26. September 2018, 15:21 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Der Stream bricht ab, das Bundesligaspiel startet nicht oder die App lädt in Dauerschleife: Immer wieder gibt es Probleme mit Sky beziehungsweise Sky Go und Sky Ticket. Reicht das für eine außerordentliche Kündigung?
Wenn ein Anbieter die vertraglich zugesicherte Leistung nicht erbringt, kann der Kunde den Vertrag außerordentlich kündigen. Das regeln nicht die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), sondern das Handelsgesetzbuch (§ 89a). Doch ist dieses Gesetz bei Ausfällen, etwa von Pay-TV-Sendern wie Sky, anwendbar? TECHBOOK hat mit einem Experten gesprochen.
Wichtiger Grund muss für Kündigung vorliegen
In seinen AGB erklärt Sky die Kündigungsmöglichkeiten wie folgt:
8.6 Eine außerordentliche Kündigung seitens des Kunden wegen eines vollständigen Programmausfalls ist in jedem Fall ausgeschlossen, wenn die Unterbrechung nicht mehr als 12 Tage oder wenn eine Unterbrechung aufgrund höherer Gewalt nicht mehr als 30 Tage ununterbrochen andauert. Die Vertragslaufzeit verlängert sich nicht um den Zeitraum der Unterbrechung.
Die gleichen AGBs gelten auch für den Dienst Sky Go, mit denen Nutzer das Sky-Programm auch auf dem Tablet oder Smartphone schauen können. Funktioniert dieser also nicht, gilt unabhängig von der Regel für das Sky-Programm über den Receiver auch hier ein außerordentliches Kündigungsrecht nach mehr als 12 Tagen Unterbrechung.
Doch ist das überhaupt rechtens? Grundsätzlich gilt: Eine außerordentliche Kündigung ist immer dann möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Fortführung des Vertrages unzumutbar macht. Dazu erklärt Rechtsanwalt Ray Migge gegenüber TECHBOOK: „Sky versucht durch die AGB-Klausel in 8.6 quasi vorzudefinieren, dass ein solcher wichtiger Grund erst dann gegeben ist, wenn das Programm mehr als 12 Tage vollständig ausfällt. Ob dies einer rechtlichen Prüfung vor Gericht standhält, halte ich für mehr als fragwürdig.“
Der Experte rät dazu, dass Kunden schriftlich die Behebung der Ausfälle mit einer Fristsetzung fordern. Darüber hinaus sollte man sicherstellen, dass nicht der Internetprovider oder gar die technischen Geräte daheim (PC, Fernseher, Router) den Ausfall verschulden.
Außerdem sollten Kunden bei der Abwägung unterscheiden, ob das Sky-Angebot einen vollständigen Ausfall hat oder nur einzelne Sender nicht abrufbar sind. „Allein der Ausfall eines Teils des Sendeprogramms von Sky dürfte nämlich nicht ausreichen, um außerordentlich zu kündigen“, erklärt Rechtsanwalt Migge. „Allerdings muss auch hier im Einzelfall abgewogen werden, denn die meisten Kunden von Sky Bundesliga und Sky-Sporttickets dürften wohl allein deshalb den Vertrag abgeschlossen haben, weil sie die Spiele ihres Lieblingsvereins verfolgen möchten. Ist die Übertragung in wenigstens der Hälfte der Spiele eines Monats nicht möglich, so spricht viel dafür, dass dieser Ausfall erheblich ist.“ Damit wäre das eigentlich Ziel des Vertrags nicht erreicht und eine außerordentliche Kündigung berechtigt.
Was ist, wenn Sky das Programm ändert und Serien streicht?
Auch hier weist Sky in seinen Geschäftsbedingungen auf die Freiheit in der inhaltlichen Gestaltung hin:
1.1.2 Bei der inhaltlichen Gestaltung, Abänderung und/oder Anpassung der einzelnen Kanäle, sonstigen Dienste, Programmpakete und Paketkombinationen ist Sky frei, solange der Gesamtcharakter eines Kanals, eines sonstigen Dienstes, eines Programmpakets bzw. einer Paketkombination erhalten bleibt.
Heißt: Wenn Sky eine bekannte Serie aus dem Programm entfernt, ist der Charakter des Kanals noch nicht verändert. Die Chancen einer gültigen Sonderkündigung schätzt Migge als gering ein: „Allenfalls wenn vertraglich festgehalten wurde oder aus den Umständen des Vertragsschlusses für bei Seiten erkennbar war, dass der Sky-Vertrag maßgeblich wegen dieser einen Serie geschlossen wurde, bestünde eine Chance, eine außerordentliche Kündigung durch zu bekommen.“
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Sky Ticket monatlich kündbar
Wer das Problem umgehen möchte bekommt mit Sky Ticket ein separates Angebot, das nicht mit einem langfristigen Sky-Abo zusammenhängt. Hier haben Sie die Möglichkeit, das Abonnement mit einer Frist von 7 Tage zum Monatsende zu kündigen. Das geht online im Bereich „Meine Tickets“. Tages- und Wochenpässe bedürfen keiner Kündigung – sie enden automatisch. Auch eine passende Hardware hat der Sender für diesen Dienst parat: Den „Sky Ticket TV Stick“, ein Streaming-Stick vergleichbar mit Amazons Fire TV Stick. Wie gut der sich im Test schlägt, sehen Sie in unserem Video: