23. September 2024, 8:31 Uhr | Lesezeit: 12 Minuten
Auf Kleinanzeigen tummeln sich zwischen den seriösen Anbietern auch Betrüger, die Sie mit raffinierten Tricks um Ihr Geld bringen wollen. Doch betrügerische Angebote lassen sich schon vor dem Handel entlarven. TECHBOOK erklärt, wie Sie bei Kleinanzeigen Betrüger erkennen und sich vor ihnen schützen können.
Auf Kleinanzeigen findet man alles. Von Büchern über Spielzeug bis hin zu Autos und elektronischen Geräten. Doch nicht jedes Inserat ist seriös. Ist ein Angebot besonders verlockend, könnte es sich auch um einen Betrug handeln. Doch es gibt Möglichkeiten, das zu erkennen. Deswegen sagen wir Ihnen, wie Sie bei Kleinanzeigen Betrüger erkennen können.
Übersicht
Hinweise, an denen Sie bei Kleinanzeigen Betrüger erkennen
Bei Kleinanzeigen selbst empfiehlt man, grundsätzlich stets die sogenannte SHS-Regel zu befolgen: Stoppen, Hinterfragen, Schützen. Sie ist das Ergebnis der Initiative „Sicher Handeln“, die die Verantwortlichen gemeinsam mit der Polizei ins Leben gerufen haben. Zentrale Aspekte, um bei Kleinanzeigen Betrüger zu erkennen, sind:
Stoppen – Lassen Sie sich Zeit und nicht unter Druck setzen. Betrüger wollen Sie oft zu raschen Entscheidungen drängen, weil sie sonst auffliegen.
Hinterfragen – Ist ein Angebot zu gut, um wahr zu sein? Dann ist es sehr sicher nicht echt und es handelt sich um einen Betrugsversuch. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob das Konto zunächst vertrauenswürdig erscheint oder nicht. Stellen Sie sich dabei gerne die Frage, warum die andere Person das tut und ob Sie auch so handeln würden.
Schützen – Wenn Sie tatsächlich Betrug wittern, handeln Sie. Melden Sie den Fall bei Kleinanzeigen, um auch andere zu warnen.
Konkreter sollten Sie auch auf folgende Indizien dringlich achten:
Ein erstes Warnzeichen, das Sie stutzig machen sollte, ist zum Beispiel, wenn ein Nutzer auf Kleinanzeigen das Geld im Voraus verlangt. Tatsächlich ist das eine der beliebtesten Betrugsmaschen. Nachdem Sie dann nämlich in Vorkasse gegangen sind, bekommen Sie die Ware aber nie zu sehen. Damit Sie nicht zum Opfer solcher Betrüger auf Kleinanzeigen werden, erklären wir Ihnen, welche Auffälligkeiten auf einen Betrug hinweisen können:
- Der Artikel ist sehr günstig – deutlich günstiger, als ähnliche Artikel von anderen Anbietern gehandelt werden.
- Der Verkäufer hat keine Telefonnummer angegeben.
- Der Verkäufer ist ein privater Verkäufer.
- Die Zahlung soll per Vorkasse erfolgen.
- Ein persönliches Treffen ist aus verschiedenen Gründen nicht möglich.
- Der Verkäufer bietet weitere, hochwertige Artikel an.
- Das Konto wurde neu erstellt.
- Die Angebotsdauer liegt noch unter einem Tag.
Natürlich ist nicht jedes Inserat ohne Telefonnummer oder mit Bitte um Vorkasse automatisch eine Betrugsmasche. Tatsächlich werden Sie bei fast jedem Kauf mindestens einen der oben genannten Punkte erfüllt sehen. Doch je mehr auf nur eine einzige Anzeige zutreffen, desto vorsichtiger sollten sie sein. Generell lohnt es sich immer, einen Preisvergleich vorzunehmen. Kostet etwa ein als nagelneues iPhone angepriesenes Gerät nur den Bruchteil des eigentlichen Preises, dann sollte man zumindest stutzig werden.
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9 typische Betrugsmaschen bei Kleinanzeigen
Kriminelle greifen auf mehrere verschiedene Betrugsmaschen zurück, die sie wiederkehrend gegen ihre Ziele einsetzen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat die gängigsten aufgelistet, auf die Sie unbedingt achten sollten:
Die „Sicher-bezahlen“-Masche: Wer glaubt, die sichere Option zu wählen, könnte aber auch auf eine nachgebaute Webseite hereinfallen. Die ist dann der Fall, wenn der Vorgang außerhalb der Plattform stattfinden soll und Sie einem Link folgen sollen. Klicken Sie nicht drauf.
