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Nach Kündigungswellen bei 1&1

„Unlimited“ bedeutet nicht unbegrenzt! Worauf Mobilfunk-Kunden achten müssen

Unlimited-Tarife werden mit unbegrenztem Datenvolumen beworben – zu Unrecht?
Unlimited-Tarife werden mit unbegrenztem Datenvolumen beworben – zu Unrecht? Foto: Getty Images
Marlene Polywka Techbook
Redakteurin

14. März 2025, 16:39 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten

Genügend Datenvolumen ist unterwegs das A und O, immerhin ist man für viele Smartphone-Funktionen auf Internet angewiesen. Für besonders umtriebige Vielsurfer gibt es deshalb sogenannte Unlimited-Tarife. Diese versprechen dem Namen nach unlimitiertes Datenvolumen. Wer allerdings genau in die Verträge schaut, sieht, dass das nicht unbedingt stimmt.

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Immer wieder gibt es Wirbel um die sogenannten Unlimited-Tarife diverser Anbieter. Aktuell sorgt etwa eine Kündigungswelle bei 1&1 für Aufsehen. Das Unternehmen kündigt Kunden den Vertrag, die ihren Unlimited-Tarif zu intensiv nutzen. Doch widerspricht das nicht dem Werbeversprechen des unlimitierten Surfens? TECHBOOK erklärt die Details.

1&1 kündigt bestimmte Unlimited-Tarife

Beim Netzbetreiber 1&1 gibt es zurzeit drei Unlimited-Tarife im Angebot. Dabei stehen Nutzern jeden Monat 50 GB zur freien Verfügung. Wer diese verbraucht, kann weitere 1 GB zubuchen, theoretisch immer wieder. Das bewirbt der Anbieter auch so. Auf der entsprechenden Buchungsseite heißt es etwa: „Jeden Monat 50 GB und bei Bedarf beliebig mehr in unlimitiert häufigen 1 GB-Schritten.“

Das scheinen einige Kunden sehr wörtlich genommen zu haben. Wie „Teltarif“ berichtet, hat 1&1 mehrere Unlimited-Tarife aus genau diesem Grund gekündigt. Das Portal schreibt von zwei Fällen. In einem davon hat ein Nutzer innerhalb eines Monats insgesamt 500 GB verbraucht, der andere sogar 600 GB. Grund genug für den Anbieter, den Vertrag zu beenden.

Haben die Unlimited-Kunden doch zu viel gesurft?

Als Kündigungsgrund nennt 1&1 demnach eine missbräuchliche Nutzung und beruft sich auf Absatz 15.3 in seiner Leistungsbeschreibung. Dieser trägt den Titel „Exzessive Nutzung des Datenvolumens“. „Tarife mit unlimitiertem Highspeed-Datenvolumen dienen ausschließlich der üblichen Nutzung von Endkunden bei 1&1 mit demselben Tarif“, heißt es unter anderem in dem Absatz.

1&1 gleicht also den Verbrauch mit dem anderer Kunden ab. Bei einer mehrfachen Überschreitung behält sich der Anbieter vor, das Datenvolumen zu deckeln. Eine außerordentliche Kündigung behält sich 1&1 „ab dem 10-fachen der üblichen Nutzung von Endkunden bei 1&1mit demselben Tarif in einem Abrechnungszeitraum“ vor. In diesem Fall sei auch keine vorherige Abmahnung nötig.

So gelesen scheint der Kündigungsfall klar, allerdings ist ein Problem bei dieser Klausel, dass eben nicht genau definiert ist, was der Anbieter unter „üblicher Nutzung“ versteht. Dafür müsste bekannt sein, wie viel Nutzer mit diesem Tarif im Schnitt verbrauchen.

Auch interessant: Unlimited-Tarife im Vergleich! Unbegrenzt mobil im Internet surfen

Kein Einzelfall

Die im Bericht erwähnten betroffenen Nutzer zeigten wohl über drei Monate einen deutlich erhöhten Datenverbrauch. Darauf weist auch 1&1 in einem Statement gegenüber dem Portal „Golem“ hin: „Lediglich in seltenen Extremfällen, in denen der Datenverbrauch eines Kunden mehrere Monate den durchschnittlichen Verbrauch innerhalb des gleichen Tarifs, z. B. aufgrund der Nutzung in Verbindung mit einem WLAN-Router zur stationären Versorgung anstelle eines Breitbandanschlusses, missbräuchlich um mehr als das 10-Fache (!) übersteigt, behalten wir uns vor, Verträge gemäß unserer AGB und Leistungsbeschreibung (15.3 Exzessive Nutzung des Datenvolumens) außerordentlich zu kündigen.“

1&1 ist auch nicht der einzige Anbieter, der so agiert. Im Mai 2023 etwa kam es zu ähnlichen Kündigungen bei O2 – TECHBOOK berichtete. Zwar nannte O2 in diesem Fall keine genaue Begründung, verwies allerdings immer wieder auf die Rechtmäßigkeit. Da es sich in erster Linie ebenfalls um Unlimited-Tarife handelte, liegt die Vermutung nahe, dass der Fall ähnlich gelagert ist wie bei 1&1. Eine entsprechende Klausel über missbräuchliche Nutzung findet sich auch bei O2.

Marlene Polywka Techbook
Redakteurin

Mehr Transparenz wäre wünschenswert

„Das Problem beim aktuellen Vorgehen ist nicht, dass 1&1 eine solche Klausel in seinen Verträgen stehen hat. Allein schon aus wirtschaftlicher Sicht ist das verständlich und auch vernünftig. Aus meiner Sicht sind sowohl der Name als auch die ersichtliche Werbung für den Unlimited-Tarif dann aber irreführend.

Kunden müssen wirklich das Kleingedruckte im Vertrag lesen, um sich bewusst zu sein, dass es sich eben nicht um einen unlimitierten Tarif handelt. Fairerweise muss man auch sagen, dass 1&1 erst ab einer enormen Datenmenge tätig geworden ist. Aber ein kleiner Hinweis auf der Verkaufsseite würde sicherlich schon einigen Kunden helfen und für mehr Transparenz sorgen. Das betrifft auch eine konkrete Nennung der Obergrenze, denn was eine ‚übliche Nutzung‘ umfasst, kann absolute Interpretationssache sein.“

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Worauf Kunden bei Unlimited-Tarifen achten sollten

Wer sich nun als Nutzer eines Unlimited-Tarifs Sorgen macht, dass bald eine Kündigung ins Haus flattert, kann beruhigt sein. Es kommt zwar immer wieder vor, dass Anbieter entsprechende Verträge beenden, allerdings handelt es sich nicht um ein flächendeckendes Vorgehen. Den bekannten Fällen ging zudem immer eine exzessive Nutzung des Datenvolumens voraus.

Wer vermutet, dass sein Verbrauch deutlich über dem Durchschnitt liegt, sollte allerdings in seine Vertragsdetails schauen. 1&1 sowie O2 sind nicht die einzigen Anbieter, deren Unlimited-Tarife faktisch nicht unlimitiert sind. Bei der Telekom findet sich ebenfalls ein entsprechender Hinweis in den Entgeltbestimmungen. Dort ist allerdings von einem ganz konkreten Limit die Rede. „Insbesondere gehen wir bei einem Verbrauch von mehr als 5 Terabyte(TB) pro Abrechnungsperiode von einer unzulässigen bzw. missbräuchlichen Nutzung aus.“ Allerdings schreibt das Unternehmen auch, dass man Kunden dann zunächst kontaktieren und die Umstände klären wolle.

Themen Handytarife News
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