1. April 2019, 18:24 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
In der Regel müssen die meisten Verträge für Handy und Festnetz mit einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren geschlossen werden. Das soll sich nun ändern.
Die Vertragslaufzeit soll nun deutlich verkürzt werden – zumindest wenn es nach dem Willen von Justizministerin Katharina Barley geht. Zwei-Jahres-Laufzeiten für Festnetz- und Handyverträge sollen damit der Vergangenheit angehören und verboten werden.
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Maximal ein Jahr
Maximal für ein Jahr sollen Verträge künftig geschlossen werden, so der Plan, den Barley im Rahmen eines Eckpunktpapiers des Ministeriums vorgestellt hat. Mit diesem sollen Kostenfallen minimiert werden. Auch eine automatische Verlängerung des Vertrags soll nur noch für drei zusätzliche Monate möglich sein, sollte der Verbraucher nicht spätestens einen Monat vor dem Ablauf der zuvor vereinbarten Vertragslaufzeit gekündigt worden sein. Neben der Verkürzung von Vertragslaufzeiten beinhaltet das Papier auch Themen wie unerlaubte Telefonwerbung sowie hohe Kosten durch Inkassounternehmen. Darüber berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung zuerst.
Zustimmung für das Vorhaben bekommt die SPD-Politikerin von der Union. „Dort, wo es – wie zum Beispiel bei Fitness- oder Telefonverträgen – notwendig ist, unterstützen wir Verbesserungen für den Verbraucher“, sagte Sebastian Steineke, zuständiger Berichterstatter der Unionsfraktion, gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. Nicht für alle Verträge solle aber die Höchstlaufzeit von zwölf Monaten nach Meinung von Steineke gelten. Leistungen, die lediglich einmal pro Jahr ausgeführt werden, möchte der Unionspolitiker prüfen, ob dadurch nicht auch Nachteile entstehen könnten.
„Die Unsicherheit über die Einnahmen werden die Anbieter über heftige Preisaufschläge absichern“, sagte Katharina Willkomm, verbraucherschutzpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion. Die FDP zeigte sich besorgt, dass durch die verkürzten Vertragslaufzeiten höhere Preise für die Verbraucher entstehen. „Ihr Eckpunktepapier für besseren Verbraucherschutz ist wie Globuli. Ein 6-Punkte-Placebo, dass nur denen hilft, die ganz fest daran glauben“, kritisiert Willkomm die Pläne von Barley.