PayPal-Masche mit „Freunde und Familien“: Bei dieser Option greift kein Käuferschutz. Besteht jemand auf diese Zahlungsoption, nehmen Sie besser Abstand davon.
Falsches Job-Angebot als App-Tester: Es kann vorkommen, dass man als App-Tester angeheuert werden soll. Anschließend soll man ein Video-Ident-Verfahren zur Eröffnung eines Bankkontos durchführen. Allerdings haben die Betrüger bereits im Namen des Opfers ein Konto eingerichtet – und die Zielperson hat es nun unwissentlich bestätigt. Damit wird sie gleichzeitig tatverdächtig, da das Konto nun für Überweisungen aller Art genutzt wird und man sie der Geldwäsche bezichtigen könnte.
Nachnahme-Betrug: Der Kunde bezahlt beim Boten oder in der Filiale und erhält das Paket. Allerdings befindet sich darin nur Ramsch und nicht das erwartete Produkt. Geld zurück gibt es in der Regel nicht.
Betrug mit Gutscheinkarten: Betrüger geben vor, dem gekauften Produkt einen Gutschein als Geschenk beifügen zu wollen und das Ganze innerhalb Deutschlands zu versenden. Sie selbst leben aber angeblich im Ausland, weshalb der Verkäufer sich darum kümmern und die Gutscheinkosten entsprechend auslegen soll. Natürlich wird beim Verkäufer das Geld niemals ankommen und die Betrüger wollen lediglich an den Gutscheincode.
Transportkosten-Betrug: Verkaufende erhalten E-Mails von angeblichen Interessenten, die den Preis nicht verhandeln. Bei der Terminvereinbarung für Abholung und Bezahlung erfahren sie, dass der Interessent beruflich im Ausland ist und nicht persönlich erscheinen kann. Er bietet an, den Kaufpreis und die Transportkosten zu überweisen und ein Transportunternehmen zu beauftragen.
Dann erhält der Verkäufer eine E-Mail von einer Bank, die bestätigt, dass der Betrag inklusive Abholkosten überwiesen wurde. Der Verkäufer soll die Abholkosten über Transferwise an das Transportunternehmen senden. An diesem Punkt sollten Sie den Verkauf abbrechen und sich nicht von Drohmails einschüchtern lassen.
Masche mit Western Union: Unseriöse Verkäufer schlagen vor, eine Kaution oder ähnlich vorab per Western Union zu überweisen. Das Geld landet wenig später beim Täter, der damit abtauchen kann. Oftmals operieren die Täter hierfür aus dem Ausland und nutzen dafür ahnungslose Strohmänner.
Die Scheck-Masche: Als Bezahlung erhalten Käufer einen Scheck, auf dem ein deutlich höherer Betrag angegeben ist als vereinbart. Deswegen sollen sie den Scheck einlösen und die Differenz an die Käufer überweisen. Doch später platzt der Scheck und der Verkäufer bleibt auf dem finanziellen Schaden sitzen.
Die QR-Code-Masche: Geld gibt es nicht, stattdessen einen QR-Code, den Verkäufer scannen sollen. Dann soll man auf einer Webseite sensible Daten eingeben, aber das ist natürlich eine Fake-Seite.
So können Sie sich vor Betrug schützen
Um sich zu schützen und Betrüger rechtzeitig zu erkennen, gibt es ein paar einfache Tipps, die Sie bei der Nutzung von Kleinanzeigen berücksichtigen sollten.
(Un)seriöse Anbieter erkennen
Das Wichtigste beim Kauf und Verkauf von Waren oder Dienstleistungen auf Kleinanzeigen ist die Kommunikation. Schließen Verkäufer den persönlichen Kontakt kategorisch aus, sollten Nutzer misstrauisch werden. Darüber hinaus sollte der Kontakt immer über die Plattform erfolgen. Betrüger erkennen Sie auf Kleinanzeigen unter anderem daran, dass sie versuchen, die Kommunikation auf andere Kanäle (beispielsweise Messenger oder E-Mails) umzulenken. Dahinter steckt oft der Versuch, die Bezahlung außerhalb der Plattform abzuwickeln und den Käufer Richtung Bar- oder Vorauszahlung zu drängen. Ein Blick auf das Profil der Nutzer schadet nicht. Wie lange ist er bereits auf Kleinanzeigen aktiv? Seit drei Jahren oder seit drei Tagen? Und wie viele Angebote stellt er im Schnitt online?
