine vertane Chance, weil sie sich beim Fernsehen auf nachrichtliche Berichterstattung und vollständig eigenfinanzierte Produktionen beschränkt. „Dieser Deal ist nicht der dringend nötige Schritt nach vorn, um dem Geoblocking bei audio-visuellen Diensten ein Ende zu bereiten, aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung“, sagte Generaldirektorin Monique Goyens.
Die Einigung vom Donnerstag muss noch formell vom Parlament und den EU-Staaten bestätigt werden und tritt wenige Wochen später in Kraft. Dann haben die EU-Staaten zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen. In sechs Jahren wird die EU-Kommission bewerten, ob die neuen Vorgaben auf zusätzliche Fernsehprogramme ausgeweitet werden sollten.