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Gerichtsurteil

Kostenfalle! Ausnahmen von Telefon-Flatrates müssen deutlich erkennbar sein

Telefon-Flatrate Ausnahmen
Wenn Ausnahmen von Telefon-Flatrates nicht deutlich gekennzeichnet sind, riskieren Anbieter einen Prozess Foto: Getty Images
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TECHBOOK Redaktion

13. Mai 2022, 7:02 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Auch bei einer vermeintlichen Telefon-Flatrate kann es immer mal sein, dass Anrufe bestimmter Nummern Kosten verursachen. In einem Fall hat das nun zu einem Gerichtsurteil geführt: Betreffender Anbieter muss mögliche Ausnahmen seiner Telefon-Flatrate deutlich kennzeichnen.

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Eine Flatrate ermöglicht die unbegrenzte Nutzung eines Gegenstands bzw. Inanspruchnahme einer Leistung, ohne dass zusätzliche Kosten anfallen. So zumindest die Theorie. Jedoch gibt es bei Telefon-Flatrates immer mal Ausnahmen: Nummern, die im Pauschalpreis nicht inklusive sind. Und genau das hat ein Gericht nun verurteilt.

Bei Telefon-Flatrates müssen Ausnahmen gut sichtbar sein

Bei einer Telefon-Flatrate muss klar und unmissverständlich darauf hingewiesen werden, wenn vom vermeintlichen Pauschalpreis gewisse Rufnummern ausgeschlossen sind – und zwar insbesondere dann, wenn diese mit einer gewöhnlichen Ortsvorwahl beginnen. So die grobe Zusammenfassung.

Konkret ging es in dem Verfahren um Maßnahmen des Telekommunikationsanbieters 1&1 Telekom. Dieser darf nicht mit einer Telefon-Flatrate fürs Festnetz werben, wenn es davon zahllose kostenpflichtige Ausnahmen gibt und auf diese nicht klar und unmissverständlich hingewiesen wird. Das hat das Landgericht Koblenz in einem Urteil entschieden.

Urteil wegen „irreführender Werbung“

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte geklagt, nachdem 1&1 Telekom zwei Internet-Tarife unter anderem mit einer Telefon-Flatrate ins Festnetz als Vertragsbestandteil bewarb. Tatsächlich gab es aber Ausnahmen für Nummern mit Ortsvorwahlen, die nicht klar ersichtlich waren.

Die 100 Seiten umfassende Ausnahmeliste mit kostenpflichtigen Ortsvorwahl-Rufnummern war aber nur in acht Schritten erreichbar. Dazu zählt etwa die Einwahl bei Telefonkonferenz-Diensten. Dadurch sah die Kammer es nicht als gewährleistet an, dass sie vom durchschnittlichen Verbraucher überhaupt zur Kenntnis genommen wird.

Auch interessant: Telekom wertet Prepaid-Tarife deutlich auf

O180-Vorwahlen und Co. sind außen vor

Es hatte einen weiteren Grund, dass das Gericht der Klage auf Unterlassung irreführender Werbung stattgab. So sei es zwar bekannt, dass bestimmte Servicenummern (z. B. mit Vorwahlen wie 0180, 0137 oder 0900) auch bei einer Telefon-Flatrate zusätzliche Kosten verursachen. Vom Pauschalpreis ins Festnetz seien aber auch Servicedienste mit geografischen Festnetznummern, also Nummern mit normalen Ortsvorwahlen, ausgenommen gewesen. Hier würden Verbraucherinnen und Verbraucher keine kostenpflichtigen Dienstleistungen, sprich keine Ausnahme von ihrer Flatrate, erwarten.

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Quelle

  • mit Material von dpa
Themen Telefonieren
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