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Wegen Glasfaserausbau

Provider fordern Routerzwang zurück – so reagieren die Politiker

Junge Frau schließt Router an
Internet-Provider wollen den Routerzwang zurück. Doch warum? Foto: Getty Images
Rita Deutschbein, Redaktionsleiterin TECHBOOK
Redaktionsleiterin

14. November 2019, 12:15 Uhr | Lesezeit: 6 Minuten

Es war ein langer Weg, bis 2016 der Routerzwang abgeschafft wurde. Bis dahin konnten die Internet-Provider bestimmen, welche Router-Modelle ihre Kunden am Anschluss betreiben. Genau dorthin wollen einige Anbieter nun aber wieder zurück und fordern in einem Positionspapier das Ende der freien Routerwahl. Doch was steckt dahinter und was sagt die Politik zu der Forderung?

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Die großen Branchenverbände im Bereich Telekommunikation aber auch Provider wie die Deutsche Telekom haben sich zusammengeschlossen und in einem gemeinsamen Positionspapier eine Neuregelung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) gefordert. Genauer gesagt geht es ihnen um die Neudefinition des sogenannten Netzabschlusspunktes, also der Frage, wo die Oberhoheit der Provider über ihr Netz endet. Seit 2016 wurde dafür die Telefon-Dose im Haushalt der Kunden festgelegt. Was so technisch klingt, hat einen wichtigen Hintergrund. Denn mit dieser Festlegung wurde zeitgleich das Ende des Routerzwangs eingeleitet. Internet-Kunden können seither selbst entscheiden, welchen Router sie an ihrem Anschluss betreiben möchten. Bis zum Ende des Routerzwangs war ihnen das oftmals nicht möglich – die Provider konnten ihnen die Verwendung eines bestimmtes Router-Modells vorschreiben.

Genau hierhin möchten die Verbände und Provider wieder zurück.  Die großen Branchenverbände, das sind ANGA (Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber), Buglas (Bundesverband Glasfaseranschluss), der VATM (Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten) und der VKU (Verband kommunaler Unternehmen), haben gemeinsam mit der Deutschen Telekom das Positionspapier aufgesetzt.

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Update vom 14. November 2019:

Bundeswirtschaftsministerium meldet sich zu Wort

Nach Bekanntwerden des Positionspapiers Anfang dieser Woche hat TECHBOOK um Stellungnahme bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) gebeten. Die Behörde hat uns daraufhin an das Bundeswirtschaftsministerium verwiesen (BMWi), dessen Statement nun vorliegt.

Die Frage, ob die Wiedereinführung des Routerzwangs eine mögliche Folge der Forderung sein könnte, kann das Ministerium zum jetzigen Zeitpunkt nicht vollständig verneinen. Ziel des BMWi sei es aber, dass der Inhalt der derzeit gültigen Regelung auch künftig Bestand haben wird oder das GEREK (Gremium der europäischen Regulierungsstellen für die elektronische Kommunikation) Leitlinien für den EU-Markt vorgibt, die sich im Einklang mit der nationalen Regelung befinden.

Welche Lösung am Ende gefunden wird, ist allerdings abhängig von der geplanten TKG-Novelle, die die nationalen und die europäischen Leitlinien  – und somit auch die Definition des Netzabschlusspunktes – in einer europäischen Richtlinie vereinen soll. Die zuständigen Ministerien BMWi und BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) haben dafür im Februar 2019 ein gemeinsames Eckpunktepapier erstellt, das mögliche Schwerpunktthemen der TKG-Novelle aufzeigt. Aktuell sind beide Ministerien dabei, einen gemeinsamen Referentenentwurf zu erstellen. Die Richtlinie muss bis zum 21. Dezember 2020 umgesetzt werden.

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Rückkehr des Routerzwangs: So argumentieren Provider und Verbände

In ihrem Schreiben führen sie drei wesentliche Argumente für die Wiedereinführung des Routerzwangs an. Zum einen dürfe der Gesetzgeber den Netzabschlusspunkt gar nicht festlegen. Dieses Recht habe laut Europarecht nur die Regulierungsbehörde – in Deutschland also die Bundesnetzagentur. Zum anderen führe die Verwendung eines frei gewählten Routers durch die Kunden zu Problemen. Die Provider könnten bei Routern von Drittanbietern weder richtig Kundenhilfe geben, noch den sachgemäßen Betrieb im Netz gewährleisten. Sie fürchten daher Einschränkungen in der Datenübertragung, Sicherheitslücken durch veraltete Firmware und Störungen in ihren Diensten. Genaue Beispiele bleiben sie den Lesern des Positionspapiers aber schuldig.

Das dritte Argument ist der Ausbau der Glasfasernetze. Gigabitnetze würden einen aktiven Netzabschluss erfordern, der in der Lage ist, die durchs Glasfasernetz gesendeten Signale – sei es Telefonie, Internet oder TV – beim Kunden wieder in die jeweiligen Einzeldienste zu entflechten. Solch eine „aktive Signalumsetzung“ leistet in diesem Fall ein Router mit integriertem Modem (der besagte aktive Netzabschluss). Doch dieser ist nicht allein bei Glasfaseranschlüssen notwendig, was das Argument der Verbände ziemlich hinken lässt. Auch an den Internet-Anschlüssen, die via DSL oder Kabel realisiert werden, ist ein Router zur Signalumsetzung notwendig.

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Was könnte wirklich hinter der Wiedereinführung des Routerzwangs stecken?

 Der Support und die Wartung von eigenen Routern war für die Provider zu Zeiten des Routerzwangs weitaus einfacher. Sie mussten ihre Mitarbeiter nur auf einige ausgewählte Modelle statt gleich auf eine ganze Reihe an Geräten schulen. Zudem hatten die Anbieter die Möglichkeit, Geräte teuer an ihre Kunden weiterzugeben. In vielen Fällen entsprachen die Router dabei nicht einmal dem aktuellen Standard. Oft wurden veraltete und in der Leistung eingeschränkte Modelle herausgegeben, bei denen im schlimmsten Fall auch für einige Funktionen Sondergebühren verlangt wurden. So gab es beispielsweise Fälle, in denen Provider für die WLAN-Nutzung eines Routers eine Gebühr von rund 5 Euro im Monat zusätzlich verlangt haben.

Nicht nur aus diesen Gründen forderten immer mehr Internet-Nutzer, ihren Router selbst wählen zu können. Seit 2016 ist es ihnen freigestellt aktuellen Modelle selbst zu wählen, vollen Funktionsumfang sowie volle Kontrolle über ihr Heimnetz zu bekommen. Dass diese Möglichkeit nun möglicherweise wieder zur Debatte steht, dürfte die wenigsten freuen. Weiteres muss allerdings die geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes zeigen.

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TECHBOOK meint

„Der 1. August 2016 war für viele Nutzer ein Befreiungsschlag. Denn seit diesem Datum konnten sie selbst bestimmen, was für einen Router sie an ihrem Internet-Anschluss betreiben wollen. Bis es zu dieser Neuregelung kam, dauerte es über zwei Jahre. Dass nun darüber diskutiert wird, den Routerzwang wieder einzuführen, ist für mich unbegreiflich. Immerhin ist die freie Routerwahl in Deutschland sehr gut aufgenommen worden und wird von allen Anbietern akzeptiert. Für mich sind nun die ausführenden Organe wie das BMWi in der Pflicht, die nationale Regelung zu verteidigen oder wenn nötig, eine mit Europarecht vereinbare Lösung zu finden, mit der Nutzer in Deutschland nicht schlechter gestellt sind als bisher. “Rita Deutschbein, Redakteurin
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