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Große Sammelklage gegen Mobilfunkanbieter könnte drohen

Blaue Ordner mit einem Richterhammer auf dem Tisch
Vielen Mobilfunkanbietern könnte aufgrund einer möglichen illegalen Weitergabe von Positivdaten an die Schufa eine Klage drohen Foto: Getty Images
Isa Kabakci
Redakteur

29. September 2023, 17:39 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Deutschen Mobilfunkanbietern könnte eine erhebliche Sammelklage drohen. Der Grund ist die mögliche illegale Weitergabe von Vertragsdaten an die Schufa. Zwei Anwaltskanzleien möchten nun für Betroffene auf Schadenersatz einklagen.

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Seit vielen Jahren sollen Mobilfunkanbieter Vertragsdaten ihrer Kunden weitergegeben haben. Das hat eine Auswertung von zwei Verbraucherkanzleien, WBS.Legal und Legalbild, ergeben. Demnach hätten sie rund 15.000 Schufa-Auszüge für ihre Mandanten angefordert und bei über 3500 Datensätze festgestellt, dass Mobilfunkanbieter Daten weitergegeben hätten – ihnen könnte nun eine große Sammelklage drohen.

Bereits vor einigen Monaten urteilte das Landgericht München I die Weitergabe von Positivdaten an die Schufa als rechtswidrig. Damals hatte ein Kunde von Telefónica (O2), mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, geklagt und Recht behalten. Für die Weitergabe bedarf es nämlich die Einwilligung der Kunden. Zu erwähnen ist aber, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

Je 5000 Euro stehen den Betroffenen bei erfolgreichem Urteil zu

In einer Mitteilung der Anwaltskanzleien heißt es: „Aktuell gehen wir davon aus, dass Betroffenen ein Schadensersatz von bis zu 5.000 Euro zusteht. Das sind Schadensersatzzahlungen, die etliche Gerichte in der Vergangenheit bei illegalen Schufa-Einträgen auch genau so ausgeurteilt haben.“

Das Problem sei, dass die Schufa wisse, dass man bei einem Anbieter, zu einem bestimmten Zeitpunkt, einen Vertrag abgeschlossen hat, obwohl die Schufa das gar nicht wissen muss. Die Anwaltskanzlei erwähnt zudem, dass der Abschluss von mehreren Verträgen auch negativ ausgelegt werden könnte bei der Schufa.

Kunden hätten neben den 5000 Euro Schadensersatz zusätzlich einen weiteren Anspruch. Die übermittelten Informationen bei der Schufa über einen abgeschlossenen Mobilfunkvertrag müssten bei erfolgreicher Klage gelöscht werden.

Weitergabe trotz klarer Regelung

Wie bereits erwähnt, wurden Positivdaten von Mobilfunkkunden weitergeben. Allerdings gibt es auch hier eine klare Regelung. Denn 2018 wurde im Rahmen der Datenschutzkonferenz (DSK) beschlossen, dass „es für eine Übermittlung und Verarbeitung von sog. Positivdaten regelmäßig einer wirksamen Einwilligung der betroffenen Person unter Beachtung der hohen Anforderungen an die Freiwilligkeit bedarf“, welche auf der DSK 2021 nochmals bestätigt wurde.

Positivdaten sind Informationen, die bei einem Vertragsabschluss anfallen. Hierbei handelt es sich nicht um negative Einträge, Zahlungsrückstände etc. In den Positivdaten kann man vielmehr sehen, wann und mit wem ein Vertrag abgeschlossen worden ist.

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TECHBOOK hat bei WBS.Legal um eine Stellungnahme gebeten und einige Fragen zur möglichen Sammelklage gestellt. Chistian Solmecke ist Rechtsanwalt bei WBS.Legal und vor allem auf IT- und Medienrecht spezialisiert. Er sagt: „Wir gehen fest davon aus, dass die Klage Erfolg haben wird. […] Wir bauen unsere Klagen hier auf bereits existierende Urteile und Aussagen auf.“ Bei Letzterem bezieht er sich auf das Urteil des Landgerichts München I und den Beschluss der Datenschutzkonferenz.

Allerdings könne er nicht sagen, ob Mobilfunkanbieter aktuell noch Daten weitergeben. Wichtig sei, dass noch weitere Auskünfte angefragt und geprüft werden, so Solmecke. Bisher seien laut dem Anwalt bereits rund 32.000 Anfragen eingegangen.

Schon länger ein Thema

Bereits 2021 hatte die „Süddeutsche Zeitung“ gemeinsam mit dem NDR herausgefunden, dass nahezu alle Mobilfunkanbieter in Deutschland Vertragsdaten an die Schufa, ohne die Einwilligung der Kunden, weitergegeben hätten.

Falls Sie wissen möchten, ob Sie betroffen sind, dann können Sie sich ebenfalls an die Kanzleien wenden. Hierfür steht Ihnen ein kostenloses Formular zur Verfügung. Nach dem Ausfüllen untersuchen die Kanzleien, ob auch Ihre Vertragsdaten weitergegeben wurden.

Ob es schlussendlich zu einer Sammelklage gegen Mobilfunkanbieter kommen wird, ist noch nicht klar. Hierfür müsste man noch weitere Schufa-Auskünfte auswerten.

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