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Achtung, Kostenfalle

3 Tipps verhindern, dass Abos sich automatisch verlängern

3 Tipps, die verhindern, dass sich Abos automatisch verlängern
Kündigungsfristen verstreichen oft schnell und unbemerkt Foto: Getty Images
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TECHBOOK Redaktion

9. November 2024, 16:18 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Netflix, Spotify, Handyvertrag, Cloud-Speicher – die meisten Menschen haben unzählige Abos. Teils gehen dabei Kleinstbeträge vom Konto ab, mitunter aber auch größere Summen, deren Verträge sich zu jeder verstrichenen Kündigungsfrist aufs Neue selbst verlängern. TECHBOOK gibt Tipps, wie Sie den Überblick behalten und nie wieder eine Frist verpassen.

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„Vielen Dank für Ihre Treue. Wir haben den Vertrag verlängert.“ Wer schon einmal eine solche Nachricht erhalten hat, obwohl er ein Abo eigentlich kündigen wollte, kennt den Schreckmoment, den dieser auslösen kann. Damit Ihre Verträge und Abos nicht ungewollt immer wieder verlängert werden, hat TECHBOOK für Sie drei Tipps zusammengestellt.

Erinnerungen rechtzeitig setzen

Vorsicht ist besser als Nachsicht und eines der besten Mittel gegen ungewollte Vertragsverlängerungen beginnt direkt bei Vertragsabschluss. Erstellen Sie sich am besten direkt einen Reminder im Kalender, der auch die Kündigungsfrist berücksichtigt. Je nach Art des Vertrags kann man den Termin auf monatliche oder jährliche Wiederholung einstellen. Im schlimmsten Fall ploppt die Erinnerung dann umsonst auf. Im besten Fall verhindern Sie allerdings, dass sich unliebsame Abos immer wieder verlängern.

Tipp: Besonders schnell sind entsprechende Erinnerungen per Sprachassistent gesetzt. Besitzer eines Android-Smartphones können damit den Google Assistant beauftragen. Apple-Nutzer hingegen können auf Siri zurückgreifen.

Kündigung sofort nach Vertragsabschluss oder später?

Grundsätzlich ist es egal, ob eine Kündigung zu Beginn oder am Ende des Vertragsverhältnisses ausgesprochen wird. Lediglich die Frist müssen alle Parteien einhalten. Sie können den Vertrag also schon direkt nach dem Abschluss wieder kündigen.

Sollten Sie also von vornherein wissen, dass Sie Ihr Abo nicht auf Dauer abschließen wollen, dann kann sich diese Lösung durchaus lohnen. Es kann jedoch auch passieren, dass etwa Versicherungen gegenüber gekündigten Kunden nicht mehr so kulant reagieren wie gegenüber Versicherungsnehmern ohne vorliegende Kündigung.

Online-Dienste helfen dabei, ein Abo zu kündigen

Wer seine Kündigung ganz komfortabel professionell abwickeln möchte, kann das über Dienste wie „aboalarm.de“ tun. In der Regel sind diese allerdings kostenpflichtig. Dafür bekommt man zu verschiedenen Aspekten der Vertragskündigung Hilfe. Eine Option zur Kündigungserinnerung listen die meisten dieser Anbieter.

Auch interessant: Darum sollten Sie Online-Verträge besser selbst kündigen

Was muss in einen Kündigungsbrief?

Eine rechtskräftige Kündigung muss einige Kriterien erfüllen. Grundsätzlich muss sie etwa in Textform beim Anbieter eingehen, also per Brief oder E-Mail. Um ein Abo zu kündigen, sollten Sie im entsprechenden Schreiben folgende Informationen angeben:

  • Vollständige Adresse sowie den kompletten Namen
  • Kundennummer und/oder die Vertragsnummer
  • Geburtsdatum

Diese Infos sind nötig, um im Zweifel den zu kündigenden Vertrag eindeutig zuordnen zu können. Allerdings ist ein klassischer Brief seit Ende 2016 nicht mehr verpflichtend. So können Sie etwa einen Mobilfunkvertrag einfach per Mail kündigen. Vorsicht hier allerdings vor sogenannten Kündigungsvormerkungen. Anbieter wie die Mobilfunkmarke Drillisch bieten auf der Website die Möglichkeit der Vertragskündigung an, Kunden können diese jedoch nur vormerken. Für die eigentliche Kündigung des Handytarifes ist eine zusätzliche telefonische Bestätigung vonnöten.

Mehr dazu lesen Sie hier: Was bedeutet Kündigungsvormerkung bei Mobilfunkverträgen?

Arbeits-, Miet- und notariell beurkundete Verträge bedürfen einer schriftlichen Kündigung. Lassen Sie sich in jedem Fall den Eingang Ihrer Kündigung bestätigen, falls das nicht automatisch geschieht.

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Seit 2022 gelten verschärfte Verbraucherschutzregeln

Um zu verhindern, dass sich die Abos von Verbrauchern gerade im digitalen Zeitalter immer wieder verlängern, hat auch der Verbraucherschutz 2022 neue Regelungen eingeführt. Seit dem 1. Juli 2022 ist etwa ein gut zugänglicher Kündigungsbutton Pflicht. Das soll Kündigungsprozesse vereinfachen und vor allem überlange Vertragsverlängerungen verhindern.

Zwar gibt es weiterhin Verträge mit zweijähriger Laufzeit, ist diese vorbei, sind diese dann jedoch monatlich kündbar. Eine Verlängerung von einem Jahr, wie sie früher Standard war, ist nicht mehr gestattet. Per Telefon abgeschlossene Verträge bedürfen zudem noch einer schriftlichen Bestätigung durch den Kunden.

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