Direkt zum Inhalt wechseln
logo Das Magazin für digitalen Lifestyle und Entertainment
Internet überlastet

Nachbarländer drohen, Video-Streaming abzuschalten

Symbolbild Coronavirus Abschaltung Video-Streaming Schweiz: Zwei Männer schauen auf einen Fernseher ohne Bild
Bei den Eidgenossen könnte Netflix und Co bald schwarz bleiben Foto: Getty Images

18. März 2020, 16:05 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten

Die Folgen des Coronavirus sind bereits jetzt deutlich spürbar. In vielen Ländern arbeiten die Menschen, wo es möglich ist, im Homeoffice. In der Schweiz und in Österreich könnte das nun dazu führen, dass während der Krise landesweit Video-Streaming abgeschaltet wird.

Artikel teilen

Seit dieser Woche gilt in der Schweiz und in Österreich der sogenannte „Lockdown“. Zuvor stieg die Zahl der Corona-Infizierten in den Ländern massiv an, viele Regionen wurden unter Quarantäne gestellt. Wegen des Virus sind bei unseren Nachbarn nun alle Läden, Restaurants, Bars und Unterhaltungs- sowie Freizeitbetriebe bis mindestens Mitte April geschlossen. Für viele Menschen bedeutet das, dass sie in den nächsten Wochen von zu Hause arbeiten werden. Das führte in den vergangenen Tagen zu einer Belastungsprobe der Kommunikationsnetze der Länder. Vor allem in der Schweiz stoßen die Netze an ihre Grenzen, wie die Neue Zürcher Zeitung NZZ berichtete.

Swisscom-Netz in der Schweiz überlastet

Die Tageszeitung schreibt weiter, dass es am Montag (16. März) „seit den Morgenstunden (…) im Swisscom-Netz bei Anrufen über das Mobil- und Festnetz immer wieder zu Unterbrüchen“ kam. Eine punktuelle Überlastung könne deshalb auch beim Internet auftreten. Das Problem liegt dabei nicht bei den normalen Anwendungen, die im Homeoffice nötig sind, um reibungslose Kommunikation und das Aufrechterhalten der Prozessketten zu gewährleisten. Die größten Datenfresser sind beliebte Video-Streaming-Anwendungen wie Netflix und Co.

Die Swisscom appellierte deswegen an ihre Kunden, verantwortungsvoll mit den Kapazitäten umzugehen, damit der Arbeitsalltag gewährleistet werden könne. Im Statement der Swisscom dazu heißt es: „Wir arbeiten intensiv an einer Kapazitätserweiterung und bitten unsere Kunden um eine vernünftige und verantwortungsvolle Nutzung der Telekommunikationsnetze.“ Notfalls müsse eine Priorisierung für die systemrelevanten Dienste auf Landesebene stattfinden.

Bund droht mit Abschaltung des Video-Streamings

Bei dem Appell des Netzbetreibers blieb es allerdings nicht. Auch der Bundesrat schaltete sich ein. Das Generalsekretariat des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK bestätigte bereits am Montag, dass ein reger Austausch mit den Netzbetreibern stattfinden würde. Außerdem forderte auch der Bundesrat die Schweizer auf, die Netze nicht unnötig zu belasten. Besonders datenintensive Anwendungen sollten vermieden werden, dazu gehöre insbesondere die Übertragung von Video-Dateien.

Auch interessant: Haus des Geldes kommt mit neuer Staffel zu Netflix

Sollte das Swisscom-Netz also tatsächlich zu stark belastet werden, könnten Video-Streaming-Dienste wie Netflix zumindest für die Dauer der Krise eingeschränkt oder sogar flächendeckend abgeschaltet werden. Eine entsprechende Anfrage des Portals Golem beantwortete Swisscom folgendermaßen: „Entscheidend ist das Verhalten der Bevölkerung (…). Wir würden die entsprechenden Dienste einfach nicht mehr durchleiten.“

Auch Österreich könnte Maßnahmen zur Netzentlastung einleiten

Auch in Österreich ist die Zahl der Internetnutzer zu den Tageshauptzeiten rasant angestiegen. Ob über DSL bzw. Kabel oder Mobilfunk – die Datennutzung ist deutlich angestiegen. Unter der Last stöhnen nicht nur die Netze, sondern auch die Nutzer, die vielerorts und zu besonders stark frequentierten Zeiten langsamere Verbindungen hinnehmen müssen.

Die Situation ist somit ähnlich wie in der Schweiz, und auch die Lösung scheint es zu sein. Die Netzbetreiber haben die Erlaubnis der in Österreich zuständigen Rundfunk- und Telekom-Regulierungs GmbH (RTR) erhalten, Maßnahmen zu ergreifen, um im Notfall einen Netzkollaps zu verhindern. Das erlaubt es ihnen, Streaming-Diensten bei Bedarf eine untergeordnete Priorisierung bei der Datenübertragung zu geben. Andere Dienste, deren Leistung gesichert werden muss, hätten somit Vorrang.

Härtefall für die Netzneutralität

Diese Erlaubnis, bestimmte Dienste zu priorisieren, hebelt die Netzneutralität aus, die es verbietet, bestimmte Dienste anders zu behandeln als andere. Doch sind hier durchaus Ausnahmen möglich, ganz besonders dann, wenn man von einer höheren Netzbelastung aufgrund einer Notfallsituation spricht. Dann gilt es zuallererst, die Grundversorgung aufrecht zu erhalten.

Und so weist auch die RTR in Österreich darauf hin, dass eine mögliche Kappung des Datendurchsatzes alle Streaming-Anbieter gleichermaßen treffen muss und kein Dienst bevorzugt werden darf. Zudem dürfen die Maßnahmen nur vorübergehend, aber keinesfalls dauerhaft angewandt werden. Noch sehen die österreichischen Telekommunikationsanbieter keinen Grund, die temporäre Freigabe zu nutzen. Sollten sie sie anwenden wollen, müssten sie ihr Vorhaben nicht nur umgehend bei der Behörde melden, sondern laut dem vom Telekom-Geschäftsführer Klaus Steinmaurer verfassten Schreiben auch „objektiv nachvollziehbare, messbare Kriterien“ anwenden, um das Erfordernis im Einzelfall und auf Nachfrage nachweisen zu können, berichtet der Standard.

Mehr zum Thema

Wie ist die Situation in Deutschland?

Auch in Deutschland arbeiten inzwischen viele im Homeoffice, die Netze sind deutlich stärker belastet als sonst. Ist die Netzsituation also ähnlich wie in der Schweiz? 

Stand jetzt sehen sich die deutschen Netzanbieter, allen voran die Telekom, bestens gewappnet und auf eine hohe Belastung vorbereitet. “Aktuell verzeichnen wir keinen nennenswerten Anstieg des Datenverkehrs”, zitiert die BILD einen Sprecher der Telekom. Bereits seit Januar würden entsprechende Vorkehrungen getroffen, um im Ernstfall die kritische Infrastruktur sicherstellen zu können.

Themen Netflix
Technik-Angebote entdecken bei kaufDA
Logo KaufDA
Anzeige
Deine Datensicherheit bei der Nutzung der Teilen-Funktion
Um diesen Artikel oder andere Inhalte über Soziale- Netzwerke zu teilen, brauchen wir deine Zustimmung für diesen .
Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung dieser Webseite mit Tracking und Cookies widerrufen. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit personalisierter Werbung, Cookies und Tracking entscheiden.