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Spotify, Netflix, Sky Go

Ist es strafbar, wenn ich meinen Account teile?

In der Rubrik „Personen, die Sie vielleicht kennen“ werden Facebook-Nutzern neue Freunde vorgeschlagen.
Teilen macht Spaß, Hauptsache es ist legal. So kommen alle auf ihre Kosten Foto: Getty Images
Martin Lewicki

8. Januar 2019, 12:17 Uhr | Lesezeit: 7 Minuten

Viele tun es bereits: Account-Sharing. Wer sich seinen Spotify-, Netflix- oder Amazon-Prime-Zugang mit anderen Nutzern teilt, zahlt weniger, weil die monatlichen Kosten ebenfalls geteilt werden. Doch ist das überhaupt erlaubt? TECHBOOK sagt, was geht.

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Warum die volle Abo-Gebühr für eine Streaming-Plattform zahlen, wenn man durch Account-Sharing auch nur für einen Bruchteil in den Genuss kommen kann? Wer beispielsweise bei dem Musik-Streaming-Dienst Spotify ein Familien-Abo abschließt, der zahlt 14,99 Euro pro Monat für bis zu sechs zugangsberechtigte Personen. Teilt man sich nun diese Summe, sind das für jeden gerade mal 2,50 Euro monatlich – für einen vollen, eigenständigen Musik-Streaming-Zugang. Der Account-Halter muss lediglich fünf weiteren Personen eigene Konten einrichten.

Auch Apple Music bietet die Möglichkeit, für 14,99 Euro monatlich das Konto für insgesamt sechs Familienmitglieder freizugeben. Allerdings ist es hier etwas komplizierter, da es über die spezielle Apple-Funktion „Familienfreigabe“ funktioniert. Das heißt, jeder muss eine Apple-ID besitzen, um zur Familie hinzugefügt werden zu können. Dadurch erhält jedes Familienmitglied auch die Möglichkeit, über die Kreditkarte des Kontohalters Einkäufe im App- und iTunes-Store zu tätigen. Zumindest bei Minderjährigen lässt sich das aber deaktivieren. Außerdem benötigen alle Familienmitglieder ein Apple-Gerät.

Amazon Prime hat einen Versandvorteil gegenüber Netflix

Ebenso verführerisch ist das Angebot von Netflix. Für lediglich 11,99 Euro können beim Premium-Account bis zu vier Personen ihre eigenen Filme oder Serien unabhängig voneinander schauen. Das sind also nicht mal 3 Euro pro Person und pro Monat.

Deutlich beschränkter ist der Zugang bei Amazon-Prime-Kunden. Hier ist es nur zwei Nutzern eines einzelnen Accounts möglich, gleichzeitig auf unterschiedlichen Geräten zu streamen. Allerdings macht es bei der aktuellen Jahresgebühr von 69 Euro am Ende nur 2,88 Euro pro Person pro Monat. Hinzu kommt, dass die Versandvorteile von Amazon Prime mit bis zu vier weiteren „Familienmitgliedern“ geteilt werden können.

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Sind Freunde auch Familie?

Nun stellt sich die große Frage: Dürfen das nur Familienmitglieder im klassischen Verwandtschaftsverhältnis sein oder eben auch Freunde, mit denen man nicht unter einem Dach wohnt und sich trotzdem die Kosten teilen möchte. Genau hier scheinen einige Unternehmen bewusst eine Grauzone geschaffen zu haben.

Apple hat beispielsweise auf unsere Anfrage hin sich nicht direkt dazu geäußert, sondern auf ein Support-Dokument verwiesen. Darin steht: „Sie können prinzipiell jeden in Ihre Familie aufnehmen, der eine Apple-ID hat, sofern Sie beide iOS 8 oder neuer bzw. OS X Yosemite oder neuer auf Ihren Geräten verwenden.“ Und Apple weist auf folgende Nutzungsbedingungen hin: „Sie können nur einer Familie zur gleichen Zeit angehören und höchstens zweimal im Jahr einer Familie beitreten. Sie können die Apple-ID, die Sie mit einer Familie verknüpfen, höchstens einmal in 90 Tagen ändern. Alle Familienmitglieder müssen dasselbe Heimatland haben.“ Apple scheint den Begriff Familie synonym für Freundeskreis zu benutzen.

