29. Juni 2017, 12:45 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Neuer Ärger über das Antennenfernsehen DVB-T: Verschiedene öffentlich-rechtliche Sendeanstalten wie der SWR und der MDR wollen 2018 das Signal in einigen Regionen ersatzlos abschalten. Was sind die Konsequenzen und wer ist betroffen?
Mit dem Wechsel von DVB-T auf den neuen Standard DVB-T2 HD erlebte die Fernsehübertragung per Antenne Anfang 2017 zumindest kurzzeitig ihren zweiten Frühling. Inzwischen ist die Euphorie etwas verflogen, was auch an den ab Juli kostenpflichtigen Privatsendern RTL, Pro Sieben oder Sat.1 liegt.
Nun sorgt ein Dokument des SWR für weiteren Ärger, wie das Portal Teltarif.de berichtet: Dort lässt sich entnehmen, dass die Sendeanstalt das Antennensignal ab Herbst 2018 für einige Bereiche Baden-Württembergs komplett abschalten will. Genauer handelt es sich hier um die Gebiete Brandenkopf, Bad Mergentheim und Gieslingen Oberböhringen.
Auf dem Punkt gebracht heißt das: In diesen Gebieten läuft ab 2018 kein ARD, kein ZDF , kein SWR und auch kein Arte oder 3Sat mehr, sofern Sie Ihr Fernsehprogramm über die Antenne empfangen. Wer die Sender weiterhin sehen möchte, muss zwangsläufig auf Satelliten-, Kabel- oder Internet-Fernsehen (IPTV) umsteigen. Welches davon auf Dauer am günstigsten ist, erfahren Sie in diesem Artikel.
Folgen die anderen Sendeanstalten auch?
Das ist noch nicht bei allen klar. Nach Infos von Teltarif will der MDR ebenfalls auf Standorte verzichten, die Sendeanlagen Dequede in Sachsen-Anhalt, Sonneberg (Bleßberg) und Saalfeld (Klum) in Thüringen und Schöneck/Vogtland in Sachsen sollen ebenfalls abgeschaltet werden.
Beim Hessischen Rundfunk sei noch keine endgültige Entscheidung gefallen, die anderen Sendeanstalten haben sich bisher nicht konkret dazu geäußert.
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Dürfen die öffentlich-rechtlichen Sender DVB-T überhaupt abschalten?
Der Fall wirft schnell die Frage auf, ob die Sendeanstalten mit der Anschaffung von Antennenfernsehen gegen die gesetzlich verankerte Grundversorgung verstoßen. Immerhin kommen auf die Haushalte, die Umsteigen müssen, neue Kosten zu.
Ob eine Klage am Ende aber tatsächlich aussichtsreich wäre, ist zweifelhaft – die Anzahl an Haushalten, die DVB-T in den betroffenen Gebieten empfangen, ist mit knapp 5 Prozent ziemlich klein. Das liegt unter anderem daran, dass auch die Privatsender dort häufig nicht per Antenne verfügbar sind. Die Grundversorgung der öffentlich-rechtlichen Sender wird dort weiterhin per Satellit, Kabel und IPTV sichergestellt.