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Kundenfeindliche Klauseln?

Verbraucherzentrale mahnt Sony wegen Playstation Network ab

Playstation Zeichen
Die Verbraucherzentrale NRW nimmt Sony wegen der AGBs des Playstation Networks ins Visier Foto: Getty Images
Andreas Filbig TECHBOOK
Andreas Filbig ehemaliger Redaktionsleiter

6. September 2018, 10:59 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Mit dem kostenpflichtigen Playstation Network (PSN) können Nutzer online spielen und Inhalte herunterladen. Die Verbraucherzentrale NRW hat die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) genauer unter die Lupe genommen und wirft Sony kundenfeindliches Verhalten vor, welches nicht mit dem Gesetz vereinbar ist.

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Die Verbraucherzentrale NRW mahnte Sony nun offiziell wegen Bestandteile der AGBs des Playstation Networks ab. In den betreffenden Klauseln geht es für die Nutzer um bares Geld. Die Verbraucherzentrale erhofft sich durch diesen Schritt, dass Sony Teile seiner AGBs ändert – und droht notfalls auch gerichtlich gegen die Japaner vorzugehen. Die Organisation weißt außerdem darauf hin, dass auch Mitbewerber betroffen sind, nennt jedoch keine konkreten Namen.

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Guthabenverfall und Haftung sind kundenfeindlich

Drei Klauseln sind für die Verbraucherzentrale der Anstoß des Ärgers. Kunden können das eigene PSN-Konto mit Guthaben aufzuladen, um damit später Spiele, Filme und andere virtuelle Inhalte zu erwerben. Dieses Guthaben muss jedoch laut AGBs innerhalb von 24 Monaten verbraucht werden. Geschieht das nicht, darf Sony dieses ohne Weiteres einkassieren. Laut Verbraucherzentrale ist dieses Vorgehen nicht nur kundenfeindlich, sondern auch nicht mit dem Gesetz vereinbar.

Der zweite Punkt, an dem sich die Organisation massiv stört, betrifft die Haftung von Eltern für ihre Kinder. Diese müssen nämlich ausnahmslos für verursachte Kosten des Nachwuchses aufkommen. Wie jüngste Berichte über Kinder zeigen, die Tausende Euro in „Fortnite“ ausgaben, ist diese Problematik aktuell.

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Zuletzt übt die Verbraucherzentrale Kritik am Umgang mit dem gesetzlichen Widerrufsrecht. So entfällt dieses beim Kauf von digitalen Inhalten, ohne dass Kunden vorher explizit darauf hingewiesen werden und nach ihrer Zustimmung gefragt werden.

Eine Anfrage von TECHBOOK an Sony mit der Bitte um ein Statement blieb bisher noch unbeantwortet. Wir liefern die Reaktion des Unternehmens nach, sobald wir eine Antwort erhalten.

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