Direkt zum Inhalt wechseln
logo Das Magazin für digitalen Lifestyle und Entertainment
Achtung: Keine Kündigung!

Was bedeutet Kündigungsvormerkung bei Mobilfunkverträgen?

Die vorgemerkte Kündigung eines Vertrages ist nicht endgültig. Kunden können schnell in die Falle tappen.
Die vorgemerkte Kündigung eines Vertrages ist nicht endgültig. Kunden können schnell in die Falle tappen. Foto: picture alliance / Zoonar | Stockfotos-MG
Lars Lubienetzki
Freier Redakteur

4. August 2024, 8:05 Uhr | Lesezeit: 6 Minuten

Der Tarifdschungel bei Mobilfunkanbietern scheint noch nicht dicht genug geflochten zu sein. Da ist es nur konsequent, auch die Kündigung eines Mobilfunkvertrages so undurchsichtig wie möglich zu gestalten. Dieser Eindruck entsteht zumindest bei einigen großen Anbietern in Deutschland.

Artikel teilen

Vielleicht haben Sie schon einmal den Begriff „Kündigungsvormerkung“ in diesem Zusammenhang gelesen. Dabei handelt es sich um eine Art Umweg auf dem Pfad zur eigentlichen Kündigung. Denn mit einer Kündigung hat eine Kündigungsvormerkung nichts zu tun. Es handelt sich eher um das genaue Gegenteil – ein geschickt verpacktes Werbeangebot der Unternehmen, um eine Kündigung rückgängig zu machen.

Kündigungsvormerkung: Kündigen auf Verdacht

Zunächst einmal eine kleine Begriffserklärung: Bei einer Kündigungsvormerkung kündigen Sie den Vertrag nicht, sondern die Kündigung wird bei Ihrem Anbieter vorgemerkt – dem Wortlaut nach wenig überraschend.

Dennoch hat es deswegen bereits einige böse Überraschungen gegeben. Denn Kundinnen und Kunden sind der Meinung gewesen, eine verbindliche Kündigung ausgesprochen zu haben. Diese wäre allerdings erst beim Anbieter rechtskräftig gewesen nach einer nochmaligen telefonischen Bestätigung innerhalb von sieben Tagen. Wenn die nicht erfolgt ist, bleibt der Vertrag in Kraft.

Klingt verrückt? Ein bisschen. Denn normalerweise kündigt niemand ein Zeitungsabo, einen Stromvertrag oder einen Mietvertrag auf Verdacht. Es klingt nach einer Geschichte aus Absurdistan, seine Kündigung innerhalb von sieben Tagen bei der Zeitung, beim Stromanbieter oder beim Vermieter noch einmal bestätigen zu müssen.

Kündigungsbutton gilt gesetzlich verpflichtend

Bei Mobilfunkanbietern ist diese besondere Methode seit Jahren Masche. Deswegen hat sich unter anderem der Bundesverband der Verbraucherzentralen dafür starkgemacht, einen sogenannten Kündigungsbutton verpflichtend einzuführen. Seit dem 1. Juli 2022 muss dieser für Kunden auf der Webseite eines Mobilfunkanbieters gut sichtbar platziert sein.

Das ist in der Folge auch in den meisten Fällen passiert. Allerdings setzen die Anbieter auf die Vergesslichkeit der eigenen Kundschaft. Schließlich sind Laufzeiten von 24 Monaten keine Seltenheit. Das Thema „Kündigung“ spielt zu Beginn des Vertragsverhältnisses verständlicherweise erst einmal keine Rolle.

Wer dann nach fast zwei Jahren über eine Suchmaschine die Worte „Vertrag kündigen“ und den Namen irgendeines Mobilfunkanbieters anhängt, bekommt als Top-Vorschläge den Hilfebereich der Anbieter angezeigt.

Auf den Hilfeseiten der jeweiligen Unternehmen taucht dann allerdings nur die Kündigungsvormerkung auf. Kein Hinweis auf den simplen und vor allem wirksamen Kündigungsprozess per Button. Im Rahmen der Recherche hat die TECHBOOK-Redaktion diesen Weg mit verschiedenen Anbietern ausprobiert. Hier scheinen Kunden bewusst umgeleitet zu werden.

Lesen Sie auch: Fehlender Kündigungsbutton rechtfertigt die fristlose Kündigung eines Vertrags

Das sagt 1&1 zur Kündigungsvormerkung

TECHBOOK hat daraufhin bei Marktgrößen in Deutschland wie Vodafone und 1&1 nachgefragt. Warum wird auf den Hilfeseiten beim Stichwort „Kündigung“ ausschließlich auf die Vormerkung hingewiesen? Wieso wird der Kündigungsbutton hier nicht zumindest verlinkt? Das wäre in Sachen Transparenz die einfachste Methode.