Bei Nachrichten und E-Mails sollten sie ähnlich Vorsicht walten lassen wie auch bei anderen Betrugsmaschen. Deswegen sagen wir Ihnen, wie Sie Phishing-Mails erkennen können, da hier die gleichen Prinzipien greifen.
Grundsätzlich sollen Nutzer auch nur Mails von folgenden Absendern vertrauen:
- @kleinanzeigen.de
- @mail.kleinanzeigen.de
- @info.kleinanzeigen.de
- @news.kleinanzeigen.de
Besonders in Bezug auf Urlaubsimmobilien sollten sich Nutzer bestmöglich über den Anbieter informieren. Anbieter einer Ferienimmobilie sind in aller Regel gewerblich und ihre Webauftritte sind somit impressumspflichtig. Darin enthalten sind wichtige Daten des Anbieters, die Sie als Interessent nutzen können, um diese auf Plausibilität zu prüfen. Eine Suchmaschinen-Recherche kann bereits ausreichen, um auf weitere Webauftritte des Anbieters oder auch Bewertungen von anderen Nutzern zu stoßen. Finden Sie hier nichts, sollten Sie vorsichtig sein. Am besten nehmen Sie vorab Kontakt zum Anbieter auf, etwa mit einem Telefonanruf, um zu prüfen, ob sich hinter der angegebenen Nummer auch eine real existierende Person oder Firma verbirgt. Zahlungen per Vorkasse sollten Sie generell nur in üblicher Höhe leisten.
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Vorsicht vor unsicheren Zahlungsmethoden
Generell ist die persönliche Abholung der Ware vor Ort, sofern sie möglich ist, die beste Wahl für Käufer und Verkäufer bei Kleinanzeigen. Die Ware kann begutachtet werden und die Geldübergabe findet persönlich statt. Falls eine persönliche Übergabe nicht möglich ist, sollte grundsätzlich eine sichere Zahlungsmethode gewählt werden. Darauf verweist man auf der Plattform selbst, wenn man ein neues Angebot öffnet:
Aber Achtung: Sie sollten niemals per Western Union, PaySafe, MoneyGram oder mit Bargeld im Briefumschlag bezahlen. Auch Verkäufer sollten solche Zahlungen nicht akzeptieren. Schecks sind ebenfalls keine sichere Zahlungsmethode. Sie sind oft gefälscht oder erweisen sich im Nachhinein als ungültig. Andere unsichere Zahlungsmethoden sind Überweisungen an Auslandskonten, Bezahlung mit Prepaid-Karten oder auch per Kryptowährung.
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„Sicher bezahlen“ mit Kleinanzeigen
Neben sichereren Zahlungsmethoden wie PayPal bietet Kleinanzeigen auch ein eigenes Bezahlsystem an, das ähnlich funktioniert. Beim Versand von Artikeln können Nutzer „Sicher bezahlen“ von Kleinanzeigen nutzen. Die Funktion bietet einen Käufer- bzw. Verkäuferschutz. Dafür zahlt der Käufer eine Gebühr in Abhängigkeit der vereinbarten Kaufsumme. Für den Verkäufer ist die Nutzung der Funktion kostenlos. „Sicher bezahlen“ sorgt dafür, dass der Käufer den Kaufpreis zurückerhält, falls er den Artikel nicht geliefert bekommt oder dieser wesentlich von der Beschreibung abweicht. Das Geld wird erst an den Verkäufer ausgezahlt, wenn der Käufer den Erhalt der Ware bestätigt. Außerdem bleiben Zahlungsdaten geheim und müssen gegenüber dem jeweils anderen nicht offengelegt werden. Zudem kann sich der Verkäufer vor Rückbuchungen von Kreditkartenzahlungen schützen oder vor nicht gedeckten Konten bei Nutzung des Lastschriftverfahrens.
