7. Juli 2020, 9:15 Uhr | Lesezeit: 6 Minuten
Wie teile ich am besten mein WLAN mit meinen Nachbarn, wenn man zusammen Geld sparen will? TECHBOOK stellt drei Möglichkeiten vor und erklärt, was zu beachten ist.
Gutes WLAN ist heutzutage zu einer ähnlich wichtigen Ressource wie Wasser und Strom geworden, weshalb viele auch dafür argumentieren, es zu einem Grundbedürfnis zu erklären. Aber bis dahin heißt es, einen guten Vertrag zu finden. Einen DSL-Internetzugang bekommt man mittlerweile bei bestimmten Anbietern schon für 20 Euro. Dabei kann die Verbindung je nach Lage und Produkt manchmal sehr langsam ausfallen. Dann doch lieber eine Leitung mit 100 Mbit/s Datenrate, was dann aber auf die Brieftasche schlägt.
Warum also nicht das gute Verhältnis zum Nachbarn nutzen, um einen Internetzugang zu teilen, von dem beide etwas haben? Wäre das legal? „Es gibt keinerlei Verbot, sein WLAN mit anderen zu teilen“, sagt der Berliner Rechtsanwalt Professor Niko Härting. Was dagegen sprechen kann, sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vieler Anbieter, nach denen es nicht gestattet ist, gegen Geldzahlung einen Anschluss zu teilen. Es droht also im Ernstfall die Kündigung seitens des Anbieters.
Richtigen Internet-Anschluss wählen
Zunächst sollte geklärt werden, wie viele Personen das Netz nutzen wollen und wofür. Für bloßes Surfen reicht ein langsamer Zugang, für HD-Streams braucht es mindestens 16 Megabit pro Sekunde um einigermaßen ruckelfrei fernzusehen. Im Vergleich zu DSL- oder VDSL-Anschlüssen lassen Kabel-Internet-Anbieter deutlich höhere Geschwindigkeiten im Downstream zu. Bis zu 500 Mbit/s schnelle Tarife können Kunden buchen. Dabei sollten sie jedoch beachten, dass es sich bei Kabelanschlüssen um ein sogenanntes Shared Medium handelt. Die Gesamtbandbreite teilt sich unter allen am Anschluss angeschlossenen Teilnehmern auf, was unter Umständen mehrere oder sogar alle Mieter im Haus sein können. Je mehr Nutzer über die Leitung surfen, desto langsamer kann die Leitung werden. Anders liegt der Fall bei (V)DSL, denn hier steht Kunden die beworbene Bandbreite allein zur Verfügung.
Doch unabhängig von der Datengeschwindigkeit und dem Monatspreis muss auch die Frage geklärt werden, welche Technik dafür benutzt werden soll.
Das Passwort weitergeben
Die simpelste Variante ist die offensichtlichste: Man gibt dem Nachbar einfach das WLAN-Passwort. Das braucht er nur einzugeben und schon kann er das WLAN nutzen. Wichtig ist nur, dass der Zugang passwortgeschützt ist und über eine WPA2-Verschlüsselung verfügt. Aufgrund der in Deutschland geltenden Störerhaftung verstößt der WLAN-Betreiber nämlich ebenfalls gegen das Gesetz, wenn jemand Fremdes über den freien Zugang eine illegale Tat begeht.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik empfiehlt Verbrauchern hierzu, sich ein Passwort mit mindestens 20 Zeichen zu überlegen. Also nicht Passwort1234. Liegt die Nachbarwohnung außerhalb einer optimalen Reichweite, kann die Übertragung mit einem Repeater verstärkt werden. Alternativ bieten Hersteller wie AVM, Netgear oder Google Wifi auch Mesh-WLAN an.
Ein Gastnetzwerk aufmachen
Die Passwort-Lösung ist zwar simpel, hat aber einen entscheidenden Nachteil. Hat der Nachbar direkten Zugang zum Heimnetzwerk, kann er alle Leistungen und Freigaben dieses nutzen. Genauso wie jeder andere, an den das Passwort weitergegeben wurde. Das ist eine Vertrauensfrage. Wer keine Liste für alle Nutzer erstellt, kann schnell den Überblick verlieren. Dann hilft nur noch ein Passwortwechsel, um ungebetene Gäste auszusperren, womit aber jedes eigene Gerät neu eingeloggt werden muss.
Ein extremer Aufwand für etwas, das auch leicht mit einem Gastnetzwerk zu lösen ist. Bei vielen Routern gehört heutzutage die Einrichtung eines Gastnetzwerk zu den Basisfunktionen. Auf diesem kann nicht nur die Internetgeschwindigkeit festlegt, es kann auch bestimmt werden, dass nur bestimmte Maildienste und Websites aufrufbar sind. Einen ausführlichen Guide zum Einrichten finden Sie hier. Somit behält der Besitzer die Kontrolle über alle Aktivitäten und kann Schwierigkeiten wie illegalem File-Sharing aus dem Weg gehen.
Die meisten gängigen Router-Modelle haben zudem eine Firewall integriert, die verhindern soll, dass Unbefugte von außen auf das Heimnetzwerk und dessen Rechner zugreifen können. Sie lässt sich auch so einrichten, dass nur bestimmte Ports für den „Außenverkehr“ freigegeben werden, etwa für Onlinespiele.
Eine Router-Kaskade einrichten
Wenn jeder einen Zugang nach seinem Geschmack bekommen möchte, bedarf es einer komplizierteren Installation. Zunächst wird über einen zentralen Router eine Verbindung zum Internet hergestellt. Anschließend kann jeder Nutzer seinen eigenen Router mit einem Netzwerkkabel an den zentralen anschließen. Mit diesem Modell können sogar mehrere IP-Telefonanschlüsse eingerichtet werden. Bei der Doppelschaltung besteht jedoch das Risiko, dass es beim Online-Spielen und Streamen zu Komplikationen oder Verlangsamung der Reaktionszeit kommen kann.
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Wer haftet bei illegalen Handlungen?
Aber was passiert, wenn Unbekannte das eigene WLAN trotzdem unberechtigt für Illegales benutzt haben, etwa fürs Runterladen von Raubkopien? Hier hat der Bundesgerichtshof bereits eindeutig geurteilt – wer ein zweites WLAN-Signal für Dritte zur Verfügung stellt, haftet im Falle einer Abmahnung als Betreiber nicht. Der Anschluss-Inhaber ist jedoch verpflichtet, die Mitnutzer zu nennen. „Es besteht keine Pflicht, die Aktivitäten anderer im Netz aufzuzeichnen“, sagt Anwalt Härting hierzu.
„Allerdings gibt es auch keine grenzenlose Freiheit“, ergänzt Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Wer Kenntnis davon hat, dass über seinen Anschluss etwas passiert, was nicht legal ist, muss Vorkehrungen dagegen treffen. Eine Belehrungs- oder Überwachungspflicht gebe es jedoch nicht.