8. Dezember 2018, 12:07 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Ob sprechende Puppe oder lernender Roboter: Vernetztes Spielzeug mit Kameras und Mikrofonen sollten Eltern nicht unbesehen kaufen. Vorher muss klar sein, was mit den Daten aus dem Kinderzimmer passiert und wer Zugriff auf die kommunikativen Spielgefährten der Kleinen hat.
Längst kann manches Spielzeug Gesichter und Stimmen erkennen oder gehorcht aufs Wort. Diese sogenannten Smart Toys sollten Eltern aber nicht ohne gründlichen Datenschutz-Check kaufen, rät die Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Um etwa zu verhindern, dass Video- sowie Audioaufzeichnungen unbemerkt oder permanent gemacht und übertragen werden könnten, gelte es im Vorfeld sicherzustellen, dass sich Mikrofon und Kamera auch deaktivieren lassen – wenigstens in der Steuerungs-App, am besten aber auch mit Schaltern am Spielzeug. Hilfreich sein kann hier ein Besuch der Hersteller-Webseite, wo sich dann oft die passende Bedienungsanleitung findet.
Datensammler über das Internet
In diesem Zusammenhang sollten Eltern vor einem Kauf auch alle Informationen zu Datenspeicherung und -nutzung studieren, raten die Verbraucherschützer. Die Datenschutzerklärung zum Spielzeug beziehungsweise zur Steuerungs-App gebe Aufschluss darüber, ob und wo Daten, Nutzungs- oder Spielinformationen gespeichert werden. Am besten sollte der Server des jeweiligen Anbieters in einem EU-Land stehen.
Zum anderen sollten Eltern in der Datenschutzerklärung darauf achten, welche Angaben der Hersteller zu welchem Zweck sammelt, um später nicht ungewollt zu viele Informationen von sich oder ihren Kindern preiszugeben. Eine Bildung von Profilen anhand von Nutzungsinformationen und deren Verwendung für personalisierte Werbung ist der Verbraucherzentrale zufolge bei Kindern verboten. Auch wenn ein Spielzeug nicht direkt per WLAN mit dem Internet verbunden ist, sollten Nutzer bedenken, dass Daten über eine Steuerungs-App an den Hersteller fließen könnten.
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Vernetzung mit Passwort schützen
Der Zugriff auf vernetztes Spielzeug sollte sich zudem ordentlich absichern lassen. Das bedeutet etwa bei Bluetooth-Funk als Verbindung zwischen einer Steuerungs-App auf dem Smartphone und dem Spielzeug, dass sich diese Verbindung per Eingabe einer änderbaren PIN schützen lassen muss, damit Fremde das Spielzeug nicht kapern oder in Kontakt mit dem spielenden Kind treten können.
Oft ist aber nur eine simple PIN voreingestellt, die sich nicht ändern lässt. Oder schlimmer noch: Das Spielzeug verbindet sich automatisch per Bluetooth mit Smartphones oder Tablets in der Umgebung. Um sicherzustellen, dass sich die Verbindung schützen lässt, raten die Verbraucherschützer Eltern auch hier, vor dem Kauf einen Blick auf die Webseite des Herstellers und die Bedienungsanleitung zu werfen.