6. September 2020, 19:30 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Seit 2017 gilt in der EU: „Roam like at home“, was bedeutet, dass bei Handy-Nutzung im EU-Ausland keine Zusatzgebühren erhoben werden dürfen. O2 hatte allerdings nicht all seine Kunden umgestellt. Nun macht der EuGH in einem Grundsatzurteil eine wichtige Klarstellung.
Telefonanbieter sind seit Abschaffung der Roaming-Gebühren in der Europäischen Union verpflichtet, alle Kunden automatisch auf den neuen Tarif umzustellen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg zu einem Rechtsstreit von O2 mit Verbraucherschützern.
Die Kläger begrüßten das EuGH-Urteil (Rechtssache C-539/19). Die Telefongesellschaft will es zunächst genau prüfen. Millionen Kunden sind betroffen.
Umstellung der Roaming-Option hätte durch O2 automatisch erfolgen müssen
Die EU hatte die Roaming-Gebühren zum 15. Juni 2017 mit dem Slogan „Roam like at home“ abgeschafft: Handy-Anrufe und Datennutzung im EU-Ausland sollen demnach nicht mehr kosten als im eigenen EU-Land. O2, die in Deutschland vertretene Marke der spanischen Telefónica, hatte nach Darstellung des EuGH aber nur Kunden automatisch umgestellt, die zuvor schon einen regulierten Roamingtarif hatten. Andere Kunden waren aufgefordert, die Umstellung per SMS zu beantragen. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hält dies für unzulässig und zog vor das Landgericht München I.
Die Münchner Richter schalteten den EuGH ein, und der stellte nun klar, dass „die Roaminganbieter ab dem 15. Juni 2017 verpflichtet waren, den unter anderem in Artikel 6a dieser Verordnung vorgesehenen regulierten Roamingtarif automatisch auf alle ihre Kunden anzuwenden, und zwar unabhängig davon, ob die Kunden zuvor einen regulierten Roamingtarif oder einen anderen Tarif gewählt hatten (…)“.
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90 Prozent der Verträge automatisch umgestellt
Telefónica-Germany-Sprecher Guido Heitmann sagte, 90 Prozent der Kunden seien damals automatisch umgestellt worden. Nach seinen Angaben hat sein Unternehmen 42 Millionen Kundenverträge – mehrere Millionen Kunden hätten sich also damals aktiv um die Umstellung bemühen müssen. Noch immer seien nicht alle Verträge geändert, bestätigte Heitmann der Deutschen Presse-Agentur.
„Wir hatten seinerzeit unseren Kunden mit alternativen Roamingtarifen die Entscheidung zum Wechsel in den neuen EU-Roamingtarif überlassen, weil ein solcher Wechsel nicht immer vorteilhaft für den Kunden ist“, erklärte Heitmann schriftlich. Die EuGH-Entscheidung sei jetzt nur ein Zwischenschritt im Verfahren. Erst ein Urteil des Münchner Landgerichts werde „Orientierung in dem Sachverhalt“ geben. Unabhängig davon könnten Kunden jederzeit kostenfrei binnen eines Tages in den regulierten EU-Roaming-Tarif wechseln.
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Verbraucherzentrale Bundesverband sieht Telefónica in der Pflicht
Die Verbraucherzentrale Bundesverband erklärte indes zu dem Grundsatzurteil aus Luxemburg: „Mit der heutigen Entscheidung fühlen wir uns in unserer Rechtsansicht gestärkt. Wir erwarten von Telefónica bereits jetzt eine unverzügliche und unbürokratische Erstattung zu viel gezahlter Telefonkosten.“ Sollte es dazu kommen, dürften sich Nutzer, die nicht umgestellt wurden und deshalb höhere Roaming-Kosten zahlten, also über eine Rückzahlung freuen. Ob es so kommt, steht aktuell aber noch in den Sternen.