Gefälschte Dokumente erkennen
Betrüger geben sich viel Mühe, gefälschte Dokumente wie Ausweise, Arbeitsverträge, Überweisungsbelege und sogar ganze Webauftritte echt wirken zu lassen. Sie sollten sich als Nutzer nicht von einer professionellen Aufmachung mit seriös wirkendem Logo täuschen lassen. Ein gesundes Maß an Misstrauen ist hier die Devise.
Googeln Sie die Firmenangaben in Dienstleistungs- oder Jobinseraten. Stimmen die Informationen? Bei konkreten Jobangeboten gilt es, alle Angaben auf Plausibilität zu prüfen. Was ist der Arbeitsauftrag? Ist die Aufgabe sinnvoll und logisch? Ist die angegebene Bezahlung dafür verhältnismäßig? Ein dubioses Jobangebot wäre zum Beispiel, Pakete einer fremden Person anzunehmen und gegen Provision an diese weiterzuschicken. Dahinter könnte sich ein Betrüger verstecken, der nur eine unscheinbare Adresse für Versandbetrug nutzen möchte.
Wenn Nutzer ein verdächtiges Inserat entdecken oder bereits ein solch dubioses Jobangebot angenommen haben, sollten sie keine weiteren Tätigkeiten mehr für den vermeintlichen Arbeitgeber ausführen, jegliche Korrespondenz dokumentieren sowie die Polizei informieren.
Eigene Daten vor Missbrauch schützen
Falls ein Vorstellungsgespräch via Zoom oder auch klassischem Telefonat stattfindet, sollten Sie keinesfalls persönliche Daten, wie ihre Wohnadresse, Kontodaten oder persönliche Accountdaten von Online-Plattformen mitteilen oder in die Kamera zeigen. Betrüger könnten die persönlichen Daten verwenden, um auf den Namen des Bewerbers Nutzerkonten bei Online-Plattformen einzurichten oder sogar Bankkonten zu eröffnen, um diese für ihre kriminellen Machenschaften zu verwenden.
Niemals eine Kopie vom Personalausweis verschicken
Zudem sollten sie nie Kopien oder Scans des Personalausweises übermitteln. Selbst dann nicht, wenn der oder die Verkäufer das bereits getan hat oder dies anbietet, um vermeintlich Vertrauen zu schaffen. Denn Kriminelle sammeln auf Portalen wie Kleinanzeigen auch Personalausweis-Kopien anderer. Ihr Ziel: Identitätsdiebstahl. Die Konsequenz für Sie: Jede Menge Ärger.
Mit den Kopien können sich die Kriminellen etwa gegenüber anderen, arglosen Nutzern „ausweisen“, wenn sie weitere Betrugsaktionen planen. Und sie missbrauchen die Personalausweis-Kopien oder -Fotografien, um bei Banken über das Video-Ident-Verfahren Konten im Namen ihrer Opfer zu eröffnen.
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Das sollten Sie tun, wenn Sie betrogen wurden
Konnten Sie trotz aller Vorsichtsmaßnahmen bei Kleinanzeigen Betrüger nicht erkennen und sind hereingefallen? Erstatten Sie bei der zuständigen Polizei-Dienststelle eine Anzeige und legen Sie dort alle gesammelten Beweise und den Schriftverkehr vor. Kleinanzeigen sichert den Behörden eine enge Zusammenarbeit bei Ermittlungsverfahren zu.
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So gehen Sie bei Kleinanzeigen auf Nummer sicher
Grundsätzlich sollten Sie sich an diesen Leitfaden halten, um einen Kauf erfolgreich über die Bühne zu bringen und sich zu schützen:
- Nehmen Sie Kontakt zum Verkäufer auf – am besten telefonisch.
- Fragen Sie den Verkäufer nach seinen Kontaktdaten, wie Telefonnummer und Adresse.
- Speichern Sie das Inserat und den Nachrichten-Verkehr mit dem Anbieter ab.
- Fragen Sie, ob Sie eine Rechnung für das Gerät sehen können.
- Einigen Sie sich auf eine Zahlung bei Abholung oder eine sichere, treuhänderische Zahlungsmethode – wie etwa PayPal oder die „Sicher bezahlen“-Variante.
- Zahlen Sie nicht per MoneyGram, Western Union oder Überweisung, weil es dann nur schwer möglich ist, bereits gezahltes Geld zurückzubekommen.