Auf unsere Nachfrage lautet die Antwort einer Sprecherin der 1&1 AG dazu: „Unseren Kunden stehen alle Kündigungswege offen. Wie bereits erwähnt, ist der Kündigungsbutton bei 1&1 auf der Homepage, die in der Regel der bevorzugte Kontaktpunkt unserer Kundinnen und Kunden ist, sehr prominent und leicht auffindbar.“

Das mag aus Sicht von 1&1 so sein. Noch besser auffindbar wäre der Kündigungsbutton, wenn er im Hilfebereich zusätzlich noch einmal verlinkt würde. Nur den Button möchte 1&1 ganz offensichtlich nicht so prominent bewerben.

„Zudem hat eine Vormerkung für Kunden Vorteile“, teilt die 1&1-Sprecherin weiter mit. „Sie können sich hierüber ein Kündigungsdatum sichern und gegebenenfalls von attraktiven Halteangeboten profitieren.“

Kurze Übersetzungshilfe: Die ursprüngliche Kündigung kann also auch eine versteckte Anfrage eines Kunden nach einem günstigeren Tarif sein. Kann, muss aber nicht. Vielleicht möchte die Person aus triftigen Gründen ihren Vertrag kündigen, muss nun allerdings diesen Umweg in Kauf nehmen.

Lesen Sie auch: 7 Fehler, die Sie beim Tarifwechsel unbedingt vermeiden sollten

Das sagt Vodafone zur Kündigungsvormerkung

Wesentlich eleganter geht Vodafone mit der Thematik um. Ein Unternehmenssprecher hat auf TECHBOOK-Anfrage geantwortet: „Wir stellen bei einer Kündigungsvormerkung sehr deutlich heraus, dass es sich lediglich um einen Teilschritt im Rahmen der Kündigung handelt und tatsächlich noch keine Kündigung ausgesprochen wird. Eine solche Gestaltung darf die anderen Kündigungsmöglichkeiten nicht verdrängen. Es muss absolut deutlich werden, dass es keine Kündigung ist.“

Auf weitere Nachfrage versicherte uns der Vodafone-Sprecher, die Ergebnisse unserer Recherche „an die Fachabteilungen weitergegeben“ zu haben. „Diese werden gegebenenfalls Optimierungen vornehmen.“

Noch taucht im Vodafone-Hilfebereich nur der Hinweis auf die Kündigungsvormerkung auf. Vodafone nutzt dafür den wohlklingenderen Begriff „Kündigungswunsch“. Der Wunsch muss anschließend selbstverständlich innerhalb von sieben Tagen telefonisch bestätigt werden.

Lesen Sie auch: Telekom mit neuen Prepaid-Tarifen! Alle Änderungen im Überblick

Bundesverband der Verbraucherzentralen prüft rechtliche Schritte

TECHBOOK hat sich auch mit dem Bundesverband der Verbraucherzentralen über die Ergebnisse der redaktionellen Recherche ausgetauscht. Eine Sprecherin bestätigte gegenüber der Redaktion: „Wir haben Ihr Beispiel an unsere Rechtsdurchsetzung weitergeleitet, um rechtliche Schritte dagegen zu prüfen.“ Gegen die Kündigungsvormerkung gibt es inzwischen erste Gerichtsurteile zugunsten von Kundinnen und Kunden.

Abschließend ein kurzer Hinweis: Die Kündigungsvormerkung ist nicht ungesetzlich. Kundinnen und Kunden, die den Vertrag mit ihrem Mobilfunkanbieter kündigen möchten, müssen lediglich einen nervigen Umweg in Kauf nehmen.

Aus Sicht der Mobilfunkanbieter ist ein solcher Umweg nachvollziehbar. Bleibt dennoch das Gefühl, ob sich die Unternehmen mit solchen Methoden nicht erst recht den Unmut und den Ärger von bis dahin zufriedenen Kunden einfangen. Schlechte Erfahrungen mit einem Produkt oder einer Dienstleistung verbreiten sich bekanntermaßen sehr schnell im Familien- und Freundeskreis oder über Social Media.

Unternehmen sprechen sehr oft von Transparenz. Wenn bei so einem wesentlichen Thema wie einer Kündigung eine einzelne Verlinkung an zentraler Stelle – auf den Hilfeseiten beim Thema „Kündigung“ – nicht gesetzt wird, besteht an diesem Punkt eine offensichtliche Transparenzlücke. Bitte schließen. Danke.

Mehr zum Thema

So kündigen Sie bei 1&1 und Vodafone richtig

Für alle Menschen, die ihren Mobilfunkvertrag bei 1&1 kündigen möchten: Hier geht es zum Kündigungsbutton von 1&1.

Wechselwillige Vodafone-Kunden hier entlang: Hier geht es zum Kündigungsbutton von Vodafone.

Selbstverständlich akzeptieren 1&1, Vodafone und alle weiteren Mobilfunkanbieter in Deutschland Vertragskündigungen auch per Brief.

Themen Handytarife
Technik-Angebote entdecken bei kaufDA
Logo KaufDA
Anzeige
Deine Datensicherheit bei der Nutzung der Teilen-Funktion
Um diesen Artikel oder andere Inhalte über Soziale- Netzwerke zu teilen, brauchen wir deine Zustimmung für diesen .
Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung dieser Webseite mit Tracking und Cookies widerrufen. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit personalisierter Werbung, Cookies und Tracking entscheiden.