19. Februar 2021, 11:38 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Strom, Internet, Versicherungen: Unternehmen oder Call-Center rufen gerne bei Verbraucher*innen an, um ihnen Verträge aufzuschwatzen. Derartige Werbeanrufe sind nervig und nehmen nicht selten belästigende Ausmaße an. Man muss sie sich aber nicht gefallen lassen. Eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur kann dem lästigen Treiben ein Ende setzen.
Schon wieder klingelt das Telefon. Und schon wieder preist ein Mobilfunkanbieter Tarife an, obwohl Sie nie darum gebeten haben? Dann ist das illegal und Sie können etwas dagegen tun. Unternehmen benötigen für derartige Werbeanrufe nämlich Ihr Einverständnis bereits vor dem Telefonat. Auch der Versuch, dieses gleich zu Beginn eines Gesprächs einzuholen, ist unzulässig.
Werbeanrufe sind oftmals illegal
Müssen sich Verbraucher*innen dennoch mit Werbeanrufen herumschlagen, können sie sich bei der Bundesnetzagentur beschweren. Denn Werbeanrufe, die man nicht ausdrücklich erbeten hat, stellen eine unzumutbare Belästigung dar. Auch die Art und Weise der Gesprächsführung ist relevant, weil sie sich auf die Höhe eines möglichen Bußgeldes auswirken kann. Aus diesem Grund benötigt die Bundesnetzagentur präzise Angaben. Betroffene sollten sich merken, wann und von wem der Anruf erfolgt ist, was beworben wird und sich vor allem auch die Telefonnummer des Anrufers notieren. Statt den Anruf sofort zu beenden, empfiehlt es sich daher, das Gespräch kurz zu protokollieren.
Auch die Art und Weise der Gesprächsführung ist relevant, weil sie sich auf die Höhe eines Bußgeldes auswirken kann. Beschwerden sind per E-Mail, Online-Formular oder auch postalisch per Formular-Ausdruck möglich.
Beschwerde-Kontakt: Bundesnetzagentur, Nördeltstr. 5, 59872 Meschede, Tel.: 0291/99 55 206, Fax: 0632/19 34 111, E-Mail: rufnummernmissbrauch@bnetza.de
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Mehrere Tausend Euro Bußgeld drohen
Firmen, die Verbraucher*innen mit ungewollter Werbung am Telefon (Cold Calls) überziehen, können von der Bundesnetzagentur mit einer Geldbuße von bis zu 300.000 Euro bestraft werden. So hat die Behörde beispielsweise im vergangenen Jahr eine Geldbuße von 145.000 Euro wegen unerlaubter Werbeanrufe gegen einen Mobilfunkprovider verhängt. Zudem gab es vor Kurzem einen Bußgeldbescheid in Höhe von etwa 260.000 Euro gegen einen Call-Center-Betreiber. Dieser hatte im Auftrag verschiedener Unternehmen aus der Telekommunikations-, der Energie- und der Versicherungsbranche unerlaubt per Telefon geworben.
Die Anrufe seien erfolgt, obwohl die Betroffenen keine wirksame Werbeeinwilligung erteilt hatten. Vielen seien zudem Abos für Hörbücher, Zeitschriften, Streaming-Dienste, Sicherheitssoftware oder Handyversicherungen untergeschoben worden.
Nervige Call-Center
Besonders auf die Palme bringt viele Verbraucher*innen die Praxis von Call-Centern, mit Anrufautomaten möglichst viele Verbraucher in kurzer Zeit zu kontaktieren. Die Software wählt dabei nach zuvor festgelegten Kriterien zahlreiche Rufnummern gleichzeitig an – oftmals, während sich der Call-Center-Mitarbeiter noch in einem anderen Gespräch befindet. Wer ans Telefon geht, hat dann vielfach niemanden an der Leitung.
210 Anrufe in nur fünf Tagen meldete in einem früheren Fall ein völlig entnervter Telefonkunde – die Anrufernummer wurde zwangsabgeschaltet. Dagegen haben die Unternehmen in ihrem Branchenkodex eine Höchstgrenze eingeführt: Pro Kampagne darf dieselbe „Zielperson“ nicht mehr als drei Mal täglich und 15 Mal pro Woche angerufen werden.
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Was können Nutzer*innen gegen Werbeanrufe tun?
Rufen Sie auf keinen Fall teure 0900-Nummern zurück und melden Sie auffällige Anrufe umgehend der Verbraucherzentrale bzw. Bundesnetzagentur. Dabei gilt: Je genauer die Infos über mögliche Namen des Anrufers, dem vermeintlichen Unternehmen oder des Produktes sind, desto besser.
Seien Sie bei unbekannten Anrufer generell skeptisch und vermeiden es, mit „Ja“ zu antworten. Kommt Ihnen das Gespräch merkwürdig vor oder wird der Anrufer zu aufdringlich, legen Sie im Notfall einfach auf. Sollte es doch dazu kommen, dass Ihnen nach dem Telefonat ein Kaufvertrag aufgeschwatzt wird, weil Sie auf irgendeine Frage mit „Ja“ geantwortet haben – bleiben Sie zunächst ruhig. Der Verkäufer müsste im Zweifelsfall nachweisen, dass er Ihnen ein eindeutiges Angebot gemacht hat. Zahlen Sie den Rechnungsbetrag auf keinen Fall und wenden Sie sich notfalls an die Polizei.
Und selbst, wenn am Ende doch ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist: Bei Bestellungen per Telefon haben Sie, wie beim Online-Kauf auch, ein 14-tägiges Widerrufsrecht.