Direkt zum Inhalt wechseln
logo Das Magazin für digitalen Lifestyle und Entertainment
TECHBOOK meint

Preisminderung bei lahmem mobilem Internet? „Gesetzentwurf ist eine Frechheit“

Mann schaut auf sein Handy.
Bei zu langsamem Internet sollen sich Nutzer wehren können, leicht gemacht wird ihnen das aber nicht. Foto: Getty Images
Rita Deutschbein, Redaktionsleiterin TECHBOOK
Redaktionsleiterin

26. August 2022, 15:43 Uhr | Lesezeit: 7 Minuten

Seit Dezember 2021 gibt es ein neues Gesetz, das es Nutzern erlaubt, die monatliche Zahlung zu senken, wenn Internet-Provider die versprochene Geschwindigkeit dauerhaft nicht liefern können. Nun soll solch eine Regelung auch für das mobile Internet kommen.

Artikel teilen

Deutschland und die Digitalisierung – das ist leider so eine Sache. Vielerorts stehen Bewohnern immer noch keine ausreichend schnellen Internet-Zugänge zur Verfügung. Und wenn doch, ist nicht garantiert, dass sie die versprochene und bezahlte Bandbreite auch wirklich erhalten. Diesbezüglich ist das Gesetz dank der TKG Novelle seit Dezember 2021 für Festnetz-Kunden schon deutlich entgegenkommender geworden. Doch auch beim mobilen Internet gibt es immer wieder Fälle, in denen Nutzer über zu langsame Verbindungen klagen. Auch sie sollen es künftig einfacher haben, darauf zu reagieren.

Langsames mobiles Internet nachweisen – der Vorschlag der BNetzA

Im Vergleich zum Festnetz gibt es bei den mobilen Zugängen einige Hürden. Die Anschlüsse sind nämlich nicht statisch, da sie sich in ganz Deutschland nutzen lassen und prinzipiell überall gleichermaßen gut performen müssen. Da kann es vorkommen, dass das mobile Internet an einem Ort ausreichend schnell, am nächsten aber deutlich zu langsam ist. Wann also haben Kunden das Recht auf eine Minderung der Grundgebühr für ihren Mobilfunkvertrag?

Genau mit dieser Frage hat sich die Bundesnetzagentur (BNetzA) befasst und erste Eckpunkte für eine eventuelle neue Regelung festgelegt. Das im Dokument angerissene Nachweisverfahren ist allerdings, sagen wir es mal vorsichtig, nicht besonders nutzerfreundlich. Die von der BNetzA beschriebenen Punkte sind zwar noch nicht in Stein gemeißelt. Sie bilden laut der Behörde jedoch die „Basis für einen Diskussionsprozess“, aus dem später der konkrete Gesetzesentwurf entstehen soll. TECHBOOK hat sich die Eckpunkte im Detail angesehen und die wichtigsten Formulierungen herausgefiltert.

Zu Beginn ist alles verständlich. Hier schreibt die BNetzA beispielsweise, dass Mobilfunk-Provider verpflichtet sind, in ihren Verträgen eine klare und verständliche Erläuterung anzugeben, wie hoch die geschätzte maximale sowie die beworbene Download- und Upload-Geschwindigkeit ist. Aus Sicht der Behörde ist die geschätzte maximale Geschwindigkeit mit der beworbenen Geschwindigkeit gleichzusetzen. Das heißt: Was man bucht, sollte auch geliefert werden. Doch wie so oft im Leben ist das meistens nicht der Fall.

Lesen Sie auch: Langsames Internet? Tool der Verbraucherzentrale berechnet, wie viel Geld es zurück gibt

Faktoren für langsames mobiles Internet

Folgende Faktoren führt die BNetzA an, die dazu führen können, dass das mobile Internet langsamer als versprochen ist:

Zugang nicht ortsfest: Ein Mobilfunktarif deckt die gesamte Fläche Deutschlands ab. Eine Feststellung der tatsächlichen Geschwindigkeit ist daher nur in Gebieten mit Versorgung möglich.

