15. September 2024, 16:43 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Wer sich ein neues Gerät kauft, sieht sich früher oder später mit der Frage konfrontiert, was man mit dem alten machen soll? Vor allem, wenn dieses kaputt ist, führt oft kein Weg an der Entsorgung vorbei. TECHBOOK verrät, worauf man dann achten muss.
Bevor Sie Ihre alten elektronischen Geräte endgültig entsorgen, sollten Sie unbedingt prüfen, ob diese noch funktionstüchtig sind. Denn für alte Smartphones oder Fernseher kann man weitere Verwendung finden – oder es freut sich beim Weiterverkauf noch jemand darüber. Sollte das allerdings nicht der Fall und auch eine Reparatur ausgeschlossen sein, muss man Elektroschrott entsprechend entsorgen.
Händler müssen Altgeräte annehmen
Seit Oktober 2015 sind Händler zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet – egal, ob sie es auch bei dem entsprechenden Anbieter gekauft haben oder nicht. Das regelt das „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“.
Doch es gibt einige Einschränkungen: Die Verpflichtung gilt nur für Händler mit einer Ladenfläche, die größer als 400 Quadratmeter beträgt. Außerdem darf bei dem Gerät keine Kante länger als 25 Zentimeter sein. Wenn doch, dann muss der Händler das Produkt nur entgegennehmen, wenn Sie bei ihm ein ähnliches Gerät kaufen (§ 17). Auch die Menge ist begrenzt: Man darf nur drei Produkte pro Gerätetyp auf diese Art entsorgen. Wer größere Elektrogeräte in entsprechenden Läden entsorgen will, muss im Gegenzug ein neues kaufen.
Übrigens gilt diese Regelung nicht nur für Fachgeschäfte. Auch Supermärkte wie Rewe oder Aldi sind zur Rücknahme verpflichtet, wenn sie selbst Elektrogeräte verkaufen, was inzwischen eigentlich bei allen großen Ketten der Fall ist. Die Verpflichtung der Händler ist eine Maßnahme zur Erfüllung geltender EU-Richtlinien.
Auch Online-Shops müssen Elektroschrott annehmen
Übrigens gilt für den Online-Handel das gleiche, wie für den stationären. Online-Shops sind zur Rücknahme verpflichtet, wenn ihre Lager- und Versandfläche größer als 400 beziehungsweise 800 Quadratmeter ist. Die entsprechende Berechnung gilt seit dem 1. Juli 2022.
Übrigens nehmen oft auch kleinere Shops aus Kulanz Altgeräte entgegen. Generell muss der Service für Kunden kostenlos sein. Lediglich Transportkosten können gegebenenfalls in Rechnung gestellt werden.
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Im Zweifel Elektrogeräte auf dem Wertstoffhof entsorgen
In den allermeisten Fällen gilt, dass Elektrogeräte auf keinen Fall im Hausmüll entsorgt werden dürfen. Das sieht man an einem entsprechenden Symbol, das eine durchgestrichene Mülltonne zeigt. Nicht einmal kleine Batterien oder Akkus gehören dementsprechend in die private Mülltonne. Stattdessen gibt es dafür entsprechende Sammelstellen, oft etwa in Supermärkten. Eine umsichtige Entsorgung ist deshalb wichtig, weil bei lithiumhaltigen Batterien und Akkus akute Brandgefahr besteht.
Eine Möglichkeit, die immer besteht, ist der Gang zum Wertstoff- beziehungsweise Recyclinghof. Dort wird man seinen Elektroschrott ebenfalls kostenlos los.
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Welche Strafen gelten bei illegaler Entsorgung?
Bereits seit dem 24. März 2006 regelt das Elektro- und Elektronikgerätegesetz, dass die Entsorgung im Hausmüll verboten ist. Grund dafür: Oft enthalten Platinen und Chips edle Metalle, die recycelt werden können. In einigen Geräten ist zudem Blei enthalten, was für die Umwelt schädlich ist.
Die Entsorgung von Elektroschrott im Hausmüll werde von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geahndet. „Das heißt, es können unterschiedliche Bußgeldbeträge dafür als Strafe festgesetzt werden. In Bayern kann das Bußgeld beispielsweise zwischen 80 und 240 Euro für ein rechtswidrig entsorgtes Elektrogerät liegen“, erklärt Thomas Hollweck, Rechtsanwalt für Verbraucherrecht. „Problematisch wird das Ganze, wenn durch die illegale Entsorgung die Natur verunreinigt wird, denn dann wandelt sich das ganze vom Bußgeld zum Straftatbestand“, ergänzt der Experte.
Für das illegale Entsorgen von Elektrogeräten gibt es einen eigenen Bußgeldkatalog. Dieser unterscheidet grundsätzlich nach Anzahl der entsorgten Produkte. In Mecklenburg-Vorpommern muss man für ein Gerät eine vergleichsweise geringe Strafe zahlen. Dafür betraft das Bundesland die illegale Entsorgung von mehr als einem Gerät mit bis zu 5000 Euro mit am härtesten. Teurer kann es nur in Sachsen mit bis zu 10.000 Euro werden.