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Kündigungsfristen beachten

Wie Sie Ihren Telefonvertrag ohne böses Erwachen kündigen

Hände mit Smartphone
Auch Betrüger versenden gern E-Mails Foto: Getty Images
Michael Sonntag

5. April 2018, 12:08 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Eine Kündigungsfrist zu verpassen, hat oft eine nervige Vertragsverlängerung zur Folge. Um das zu vermeiden, können diese einfachen Tricks und Regeln hilfreich sein.

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Eigentlich wollte man den Telefonvertrag kündigen, doch im schlimmsten Fall ist es zu spät. Und schon zahlt man ein weiteres Jahr den teuren Tarif. Dabei müssen Sie nur ein paar Dinge beachten, um nicht auch in nervige Vertragsschleifen zu geraten. TECHBOOK zeigt Ihnen alle nützlichen Tipps und Tricks.

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Die Kündigungsfrist einhalten

3 Monate vor Vertragsende – das gilt als Faustregel für die Kündigungsfrist bei den meisten Mobilfunk- und Festnetzverträgen, so Thomas Grund von Stiftung Warentest. Während es vor 2017 mühsam sein konnte, das konkrete Ende der Mindestvertragslaufzeit zu ermitteln, sind die Anbieter seit dem letzten Jahr gesetzlich dazu verpflichtet, auf allen Rechnungen anzugeben, bis zu welchem Tag die Kündigung eingegangen sein muss.

Wenn Sie außerdem bei Vertragsschluss zusätzliche Abos dazu gebucht haben, beispielsweise Streaming-Dienste, reicht eine Kündigung beim Mobilfunkprovider nicht allein aus. Oft bedarf es einer separaten Kündigung.

EJulia Rehberg von Verbraucherzentrale Hamburg empfiehlt, dass man direkt nach Vertragsschluss seinen Vertrag kündigt. So vergessen Sie die Frist garantiert nicht und können neben den Angeboten für Neukunden vielleicht sogar noch von attraktiven Angeboten profitieren, mit denen der Anbieter Sie halten möchte.

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Die angemessene Form der Kündigung

Seit Ende 2016 ist es bei den meisten Verträgen nicht mehr notwendig, eine klassische Kündigung in Briefform zu verfassen. Laut dem Verbrauchenzentrale Bundesverband dürfen Anbieter bei Kündigungen keine Unterschrift mehr einfordern. Sie können also auch per E-Mail kündigen.

Ausnahmen von dieser Regelung bilden nach wie vor Miet-, Arbeits- oder notariell beurkundete Verträge. Wichtig ist bei allen Verträgen nur, dass Sie Ihre Identität mit Ihren Daten verifizieren, sprich Namen, Anschrift, Kunden- und Vertragsnummer angeben. Zusätzlich sollten Sie sich den Erhalt der Kündigung bestätigen lassen.

In sehr kurzfristigen Fällen, wenn Sie beispielsweise bis übermorgen kündigen möchten, sollten Sie sich auf die Geschwindigkeit einer Email nicht verlassen. Im Nachhinein ist es bei dieser sehr schwierig nachzuweisen, dass sie fristgerecht beim Anbieter eingegangen ist. Aus diesem Grund schicken Sie besser ein Einschreiben mit Eingangsbestätigung.

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Zusätzliche Besonderheiten und Hilfen

Mittlerweile gibt es auch viele Handyverträge, die Sie monatlich kündigen können. Um sich an eine Kündigung zu erinnern, ist es zwar möglich, spezielle Onlinedienste in Anspruch zu nehmen, nur sollten Sie hierbei berücksichtigen, dass diese viele persönliche Daten verlangen. Eine Variante, die Ihnen mehr Datenschutz bietet, bleibt die altmodische Art: Tragen Sie sich das Kündigungsdatum in den Kalender ein.

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