Unterschiedliche Technologien: 2G, LTE oder 5G – die im Vertrag festgelegte geschätzte maximale Geschwindigkeit ist zumeist an eine Technologie gebunden. Es können aber auch technologiespezifische Werte für die geschätzte maximale Geschwindigkeit angegeben sein, was die meisten Anbieter beispielsweise für LTE und 5G bereits tun. Bis zu 500 Mbit/s bewirbt Vodafone für seine LTE-Tarife, bei der Telekom sind es bis zu 300 Mbit/s, bei O2 250 Mbit/s.

Frequenzen: Die Verwendung von unterschiedlichen Frequenzbereichen trifft im Wesentlichen auf alle
Mobilfunkanbieter zu. In ländlichen, wenig besiedelten Gebieten werden vornehmlich niedrige Frequenzen mit großer Reichweite, aber geringer Datenübertragungsrate eingesetzt. In Ballungsgebieten kommen hingegen hauptsächlich höhere Frequenzen mit höherer Datenübertragungsrate zum Einsatz.

Auslastung der Funkzellen: Mobilfunk ist ein „Shared Medium“. Je mehr Nutzer sich über eine Funkzelle ins mobile Internet einwählen, desto größer die Auslastung und desto langsamer die Datenübertragung.

Verwendetes Endgerät und Position: Auch der Nutzer selbst hat Einfluss auf den Empfang. Befindet er sich zum Beispiel in Gebäuden, können Wände das Signal abschirmen und die Datenübertragung negativ beeinflussen. Auch ältere Smartphones mit weniger leistungsstarken Antennen können ein Grund für schlechten Empfang sein.

Lesen Sie auch: Warum ist das Kabel-Internet oft so langsam?

BNetzA setzt Kenntnis voraus, die viele nicht haben

Ein Satz fällt im Eckpunkte-Papier besonders ins Auge: „Die Mobilfunkstandorte sind im ländlichen Bereich derzeit grundsätzlich nicht dafür ausgelegt, die in den einzelnen Verträgen angegebenen geschätzten Maximalgeschwindigkeiten von bis zu 500 Mbit/s zu erreichen. Vielmehr soll eine flächendeckende Versorgung erreicht werden.“ Das Problem an diesem Satz ist, dass Kunden diese Information zumeist gar nicht haben. Wer weiß denn schon, dass sein gebuchter Vodafone-Tarif mit angepriesenen 500 Mbit/s auf dem Land gar nicht umsetzbar ist? Die Experten und Behörden setzen hier offenbar Kenntnisse voraus, die viele nicht haben.

Grundsätzlich, so kommt die BNetzA zum Ergebnis, sei festzuhalten, dass die Leistungsfähigkeit des Mobilfunknetzes und dadurch die dem Kunden zur Verfügung stehende Netzkapazität je nach Standort und Zeitpunkt stark variieren kann. Anbieter sind daher verpflichtet (Art. 4 Abs. 1 Buchst. d TSM-VO), Angaben zur geschätzten maximalen Geschwindigkeit im Download sowie im Upload zu machen. Allerdings interpretieren einige Provider dies mit der Angabe eines Wertes, der unter idealen Bedingungen von einem einzelnen in der Funkzelle aktiven Nutzer erzielt werden kann. Diese Bedingungen herrschen es im normalen Alltag allerdings schlicht nicht. Die Angaben der sehr hohen Datenübertragungsraten als geschätztes Maximum in den Tarifdetails ist daher irreführend. Die Folge: Kunden buchen einen Tarif mit einer bestimmten Geschwindigkeit, erreichen diese Werte aber so gut wie nie. Was können sie also tun?

Langsames mobiles Internet dokumentieren und Geld zurück?

