Direkt zum Inhalt wechseln
logo Das Magazin für digitalen Lifestyle und Entertainment
Urteil

Service-Hotline von Sky darf nichts mehr kosten

Bild konnte nicht geladen werden
TECHBOOK Logo
TECHBOOK Redaktion

23. Februar 2019, 17:58 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Bisher mussten Sky-Kunden Gebühren zahlen, wenn sie bei der Service-Hotline des Bezahlsenders anriefen. Das wurde Sky nun gerichtlich untersagt.

Artikel teilen

Der Bezahlsender Sky darf keine zusätzlichen Gebühren für seine Service-Hotline für Vertragskunden erheben. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München entschieden.

Auf wie vielen Geräten kann ich Sky Go gleichzeitig nutzen?

Kostenpflichtige 0180-Nummer

Die Verbraucherschutzzentrale Bayern hatte den Bezahlsender wegen einer kostenpflichtigen Service-Hotline mit 0180-Nummer verklagt. Denn aus ihrer Sicht verstößt eine Bezahl-Hotline gegen geltendes Verbraucherschutzrecht. Auch das Landgericht München sah in erster Instanz darin „eine unlautere geschäftliche Handlung“, weil die Kosten für die Hotline übliche Telefongebühren überstiegen. Die Gebühren bei der Sky-Hotline betrugen 20 Cent aus dem deutschen Festnetz und maximal 60 Cent aus dem Mobilfunknetz.

Mehr zum Thema

Revision von Sky nicht zugelassen

Gegen dieses Urteil hatte Sky Rechtsmittel eingelegt mit der Begründung, die entscheidende Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch sei ebenso wie eine entsprechende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) nicht eindeutig. So sei beispielsweise nicht geklärt, was „übliche“ Kosten in Zeiten bedeuten, in denen viele Menschen Handyverträge mit Mobil-Flatrates besitzen.



Die Situation sei rechtlich sehr kompliziert, sagte der Anwalt des Bezahlsenders vor Gericht. „Es ist völlig verrückt.“ Er würde es begrüßen, wenn der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in der Sache entscheiden würde. Dazu wird es allerdings voraussichtlich nicht kommen. Das OLG ließ eine Revision zum BGH nach Angaben einer Gerichtssprecherin am Donnerstag nicht zu.

Themen Sky

Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung unseres Angebots mit Tracking und Cookies widerrufen. Damit entfallen alle Einwilligungen, die Sie zuvor über den (Cookie-) Einwilligungsbanner bzw. über den Privacy-Manager erteilt haben. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit Tracking und Cookies entscheiden.

Bitte beachten Sie, dass dieser Widerruf aus technischen Gründen keine Wirksamkeit für sonstige Einwilligungen (z.B. in den Empfang von Newslettern) entfalten kann. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an datenschutz@axelspringer.de.