12. November 2021, 11:50 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
O2 bietet schon seit langem Handytarife wahlweise mit 24 Monaten oder einmonatiger Laufzeit an. Für die flexible Version verlangte der Provider bislang einen Aufpreis, doch das ändert sich ab Dezember.
Grund für die für Kunden positive Anpassung ist die TKG Novelle, die ab Dezember 2021 in Kraft tritt. Sie legt fest, dass Festnetz- oder Mobilfunkangebote nach Ablauf der zweijährigen Mindestvertragslaufzeit monatlich kündbar sein müssen. O2 setzt diese Änderung zum gleichen Zeitpunkt um und schafft außerdem den Aufpreis für die Flex-Versionen bei seinen Free-Tarifen ab. Dieser betrug bislang 5 Euro pro Monat.
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Wegfall der Flex-Option zunächst als Aktion von O2
Bei dem Wegfall der 5 Euro für die Flex-Option handelt es sich allerdings um eine Aktion, die O2 bis zum 31. Mai 2022 gewährt. Nahezu alle bis dahin abgeschlossenen Flex-Verträge erhalten den Preisvorteil dauerhaft. Eine Ausnahme bilden laut der Fußnote Tarife mit Kombivorteil, mit Segmentvorteil 60Plus oder SoHo-Kunden. O2 behält sich vor, die Aktion gegebenenfalls zu verlängern.
Ein Flex-Vertrag mit einmonatiger Laufzeit lässt sich laut O2 weiterhin mit einem Smartphone koppeln (O2 my Handy). Die Hardware rechnet der Anbieter dabei über einen separaten Hardware-Ratenplan mit 24, 36 oder 48 Monaten Laufzeit ab. Zusätzlich erhalten Kunden eine Ersparnis auf die monatliche Grundgebühr, die jedoch bei vorzeitiger Kündigung entfällt.
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Keine lange Vertragsverlängerung mehr
Ab Dezember treten bei O2 somit gleich mehrere Änderungen in Kraft. Der Provider setzt sie automatisch und sowohl für Neu- als auch Bestandskunden um. Zusätzlich zu der Änderung bei der Flex-Option senkt O2 die Kündigungsfrist bei Verträgen von bislang drei auf nun nur noch einen Monat. Kunden, die einen Vertrag bereits länger als 24 Monate besitzen, können diesen zudem nun innerhalb eines Monats kündigen. Eine automatische Verlängerung von einem Jahr ist nicht mehr erlaubt.
Für eine Vertragskündigung bei O2 müssen Kunden nicht die Kündigungs-Voranmeldung nutzen oder mit dem Provider telefonieren. Es reicht, wenn sie dem Anbieter schriftlich einen Monat vor Vertragsende Bescheid geben.