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Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht

Ist der Rundfunkbeitrag wirklich gefährdet?

Den Rundfunkbeitrag kennen viele noch unter dem Namen GEZ-Gebühr
Den Rundfunkbeitrag kennen viele noch unter dem Namen GEZ-Gebühr. Foto: picture alliance / CHROMORANGE
Marlene Polywka Techbook
Redakteurin

14. Juni 2024, 15:51 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Gegen den sogenannten Rundfunkbeitrag (früher GEZ) wird immer wieder mit unterschiedlichsten Begründungen geklagt. Nun scheiterte in Bayern ein solcher Kläger vor Gericht – allerdings lässt das Bundesverwaltungsgericht eine Revision zu. Doch wie steht es eigentlich insgesamt um den Beitrag in Deutschland?

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Der Rundfunkbeitrag sorgt für einen dauerhaft währenden Streitfall. Grob zusammengefasst handelt es sich bei dem oft noch als GEZ-Gebühr bezeichneten Beitrag um eine monatliche Abgabe, die für jede Wohnung entrichtet werden muss. Aus den Einnahmen finanziert sich dann das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) in Deutschland. Doch immer wieder regt sich Widerspruch gegen dieses Modell. Viele wollen die Gebühr nicht zahlen, vor allem, wenn sie die Inhalte der ÖRR gar nicht konsumieren. Deshalb kommt es immer wieder zu Klagen vor Gericht. Ein aktueller Fall scheint mit Blick auf die Zukunft des Rundfunkbeitrags besonders spannend.

Aktueller Fall aus Bayern

Aktuell liegt die Höhe des Rundfunkbeitrags bei 18,36 Euro pro Monat. Es gibt allerdings schon Pläne, den Wert auf 25,19 Euro pro Monat anzuheben – TECHBOOK berichtete. Das kommt allerdings bei den Beitragszahlern nicht gut an. Vor allem, wenn parallel etwa im Nachbarland Österreich 2023 die Gebühren von 22,50 Euro auf 15 Euro im Monat sanken. Vor diesem Hintergrund ist auch ein aktueller Gerichtsfall zu betrachten.

Konkret geht es um eine Beitragszahlerin, die sich weigerte, den Rundfunkbeitrag zu bezahlen und dafür sogar vor Gericht zog. Ihre Argumentation: Eigentlich handele es sich bei den Zahlungen um eine Steuer, da die Beitragszahler keine konkrete Gegenleistung erhalten würden. Für eine offizielle Steuer haben die erhebenden Bundesländer allerdings keine rechtliche Handhabe. Zudem würde ein Kernanliegen des ÖRR nicht erfüllt. Dieser ist nämlich aufgrund der bindenden Zahlungen verpflichtet, inhaltliche und Meinungsvielfalt in seinem Programm abzubilden. Das sieht die Klägerin aktuell nicht gegeben.

Sie verlor allerdings sowohl in erster als auch in zweiter Instanz – erst vor dem Münchner Verwaltungsgericht, dann vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Dann hat sie allerdings Revision eingelegt, die zunächst abgelehnt wurde, bis nun das Bundesverwaltungsgericht dieser Entscheidung widersprach. Die Begründung: Der Fall habe eine „grundsätzliche Bedeutung“. Eine Revision könne grundsätzlich klären, „ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen gegen die Beitragserhebung geltend gemacht werden kann, der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, ein der Vielfaltssicherung dienendes Programm anzubieten, werde strukturell verfehlt, sodass es an einem individuellen Vorteil fehle“, heißt es in der offiziellen Begründung.

Rundfunkbeitrag immer wieder Gegenstand vor Gericht

Laut dieser Argumentation hält es das Gericht also für möglich, dass der ÖRR seinem offiziellen Auftrag nicht nachkommen könnte. Dieser ist aber die Grundlage des Rundfunkbeitrags. Je nach Ausgang dieser Revision könnte sich die Lage hierzulande deutlich ändern. Sollte das Bundesverwaltungsgericht nämlich zugunsten der Klägerin entscheiden, könnten theoretisch alle Beitragszahler in Deutschland zumindest das Programm des ÖRR infrage stellen, wenn nicht gar den Rundfunkbeitrag selbst.

Und die Klage, die nun in Revision geht, ist kein Einzelfall. Allein gegen den WDR gingen im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag im Jahr 2023 433 Klagen ein, wie die „FAZ“ berichtet. Dabei geht es nicht immer nur um den Beitrag an sich. So sorgte etwa eine Klage 2022 für Aufsehen, die sich um die Möglichkeit drehte, den Betrag auch bar zahlen zu können. 2023 wiederum klagte ein Student, dessen Härtefallantrag über Monate nicht bearbeitet worden war.

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Doch was bedeutet das nun generell für den ÖRR und die Beitragszahler? Im Detail kann man das natürlich bislang nicht absehen. Sollte die Revision allerdings erfolgreich sein, heißt das nicht, dass man den Rundfunkbeitrag als solchen anfechten kann. Dessen Rechtmäßigkeit wurde übrigens auch 2015 vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt.

Trotzdem könnte es für den ÖRR dann aber ungemütlich werden, weil er sich für sein Programm und dessen Vielfalt theoretisch rechtlich rechtfertigen müsste.

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