Spotify weist freundlich auf einen Missbrauch hin

Dennoch begegnet man einem möglichen Missbrauch relativ freundlich: „Wird ein Family Plan auffällig, informiert Spotify den Hauptbesitzer, das gegebenenfalls die angelegten Unterkonten nicht den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) entsprechen und bittet um Anpassung oder Aktualisierung. Sollten nach mehrmaligen Kontaktaufnahmen keine Änderungen durchgeführt werden, kann es dazu führen, dass der Hauptnutzer gesperrt oder deaktiviert wird“, sagt Marcel Grobe, Leiter der Kommunikationsabteilung von Spotify Deutschland.

Seit Herbst 2018 behält sich der Streaming-Anbieter sogar vor, per GPS-Lokalisierung die Familienkonten zu überprüfen.

Sky Go nur für einen Haushalt

Die Nutzung der SkyGo-App für etwa Film- oder Bundesligastreaming ist in den AGB genau und streng geregelt:

„Der Kunde darf seine Login-Daten ausschließlich zum Haushalt des Kunden gehörenden Personen zur Verfügung stellen und die Login-Daten nicht an minderjährige Personen weitergeben.“

Darüber hinaus legt Sky eine Vertragsstrafe in Höhe von 2136 Euro fest, die im Fall einer „schuldhaften vertragswidrigen öffentlichen Vorführung“ fällig wird. Diese wird wie folgt erklärt:

Eine öffentliche Vorführung ist jede Zugänglichmachung des Programmangebots […] für Personen, mit denen der Kunde nicht durch persönliche Beziehungen verbunden ist. Erfasst ist auch der Fall, dass der Kunde Dritten eine solche öffentliche Vorführung dadurch ermöglicht, dass er Ihnen die ihm von Sky zur Entschlüsselung und Nutzung des Programms zur Verfügung gestellten […] Informationen (z.B. Zugangsdaten, Smartcard) überlässt. In Bezug auf Sky Go ist eine Weitergabe der Login-Daten zur Nutzung durch nicht zum Haushalt des Kunden gehörende Personen erfasst.

Netflix sieht es am entspanntesten

Laut Netflix können Mitglieder problemlos bis zu fünf Profile in jedem Account anlegen. Die einzige Beschränkung beziehe sich darauf, auf wie vielen Geräten Netflix zeitgleich aufgerufen wird, was von der gewählten Abo-Stufe abhängt. Solange Mitglieder ihre Passwörter nicht verkaufen, können sie diese nutzen wie sie wollen, erklärte ein Netflix-Sprecher vor 2 Jahren gegenüber TECHBOOK.

So sieht es der Anwalt

Laut dem Spezialisten für Internetrecht Christian Solmecke untersagen andere Anbieter wie Sky oder Maxdome in ihren AGB strikt die Weitergabe der Account-Daten. „Ein Verstoß gegen die geltenden AGB, in die Kunden beim Vertragsabschluss eingewilligt haben, ist ein Vertragsbruch. Dies kann zu einer Sperrung des Accounts, einer sofortigen Kündigung und/oder gar zu einem Schadensersatzanspruch kommen – der Schaden wären dann die ersparten Lizenzgebühren“, sagt Rechtsanwalt Solmecke. Laut ihm seien die Anbieter über eine IP-Adressenermittlung theoretisch in der Lage, die Anzahl sowie den jeweiligen Ort der benutzten Geräte zu lokalisieren.

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Dem Juristen sind allerdings keine Fälle bekannt, in denen ein Anbieter rechtlich gegen Account-Sharing vorgegangen ist. Der Grund dafür könnte der hart umkämpfte Streaming-Markt sein: „Aktuell gilt es für viele der insgesamt noch jungen Streaming-Dienste, weiterhin Leute für ihren Dienst zu gewinnen. Die entgangenen Einnahmen durch Nutzer die kostenlos mitgucken, dürften bei Netflix, Maxdome und Co. unter Marketingausgaben laufen“, sagt Solmecke.

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Am Ende haftet der Account-Inhaber

Dennoch warnt der Anwalt vor einem Missbrauch, denn im Fall einer Verfolgung haftet immer der Account-Inhaber, der den Vertrag mit dem Anbieter geschlossen hat und nicht der Nutzer des fremden Passwortes.

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TECHBOOK meint

„Wer einen Account mit mehreren Personen nutzt, spart Geld. Doch nicht immer wollen Unternehmen wie Spotify diesen wirtschaftlichen Schaden hinnehmen. Laut einer Umfrage unter rund 4.500 TECHBOOK-Lesern nutzen rund 37 Prozent aller Abonnenten ein Familienkonto.“Philippe Fischer, Redakteur
Themen Apple Netflix Recht Spotify
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