26. Mai 2023, 13:37 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Sind Kunden mit ihrem Handyvertrag unzufrieden, können sie diesen nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigen. Was aber viele nicht wissen: Dieses Recht haben auch die Mobilfunkanbieter. Der Netzbetreiber O2 hat aktuell davon Gebrauch gemacht und tausenden Kunden gekündigt. Doch warum?
Der Datenhunger der Deutschen ist in den vergangenen Jahren enorm gewachsen. Als Folge davon wurden die sogenannten Unlimited-Tarife sehr populär. Mit ihnen lässt sich ohne Begrenzung beliebig viel mobil im Internet surfen. O2 bietet mehrere dieser Tarife für unterschiedliche Nutzungsszenarien an. Vielen Kunden, die diese Unlimited-Tarife gebucht haben, hat O2 nun aber die Kündigung ausgesprochen.
Übersicht
O2 versendet Kündigung an Kunden mit Unlimited-Tarifen
Zu den Unlimited-Tarifen mit echter Flatrate zählen der O2 Unlimited Basic, Smart und Max, die sich vor allem in der gebotenen Geschwindigkeit unterscheiden und speziell für die Nutzung per Smartphone vorgesehen sind. Der Netzbetreiber vermarktet aber auch sogenannte HomeSpot-Tarife als Alternative zum DSL- oder Kabel-Anschluss. Der O2 my Home S und M bieten ebenfalls ein unbegrenztes Datenvolumen und werden über Mobilfunk realisiert.
Einer ganzen Reihe an Kunden, die einen der genannten Unlimited-Tarife von O2 gebucht haben, wurde nun die Kündigung ausgesprochen, wie das Telekommunikationsportal teltarif berichtet. Den Informationen zufolge sollen rund 3200 Nutzer betroffen sein. Versandt wurden die Kündigungsschreiben demnach bereits am 22. Mai.
Sofern in den betroffenen Fällen die Kündigungsfrist abgelaufen ist, darf auch der Anbieter laufende Verträge von seiner Seite aus kündigen. Hierbei muss er sich lediglich an die im Vertrag vereinbarte Kündigungsfrist halten. Die einmonatige Frist, die im aktuellen Telekommunikationsgesetz, kurz TKG, festgeschrieben ist, gilt nur zugunsten des Kunden. Bis zur Kündigung lassen sich bestehende Verträge aber wie gewohnt weiternutzen.
Begründen muss O2 die Kündigung der Unlimited-Tarife nicht. Dementsprechend lässt sich über die Gründe dieser Entscheidung nur spekulieren.
Haben Nutzer zu viel gesurft?
Die Vermutung liegt nahe, dass die von der Kündigung betroffenen Kunden ihre Unlimited-Tarife etwas zu sehr beansprucht haben. Oder kurz gesagt: Sie haben zu viel gesurft. In seinen AGB behält sich O2 das Recht der außerordentlichen Kündigung vor, sofern der begründete Verdacht besteht, dass Kunden die Leistungen missbräuchlich nutzen. Das kann unter anderem sein, wenn sie
- dauerhaft Sprach- oder Datenverbindungen aufrechterhalten oder
- die Verbindung für den automatisierten Datenaustausch zwischen Endgeräten (machine-to-machine, M2M) nutzen.
Wie erwähnt äußert sich O2 in den besagten Fällen aber nicht öffentlich über den Grund der Kündigung der Unlimited-Tarife. Was die Kunden getan haben, dass O2 ihnen das Vertragsverhältnis kündigt, ist somit unklar und kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Auffallend ist jedoch die Menge an Kündigungen, die der Netzbetreiber in einem Schwung ausgesprochen hat. Wir haben diesbezüglich beim Anbieter angefragt.
In einer Stellungnahme gab O2 lediglich an, dass in der Kommunikationsbranche immer wieder vorkomme, dass Mobilfunkverträge innerhalb der bestehenden Kündigungsfristen durch den Anbieter gekündigt werden. „Es handelt sich um ordentliche Kündigungen nach den gesetzlichen Bestimmungen des TKG und damit um einen Standardprozess“, so das Unternehmen.
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Können Betroffene gegen die Kündigung vorgehen?
Über die Rufnummer 0800 5111444 steht es Betroffenen frei, sich über die Kündigung ihrer Unlimited-Tarife seitens O2 zu beschweren. Ob eine Beschwerde aber dazu führt, dass der Anbieter das Vertragsverhältnis fortsetzt, ist eher fraglich. Laut den Informationen, die teltarif vorliegen, sollen sowohl Kundenbetreuer als auch Shop-Mitarbeiter dazu angewiesen sein, die Kündigung unter keinen Umständen zurückzunehmen und Betroffenen auch keinen neuen Unlimited-Tarif mehr anzubieten. Ein Umstieg in alternative Angebote sei wohl aber möglich.