Wie beim Festnetz möchte es die BNetzA Betroffenen erleichtern, gegen zu langsames mobiles Internet vorzugehen und eine Minderung der monatlichen Kosten zu beantragen. Dafür soll eine nachgewiesene erhebliche, kontinuierliche und regelmäßig wiederkehrende Abweichung der gebuchten Internet-Geschwindigkeit Voraussetzung sein. Klingt sperrig, bedeutet aber nichts anderes, als dass Nutzer bei lahmen Verbindungen regelmäßige Messungen vornehmen müssen, um so bestimmte Abweichungen der Datenrate belegen zu können. Doch hier wird es wild – und nutzerunfreundlich.


Die Bundesnetzagentur verlangt wie beim Festnetz insgesamt 30 Messungen. Im Mobilfunk sollen diese auf fünf Kalendertage zu je sechs Messungen pro Kalendertag erfolgen. Dabei sollen zwischen der dritten und vierten Messung eines Messtages eine dreistündige Pause, zwischen allen übrigen Messungen eine fünfminütige Pause liegen. Wer das zu langsame mobile Internet dokumentieren möchte, ist also einige Zeit beschäftigt. Die BNetzA schreibt, dass durch „diese Anzahl an Messungen die Aussagekraft der Ergebnisse gewährleistet werden soll“. Eine noch höhere Anzahl würde Nutzer zu sehr beeinträchtigen, weniger Messungen wiederum stünden im Konflikt mit dem Nachweis der Regelmäßigkeit.


Abseits der Messungen setzt die BNetzA auch die Hürde für einen Minderungsanspruch hoch an. In Ballungszentren müssen Nutzer Abweichungen von bis zu 75 Prozent von der versprochenen Bandbreite hinnehmen. Im halbstädtischen Raum sind es sogar 85 Prozent und im ländlichen Raum satte 90 Prozent. Das heißt, dass ein Nutzer, der einen Vodafone-Vertrag mit bis zu 500 Mbit/s gebucht hat, beim Surfen außerhalb der Stadt aber nur auf 51 Mbit/s kommt, keinen Anspruch auf eine Minderung des Preises hat. Dies wäre erst bei dauerhaft unter 50 Mbit/s der Fall – gesetzt den Fall, dass er diese Minderung überhaupt den erwähnten Regularien entsprechend nachweisen kann.


Diese hohen Werte begründet die BNetzA damit, dass die versprochenen Datenraten zwar nur unter günstigsten Bedingungen in bestimmten Funkzellen erreicht werden können, aber dennoch möglich sind. Das heißt also, die Provider können mit künstlich hohen Werten werben, auch wenn sie in der Realität nahezu nicht umsetzbar sind. Fällt Nutzern dies später auf, haben sie das Nachsehen.

TECHBOOK meint

Prinzipiell ist es gut und wichtig, dass die BNetzA das Problem von zu langsamem mobilem Internet angeht und Betroffenen die Möglichkeit einräumen möchte, dagegen vorzugehen. Was aber unverständlich ist, ist die Herangehensweise. Die für eine Minderung notwendigen Hürden werden derart hoch angesetzt, dass Nutzer eigentlich nur verlieren können. Sie sind und bleiben am Ende die Leidtragenden von allzu blumigen Bandbreitenversprechen, die kaum ein Provider großflächig einhalten kann. Da ist nur zu hoffen, dass die BNetzA nochmals an ihren Eckpunkten feilt und die Experten in ihrer Diskussion hin zum Gesetzesentwurf nutzerfreundlichere Wege finden.

Mehr zum Thema

Quelle


Technik-Angebote entdecken bei kaufDA
Logo KaufDA
Anzeige
Deine Datensicherheit bei der Nutzung der Teilen-Funktion
Um diesen Artikel oder andere Inhalte über Soziale- Netzwerke zu teilen, brauchen wir deine Zustimmung für diesen .
Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung dieser Webseite mit Tracking und Cookies widerrufen. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit personalisierter Werbung, Cookies und Tracking entscheiden.