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Nach Abschaffung des Nebenkostenprivilegs

Wie Kabel-TV-Anbieter gegen „Schwarzseher“ vorgehen wollen

Die „Schwarznutzung“ von Kabel-TV ist den Anbieter ein Dorn im Auge. Sie wollen konsequent abschalten.
Die „Schwarznutzung“ von Kabel-TV ist den Anbieter ein Dorn im Auge. Sie wollen konsequent abschalten. Foto: Getty Images
Rita Deutschbein, Redaktionsleiterin TECHBOOK
Redaktionsleiterin

13. September 2024, 14:12 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Seit dem 1. Juli 2024 dürfen Vermieter die Gebühr für den Kabel-TV-Anschluss nicht mehr über die Nebenkosten abrechnen. Für viele Nutzer bedeutete dies, dass sie sich rechtzeitig um einen eigenen Vertrag bzw. eine Versorgungsvereinbarung mit ihrem Kabel-TV-Anbieter kümmern mussten, wenn sie weiterhin fernsehen wollten. Einige schauen seither jedoch „schwarz“, wie es umgangssprachlich heißt.

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Die „Schwarznutzung“ von Kabel-TV, also das Fernsehen ohne einen entsprechenden Vertrag, ist den Anbieter ein Dorn im Auge. Seit der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs haben sie viele Anschlüsse in Häusern, für die kein neuer Vertrag oder eine Versorgungsvereinbarung abgeschlossen wurde, nach und nach gesperrt. Allerdings lässt sich nicht jeder Anschluss so einfach abklemmen, sodass es immer noch zahlreiche Fälle gibt, in denen Nutzer „schwarz fernsehen“. Die Anbieter arbeiten an einer Lösung für dieses Problem.

„Schwarzseher“ profitieren von alten Hausverkabelungen

Die Abschaltung der entsprechenden Kabel-TV-Anschlüsse ist aufwendig. Anbieter haben hierfür mehrere Möglichkeiten. Zum einen können sie den Kabelanschluss einer einzelnen Wohnung zentral vom Keller aus sperren. Das funktioniert allerdings nur dann, wenn die Kabel im sogenannten „Sternnetz“ verlegt sind.

Das Problem: In vielen Häusern erfolgte die Verkabelung noch über die ältere „Baumstruktur“, die die Abschaltung eines einzelnen Haushalts nicht so ohne Weiteres ermöglicht. Hier heißt es: Entweder sind alle Wohnungen am Netz oder gar keine.

Lesen Sie auch: Kein TV-Kabel-Anschluss – muss man trotzdem Rundfunkbeitrag zahlen?

Eine Möglichkeit, einen Haushalt ohne Kabel-TV-Vertrag unter diesen Bedingungen vom Netz zu nehmen, sind Sperrdosen. Sie werden direkt in den Wohnungen angebracht, um die unrechtmäßige Nutzung des TV-Anschlusses zu verhindern. Auch das Verplomben der Kabeldose ist möglich. Beide Varianten sind aber extrem zeit- und personalaufwändig – und somit teuer. Auch setzen sie voraus, dass Techniker Zugang zu den jeweiligen Wohnungen erhalten. Den müssen Mieter aber nicht gewähren.

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Anbieter wollen unrechtmäßige Kabel-TV-Nutzung konsequent unterbinden

Die Frage, wie man künftig mit diesen Baumnetzen umgeht, beschäftigt die Kabel-TV-Anbieter derzeit daher sehr. Fest steht, dass sie Haushalte, die nicht für ihren Kabel-TV-Anschluss bezahlen, konsequent abschalten wollen. Das führte bereits dazu, dass ganze Häuser vom TV-Kabelnetz getrennt worden sind, wenn der überwiegende Teil der Haushalte keinen neuen Vertrag abgeschlossen hat. Rechtlich ist das möglich, denn wie die Bundesnetzagentur schreibt, besteht nach dem Telekommunikationsgesetz kein gesetzlicher Anspruch auf einen Fernsehanschluss. Ein Anspruch kann sich allerdings in Einzelfällen aus dem Mietvertrag ergeben.

Einige, vor allem lokale Kabelnetzbetreiber stellen das bisher genutzte Kabelnetz nach und nach auf Glasfaser (FTTH – Fiber to the Home) um. Der Vorteil hierbei ist, dass sich das Kabel-TV-Signal vom Anbieter am optischen/elektrischen Wandler in einer Wohnung auch aus der Ferne an- und abschalten lässt.

Themen Fernsehen News Recht
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