25. August 2018, 11:04 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Rauchmelder mit Videoüberwachung, brennende Ladegeräte, störende Radiowecker – jedes Jahr nimmt die Bundesnetzagentur Ramsch-Produkte und verbotene Artikel vom Markt. Ein Kampf gegen Windmühlen.
Die Sorge um ihr Kind treibt manche Eltern zu extremen Maßnahmen. Da wird etwa eine Uhr erstanden, die anzeigt, wo die Kleinen gerade sind und mit der Gespräche abgehört werden können? Oder eine Puppe, mit deren Videoaugen sich das Kinderzimmer überwachen lässt? Aber auch für misstrauische Vermieter böte sich etwas an: Rauchmelder mit eingebauter Videoüberwachung. All diese Dinge lassen sich problemlos im Internet bestellen. Doch in Deutschland sind sie verboten.
Verbotene Produkte werden beschlagnahmt
Billige Handyladegeräte, die überhitzen, oder deren Kontakte nicht ausreichend isoliert sind. Radiowecker, deren Signal den Flugfunk am Flughafen stört, oder Kopfhörer, mit denen sich der Polizeifunk abhören lässt. Diese Produkte aus dem Verkehr zu ziehen, ist Aufgabe der Bundesnetzagentur. 90 Mitarbeiter der Behörde stöbern solchen Produkten nach, nehmen sie aus dem Verkehr und prüfen, wer sie in Umlauf gebracht hat. Sie machen Stichproben im Einzelhandel, laufen über Produktmessen, Trödelmärkte, besuchen kleine Handyläden.
460.000 unsichere Elektrogeräte hat die Bundesnetzagentur im vergangenen Jahr vom Markt genommen – ein Bruchteil dessen, was an verbotenen Geräten insgesamt auf dem Markt ist. „Das ist natürlich ein Kampf gegen Windmühlen“, sagt Uwe Saalmann, der diesen Job schon viele Jahre macht. „Vor allem der Onlinehandel stellt uns vor massive Herausforderungen.“
Die Zahlen schwanken jedes Jahr und sind wenig aussagekräftig. 2016 waren es mehr als doppelt so viele Geräte wie im Jahr darauf. Mal wurde ein Container mit Tausenden verbotenen Importen mehr entdeckt, mal einer weniger. Und der Aufwand ist riesig.
Wie viel Internet-Geschwindigkeit brauche ich wirklich?
Für jedes vom Markt genommene Gerät wird überprüft, wo es herkommt, wer es bestellt hat, wer der sogenannte Inverkehrbringer ist. „Wir gucken uns die gesamte Lieferkette an“, sagt Saalmann. Einzelne Funksteckdosen werden im Messlabor überprüft, viele von ihnen beginnen zu brennen. Doch allein der dafür nötige Schriftwechsel dauert Wochen – und die Billigteile werden millionenfach produziert und importiert.
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»Der Besitz solcher Produkte ist verboten
„Inverkehrbringer“ ist derjenige, der die Ware bestellt – entweder für sich selbst, oder zum Weiterverkauf. „Der Besitz solcher Produkte ist verboten“, sagt ein Sprecher der Bundesnetzagentur. Doch welche Konsequenzen drohen, ist immer unterschiedlich. „Da gehen wir mit Augenmaß vor“, sagt Saalmann. Häufig ist es für den Käufer schon teuer genug, wenn die Bundesnetzagentur die Billig-Smartwatch einzieht.
Augenmaß lassen die Marktwächter selbst bei großen Handelsketten walten, wenn sich in deren Regalen verbotene Ramsch-Produkte finden. „Von Mutwilligkeit kann dabei in der Regel keine Rede sein“, sagt Saalmann. Häufig handele es sich um Produkte, die für Sonderaktionen einmalig bestellt worden seien und bei denen in der Hektik nicht genau hingesehen werde. Dennoch: „Bei vielen Händlern wissen wir schon vorher, dass wir auf jeden Fall was finden werden“, sagt er. „Da sind wir schon alte Bekannte.“