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90.000 haben Anspruch

Abzocke mit Rundfunkbeitrag! So können Betroffene Geld zurückfordern

Rundfunkbeitrag-Zettel mit Euromünzen
Ein Unternehmen hat für einen Rundfunkbeitrag-Service unrechtmäßig Geld verlangt Foto: Bildagentur-online/Universal Ima
Isa Kabakci
Redakteur

4. November 2024, 15:05 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Ein Unternehmen hat mit einer listigen Methode Tausenden von Menschen unrechtmäßig Geld abverlangt. Konkret handelt es sich um Gebühren für die Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung des Rundfunkbeitrags.

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Wer umzieht, muss dies dem Beitragsservice melden, da in Deutschland jeder Haushalt einen Beitrag an den Öffentlich-rechtlichen Rundfunk zahlen muss. Dieser Vorgang ist kostenlos. Ein Unternehmen, das die Website „service-rundfunkbeitrag.de“ betreibt, hat für diesen Meldevorgang allerdings Geld verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat deshalb eine Klage gegen die Firma erhoben. Insgesamt sollen rund 90.000 Menschen von dieser Rundfunkbeitrags-Abzocke betroffen sein.

Unternehmen mit Rundfunkbeitrag-Abzocke

Der Rundfunkbeitrag ist in Deutschland seit einigen Jahren ein kontroverses Thema. Nicht alle Menschen sind bereit, den monatlichen Betrag von aktuell 18,36 Euro zu zahlen. Doch eines steht fest: Es ist schwierig, sich dieser Pflicht zu entziehen. Wer beitragspflichtig ist, muss den Rundfunkbeitrag, früher als GEZ-Gebühr bekannt, entrichten. Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung sind dabei grundsätzlich kostenlos. Allerdings hat der Webseitenbetreiber SSS-Software Special Service GmbH für den Übermittlungs-Service eine Gebühr in Höhe von 29,99 Euro verlangt.

Tausende Menschen in Deutschland sind auf diese Masche hereingefallen – unter anderem, weil das Unternehmen seine Website sehr prominent als gesponserten Artikel platziert hat. Suchte man bei Google nach Begriffen wie „Rundfunkbeitrag“, „Rundfunkgebühr“ oder „GEZ“, erschien die Website des Unternehmens mit dem Namen „Service Rundfunkbeitrag“ an oberster Stelle in der Suchmaschine.

Auch interessant: Ist der Rundfunkbeitrag wirklich gefährdet?

Verbraucherzentrale klagt gegen Unternehmen

Aus diesem Grund haben die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) das Unternehmen bereits im August abgemahnt, nachdem sich viele Verbraucher über das Portal beschwert hatten. Auf der Seite des vermeintlichen Serviceportals „www.service-rundfunkbeitrag.de“ wurde für die angebotene Adressänderung, An- und Abmeldung oder Aktualisierung der Bankverbindung zum Rundfunkbeitrag eine Gebühr von 29,99 Euro berechnet.

Kaum einem Verbraucher war jedoch klar, dass die Inanspruchnahme des Dienstes auf der Website kostenpflichtig ist. Die Verbraucherzentrale schreibt dazu: „Nach Auffassung der Verbraucherzentrale sind die Hinweise auf diese Kosten allerdings so undeutlich, dass sie nicht den gesetzlichen Vorgaben genügen. Bis Mitte Juli sind nach Schätzungen des vzbv bereits mehr als 90.000 Verbraucher auf die Seite hereingefallen.“ Auf der offiziellen Seite des Beitragsservices bezahlt man übrigens für eine Ummeldung nichts.

Weiter heißt es, dass die Verbraucherzentrale unter anderem deswegen eine Unterlassungsklage gegen die Betreiber der Seite eingereicht hat. Zudem prüft der vzbz auch eine Sammelklage und sucht hierfür Betroffene. Das sind Personen, gegenüber denen das Unternehmen weiterhin an der Zahlungsforderung festhält.

Aufgrund der Maßnahmen des vzbz hat das Abzocke-Unternehmen angekündigt, die Widerrufe der Betroffenen zu akzeptieren, die noch mit der alten Widerrufsbelehrung informiert wurden. Dies gilt vor allem für diejenigen, die die Website bis zum 27. Juni 2024 genutzt haben. Das Unternehmen hat die Angaben zum Widerrufsrecht in den AGB zum 28. Juni 2024 entsprechend den gesetzlichen Vorschriften angepasst.

Verbraucherzentrale zeigt 2 Optionen

Laut der Verbraucherzentrale haben Betroffene zwei Möglichkeiten, um ihr Geld zurückzufordern. Sie können per E-Mail an info@service-rundfunkbeitrag.de einen einfachen Widerruf senden, um die Forderung zurückzuweisen und gegebenenfalls eine Erstattung zu verlangen. Ein Beispieltext dafür ist auf der Website der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbz) bereitgestellt. Dies gilt für Personen, die bis zum 27. Juni 2024 auf die Masche hereingefallen sind. Nun zur zweiten Option: Wer den Dienst ab dem 28. Juni 2024 in Anspruch genommen hat, kann mit einem Musterbrief die mögliche Forderung zurückweisen.

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Unternehmen zockt wohl auch mit Nachsendeauftrag ab

Wie kürzlich bekannt wurde, kassiert die SSS-Software Special Service GmbH nicht nur für die Nutzung eines Online-Formulars zum Rundfunkbeitrag ab, sondern wohl auch eine Abzocke mit einem Nachsendeauftrag. Dazu schreibt die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt: „Der Online-Anbieter verlangt 138 Euro für einen Nachsendeservice, der bei der Deutschen Post im Online-Shop für denselben Zeitraum von 12 Monaten 37,90 Euro kostet.“

Auch bei dieser Masche ging das Unternehmen ähnlich vor. Es wurde eine Website namens „service-nachsendeauftrag.de“ erstellt, die jedoch nichts mit der Deutschen Post zu tun hat. Die Firma übermittelt lediglich den ausgefüllten Antrag an die Post und verlangt dafür das Vierfache der eigentlichen Gebühr. Sucht man in einer Suchmaschine nach dem Begriff „Nachsendeauftrag“, erscheint ganz oben ein gesponserter Artikel des Unternehmens.

Themen Betrug Sicherheit
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