20. Juli 2022, 13:25 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Über Wasser, per Luftfracht, Zug oder Auto – Pakete legen zum Teil enorme Strecken zurück, bis sie beim Empfänger ankommen. Auf dem Weg kann es vorkommen, dass die ein oder andere Lieferung beschädigt wird. TECHBOOK erklärt, was in diesem Fall Ihre Rechte sind und wie Sie beim Anbieter reklamieren.
Der Weg eines Pakets vom Verkäufer bis zum Kunden ist lang – auf dem Weg durch die halbe Republik (und noch weiter bei Auslandsbestellungen) kommen viele Maschinen und Menschen mit der Ware in Kontakt. Schäden sind da nicht auszuschließen – doch wer haftet eigentlich dafür?
Übersicht
Paket beschädigt – was tun?
Grundsätzlich gilt: Beschädigte Lieferungen sollte man nicht annehmen! Überprüfen Sie daher vor der Unterschrift beim Paketboten unbedingt alle Seiten des Pakets und suchen Sie nach Spuren, die auf äußerliche Krafteinwirkung hindeuten. Wenn Sie das Paket trotzdem annehmen, lassen Sie sich die Schäden quittieren und machen Sie Beweisfotos. Ansonsten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift automatisch, dass es unversehrt ist. Eine Reklamation wird dann im Nachhinein problematisch.
Nach Bekanntwerden des Schadens sollten Sie den Verkäufer bzw. Online-Händler auf den Sachmangel gemäß §434 BGB hinweisen. Infolgedessen können Sie Ihr Widerrufsrecht geltend machen. Der Händler muss dafür sorgen, dass die Ware einwandfrei beim Käufer ankommt. Für die Auseinandersetzung mit dem Paketdienst sind Sie nicht verantwortlich, sondern er.
Paket beim Nachbarn und kaputt?
Sollte der Nachbar das Paket angenommen haben oder hat es der Paketbote auf dem Grundstück oder vor der Haustür ohne Einverständnis platziert, können Sie trotzdem reklamieren. Denn dies darf nur mit Ihrer ausdrücklichen Genehmigung passieren. Übrigens: Sollten der Nachbar das Paket beschädigen, greift dessen Haftpflichtversicherung.
Lesen Sie dazu auch: Was kann man tun, wenn das Paket nicht ankommt?
Was kann ich tun, wenn ich ein Paket verschicke?
Wenn ein von Ihnen versendetes Paket beschädigt wurde, dann nutzen Sie die Reklamationsformulare der Anbieter, etwa von Hermes, DPD oder DHL. Erklären Sie genau die Umstände und senden Sie Beweise wie Fotos, die Sie vor dem Versand machen sollten, und Quittungen mit.
Vorsicht Polizei warnt! Pakete für Nachbarn nicht annehmen
Verzögert oder gar gestohlen? Was kann man tun, wenn das Paket nicht ankommt?
Vorsicht, nicht alles ist erlaubt Was kann ich tun, wenn mein Nachbar sein Paket nicht abholt?
Wann muss der Paketdienst Schadenersatz zahlen?
Die meisten Paketdienste sichern sich in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gegen Erstattung für besonders teure Waren ab. So gelten Schmuck, Gold oder Bargeld oft als außergewöhnliche Wertgegenstände, die nicht von der regulären Paketversicherung abgedeckt sind.
Wenn Sie keinen Nachweis über den Wert des Pakets erbringen können, dann errechnet sich Ihr Schadenersatz über das Gewicht (§431 HGB). Für rund 5 Kilogramm Paketgewicht ergibt sich dann etwa ein Betrag von rund 40 Euro.