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Vorsicht!

Betrüger warten darauf, dass Sie dieses Wort am Telefon sagen

Ist eine unbekannte Person am Telefon, sollte man vorsichtig sein, was man sagt
Ist eine unbekannte Person am Telefon, sollte man vorsichtig sein, was man sagt Foto: Getty Images
Andreas Filbig TECHBOOK
Andreas Filbig ehemaliger Redaktionsleiter

6. Dezember 2023, 17:09 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Betrüger rufen auf dem Smartphone oder dem Festnetz-Anschluss an und lauern. Ein TECHBOOK-Redakteur hat selbst so einen Anruf bekommen. Er verrät, wie die Abzocke funktioniert, wie teuer es für Sie werden kann und vor allem, wie Sie sich schützen können.

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Wenn das nächste Mal Ihr Telefon klingelt und eine unbekannte Nummer anruft, seien Sie lieber direkt skeptisch. Immer wieder bedienen sich Betrüger eines gemeinen Tricks, der aus den USA nach Europa und somit auch Deutschland geschwappt ist und im Vorfeld kaum zu durchschauen ist. Welche Masche die Betrüger am Telefon nutzen und wie Sie vorbeugen, verrät TECHBOOK.

Die Masche der Betrüger ist kaum zu durchschauen

Mit Fragen wie „Können Sie mich hören?“ oder „Sind Sie der Hauseigentümer?“ versucht der Anrufer Ihnen das Wort „Ja“ zu entlocken, wie die Verbraucherzentrale NRW berichtet und auch wir in der Redaktion feststellen mussten. Diese und andere Teile des Gespräches schneiden die Betrüger dann später so zusammen, dass der Eindruck entsteht, der Angerufene habe am Telefon eine teure Bestellung aufgegeben.

Auch unser Redakteur hat so einen Anruf bekommen. Die Nummer stammte aus Brüssel. Das Telefonat dauerte nur wenige Sekunden. Was er genau gesagt hat, weiß er gar nicht mehr. Beim Googeln der Rufnummer wurde aber schnell klar, worum es ging. Denn andere Nutzer berichteten Folgendes:

In unserem Fall hat unser Redakteur seitdem nichts mehr gehört und hofft, niemandem auf den Leim gegangen zu sein. So viel Glück hat aber nicht jeder.

Die böse Überraschung folgt oft ein paar Tage später im Briefkasten: Eine teure Rechnung. Wer sich weigert zu zahlen, bekommt schnell Druck von den Betrügern – die auf den falschen Telefonmitschnitt mit dem deutlichen „Ja“ zu einem angeblichen Kaufvertrag beharren und sogar mit einem negativen Schufa-Eintrag oder dem Inkassobüro drohen. Ein Leser des Online-Portals „Heise“ bekam sogar umgehend einen Rückruf, nachdem er partout nicht mit „Ja“ antworten wollte und auflegte. Dort drohte man ihm eine Strafe von 125 Euro an, weil er das Telefonat unterbrochen hatte.

Auch interessant: Spam-Rufnummern, bei denen Sie nicht rangehen sollten!

Wie soll ich mich am Telefon verhalten?

Seien Sie auf jeden Fall skeptisch bei unbekannten Anrufern und vermeiden Sie es, mit „Ja“ zu antworten, auch auf vermeintlich harmlose Fragen. Kommt Ihnen das Gespräch komisch vor, können Sie auch einfach auflegen. Sollten Sie trotzdem Opfer einer solchen Betrugsmasche geworden sein: Keine Panik!

Die Verbraucherzentrale rät grundsätzlich zu folgenden Antworten: Auf „Können Sie mich hören?“ nicht mit „Ja“ antworten, sondern mit „Ich höre Sie“. Rechtsanwalt Christian Solmecke betont zudem: „Zwar können Verträge normalerweise auch übers Telefon abgeschlossen werden. Hierbei muss jedoch der angebliche Verkäufer beweisen, dass der Vertrag zustande gekommen ist. Hierzu muss er Ihnen am Telefon ein konkretes Angebot unterbreitet haben. An diesem fehlt es hier jedoch. In diesem Zusammenhang sollten Sie sich auch nicht durch einen vorgespielten Telefonmitschnitt irritieren lassen.“

Generell sei laut Solmecke ein solcher Mitschnitt nur verwertbar, wenn der Angerufene diesem zuvor auch zugestimmt hat. Lassen Sie sich also nicht unter Druck setzten und zahlen Sie auf gar keinen Fall die in der Rechnung genannte Summe. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale, an einen Rechtsanwalt oder die Polizei – denn auch eine Strafanzeige käme in diesem Fall für den Betrüger am Telefon infrage.

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Vertrag ohne Unterschrift wirksam?

Auch wenn es etwas seltsam klingt, ein am Telefon abgeschlossener Vertrag ist auch ohne nachträgliche schriftliche Bestätigung rechtswirksam. Zur Kündigung eines solchen Vertrages bedarf es allerdings wieder der Schriftform. Genau das monieren die Verbraucherschützer seit Jahren. Sie fordern, dass am Telefon abgeschlossene Verträge erst durch eine nachträgliche Unterschrift Gültigkeit bekommen. Verbraucher bekämen somit eine Bedenkzeit und könnten während des Anrufs nicht einfach überrumpelt werden. Leider konnte sich die Politik bislang nicht auf eine solche allgemeingültige Regelung einigen.

Themen Betrug Telefonieren
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