25. Mai 2018, 17:27 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Bisher waren deutsche Nutzer vor einem Datenaustausch zwischen WhatsApp und Facebook geschützt, nun ändert sich das. Auf seiner Homepage gibt der Messenger bekannt, verschiedene Daten mit dem Mutterkonzern zu teilen. Grund ist offenbar ein Schlupfloch in der neuen DSGVO.
In vielen Ländern teilt WhatsApp bereits seit 2016 personenbezogene Daten mit Facebook, obwohl der Konzern bei der Freigabe der WhatsApp-Übernahme 2014 noch erklärte, ein Datenabgleich zwischen dem Online-Netzwerk und dem Messenger sei nicht möglich.
In Deutschland untersagten Gerichte diesen Austausch bisher – zuletzt bestätigte das Hamburgische Oberverwaltungsgericht im März 2018 die Entscheidung. Seit Kurzem findet sich in den FAQs auf der WhatsApp-Homepage allerdings der Absatz „So arbeiten wir mit den Facebook-Unternehmen zusammen“.
Dort heißt es, WhatsApp teile „die Telefonnummer, die du bei der Registrierung für WhatsApp verifiziert hast, einige Geräteinformationen (Gerätekennung, Betriebssystemversion, App-Version, Plattforminformation, Ländervorwahl der Mobilnummer, Netzwerkcode sowie Markierungen, die es erlauben, deine Zustimmung zu Aktualisierungen und Steuerungsoptionen nachzuverfolgen) und einige deiner Nutzungsinformationen (wann du WhatsApp zum letzten Mal genutzt hast, wann du deinen Account registriert hast, sowie die Art und Häufigkeit deiner Nutzung von Features).“
Facebook bestätigte die Datenweitergabe inzwischen im Rahmen einer Befragung im Europäischen Parlament noch einmal. Handelt der Konzern hier illegal?
Nutzt Facebook die DSGVO-Umstellung?
Zum Datenabgleich mit WhatsApp bekräftigte Facebook, dass derzeit keine Profil-Informationen europäischer WhatsApp-Nutzer für die Personalisierung der Werbung bei Facebook verwendet würden. Aber wie bereits mehrfach angekündigt, tausche man einige Informationen wie Telefonnummern aus, um zum Beispiel Absender von Spam oder anderer unerwünschter Inhalte zu blockieren – auch das hatte das Gericht eigentlich verboten.
Facebook bezieht sich mit seiner Entscheidung auf Artikel 6 der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO, alle Infos dazu finden Sie in diesem Artikel), der besagt, dass die Verarbeitung der Daten rechtmäßig sei, wenn es zur Wahrung der „berechtigten Interessen“ des Unternehmens beiträgt. Auf die Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Personen müsse allerdings Rücksicht genommen werden. Was als berechtige Interessen gilt und was nicht, bleibt hingegen schwammig. Mit dieser Argumentation ist Facebook bereits zwei Mal sowohl am Verwaltungsgericht Hamburg als auch beim Hanseatischen Oberverwaltungsgericht gescheitert. Warum darf der Konzern sich nun darüber hinwegsetzen?
Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar vermutet gegenüber „Golem.de“, Facebook nutze gezielt den Übergang zur neuen DSGVO aus. Künftig sei die irische Datenschutzbehörde für Facebook zuständig – die von der deutschen Datenschutzbehörde vor Gericht erstrittenen Urteile seien dann nicht mehr durchsetzbar.
Dreist! Diese Daten greift WhatsApp von Ihrem Handy ab
Anwalt erklärt WhatsApp ändert Datenschutzrichtlinien! Was Nutzer wissen müssen
Betroffene können Anspruch prüfen Datenleck bei Facebook – steht Nutzern nun Schadensersatz zu?
Große Kritik an Facebook
Casper sieht schon allein einen deutlichen Verstoß gegen die DSGVO, weil Facebook die Änderungen lediglich im Detail in seinen FAQs mitteilt und nicht konkret in den Datenschutzrichtlinien.
Jan Philipp Albrecht, Grünen-Europapolitiker und Datenschutzexperte, empörte sich ebenfalls über Facebook: „Die Vermischung der Daten von WhatsApp und Facebook wurde mehrfach durch Gerichte in Deutschland für rechtswidrig erklärt.“ Deshalb sei es skandalös, dass Facebook nun „offen und ohne erkennbare Scham genau diese Vermischung bestätigt“. Die Antworten gegenüber dem Europäischen Parlament zeigten, dass das Unternehmen den Datenschutz noch immer nicht ernst nehme. „Welche personenbezogenen Daten von Internetnutzern ohne Facebook-Account erhoben werden und zu welchem Zweck, ist leider weiterhin an vielen Stellen unklar.“