3. November 2022, 16:47 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Der Beitragsservice des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, umgangssprachlich als GEZ bekannt, bereitet gerade Schreiben an zahlreiche deutsche Haushalte vor. Die Briefe sind Teil des Meldedatenabgleichs, den die Einrichtung alle vier Jahre vornimmt. Wer Post bekommt, sollte unbedingt fristgerecht reagieren.
Seit 1976 müssen Menschen in Deutschland eine Gebühr für den Empfang von Radio und Fernsehen zahlen. Früher hat die GEZ, die Gebühreneinzugszentrale, die Kosten eingezogen. Seit 2013 ist die Einrichtung als ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice bekannt. Jedes Jahr nimmt sie über den Rundfunkbeitrag, den mit einigen Ausnahmen jeder Haushalt in Deutschland zahlen muss, Milliarden Euro ein. Mit dem Geld werden vor allem die Ausgaben der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten finanziert. Der Beitrag ist gesetzlich geregelt und beträgt pro Haushalt derzeit 18,36 Euro. Damit auch jeder Haushalt die „GEZ-Gebühr“ zahlt, gleicht der Beitragsservice die Daten regelmäßig per Brief ab. So auch aktuell.
Brief der GEZ dient dem Meldedatenabgleich
Der Abgleich der Meldedaten findet nach 2013 und 2018 nun schon zum dritten Mal innerhalb von 10 Jahren statt. Zwar übermitteln die Einwohnermeldeämter in Deutschland bereits die Daten aller erwachsenen Personen in Deutschland an den Beitragsservice. Allerdings kann es immer mal wieder zu Änderungen kommen, die in der Vielzahl der Daten nicht richtig erfasst werden. Der aktuelle Abgleich soll daher die Beitragspflicht aller Haushalte klären. Angeschrieben werden ab dem 10. Januar alle volljährigen Personen, die der Beitragsservice keiner angemeldeten Wohnung zuordnen kann.
Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Empfänger auf den Brief entsprechend reagieren. Denn tun sie das nicht, kann das finanzielle Folgen haben. Sofern Empfänger den Rundfunkbeitrag bereits zahlen, müssen sie ihre Beitragsnnummer innerhalb einer Frist von zwei Wochen mitteilen. Das können sie entweder schriftlich über ein dem GEZ-Brief beigelegtes Schreiben tun, oder aber online über die Webseite. Pro Haushalt fällt der Rundfunkbeitrag nur einmal an. Wer also in einer WG oder mit dem Partner in derselben Wohnung lebt, muss die beitragszahlende Person angeben.
Nach erfolgreicher Einreichung und Prüfung löscht der Beitragsservice alle nicht benötigten Daten, die im Rahmen der Meldeabfrage erhoben worden sind. Stellt sich allerdings heraus, dass Angeschriebene noch keinen Rundfunkbeitrag zahlen, nimmt der Beitragsservice die Anmeldung vor.
Das Gleiche gilt auch dann, wenn Empfänger nicht auf den Brief der GEZ und das daraufhin versandte Erinnerungsschreiben reagieren. Dann geht der Beitragsservice davon aus, dass derjenige oder diejenige nicht angemeldet ist und holt dies nach. Im schlimmsten Fall müssen Betroffene bei ausbleibender Reaktion also doppelt bezahlen und bekommen bei ausbleibender Zahlung über die zweite Anmeldung sogar Besuch vom Gerichtsvollzieher.
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Kosten können auch rückwirkend berechnet werden
Der Beitragsservice zieht die Kosten jeweils für ein Quartal ein. Bei monatlich 18,36 Euro beläuft sich die erste Rechnung somit auf 55,08 Euro. Teuer kann es werden, wenn durch die Abfrage herauskommt, dass ein Haushalt bereits seit längerem nicht angemeldet ist. Dann kann der Beitragsservice den Rundfunkbeitrag rückwirkend einfordern. Dabei gilt der Stichtag des Einzugs, der durch das Einwohnermeldeamt mitgeteilt wird. Liegt dieser beispielsweise eineinhalb Jahre zurück, sind Kosten von 330,48 Euro fällig.