
19. Juli 2021, 11:57 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Eine Katze mit eigenem Internet-Vertrag – gibt es nicht? Und ob! Ein solch kurioser Fall zwischen Vodafone und Kater Gysmo hat sich unlängst in Deutschland zugetragen.
Kundenpflege und das Haustürgeschäft stehen bei vielen Unternehmen immer noch hoch im Kurs. So auch beim Netzbetreiber Vodafone. Eine Kundenberaterin besuchte eine langjährige Vodafone-Kundin und stellte ihr die neuesten Produkte vor. Nach einem netten Gespräch, bei dem beide Frauen auch über Kater Gysmo redeten, dem einzigen anderen Bewohner im Haushalt, sprach sich die Kundin deutlich gegen den Abschluss möglicher Änderungen oder Erweiterungen ihres Vodafone-Vertrages aus. Die Beraterin hätte somit unverrichteter Dinge ziehen müssen, doch sie hatte andere Pläne.
Vodafone versorgt Kater mit Triple-Flat
Wenige Tage nach dem Gespräch flatterte bei der Vodafone-Kundin ein Paket ins Haus, in dem sich Vertragsunterlagen und Endgeräte für einen neuen Vodafone-Vertrag befanden. Der Empfänger: Kater Gysmo. Die Vodafone-Beraterin hatte einfach einen Neuvertrag für eine Internet- und Telefon-Flatrate inklusive TV-Paket auf einen Herrn Gysmo aufgesetzt. Dabei hatte sie die Anschrift sowie die Kontodaten der bereits bestehenden Vodafone-Kundin verwendet. Was eigentlich unmöglich erscheint, sorgte bei dieser wochenlang für Ärger.
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Obwohl sie sich mehrmals an den Kundensupport von Vodafone gewendet hatte und dort erklärte, dass es sich bei Gysmo um einen Kater handele, blieb der Vertrag nämlich weiter bestehen und der Provider buchte fleißig die monatlichen Gebühren vom Konto der Frau ab. Irgendwann reichte der es und sie entzog Vodafone die Einzugsermächtigung für die Lastschrift. Vodafone wiederum reagierte auf die daraufhin ausbleibenden Zahlungen mit Mahnungen, später mit einem Inkassobescheid und schließlich sogar mit einem gerichtlichen Mahnbescheid.
In ihrer Verzweiflung wandte die Vodafone-Kundin sich an die Verbraucherzentrale Bremen, die sich des Falls annahm und sich mit dem Provider in Verbindung setzte. Erst jetzt reagierte Vodafone auf den Einwand, dass ein Kater als Vertragspartner aufgenommen und der Vertrag somit ungültig sei. Der Vertrag wurde storniert und die Kundin erhielt das Geld für bereits bezahlte Rechnungen zurück.
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Vodafone entlässt unseriöse Beraterin fristlos
Was nach einem schlechten Scherz klingt, ist tatsächlich so passiert. Der Fall trat bereits 2019 auf, die Verbraucherzentrale Bremen machte ihn nun öffentlich. Vodafone hat das Geschehene bestätigt und sich mittlerweile bei der Kundin entschuldigt. Die unseriöse Beraterin habe der Provider nach Bekanntwerden des Vorfalls fristlos entlassen, wie Vodafone gegenüber Golem mitteilte. Ihr Anliegen war es wohl, an die Provision für einen Neuvertrag zu kommen, die das Unternehmen selbstständigen Beratern und Beraterinnen zahlt.
Nicht bekannt ist, warum Vodafone den Vertrag mit dem Kater trotz der Einwände der Kundin überhaupt fortgeführt hat. Möglicherweise hat sie die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen verpasst. Möglich ist aber auch ein ein Fehlverhalten seitens des Kundensupports. Immerhin hatte die Betroffene ihm gegenüber mehrmals erläutert, dass es sich bei „Herr Gysmo“ nicht um eine Person, sondern eine Katze handelt.
Die Verbraucherzentrale rät Nutzern bei Haustürgeschäften prinzipiell zur Vorsicht. Auf keinen Fall sollte man sich bedrängen lassen und vorschnell etwas unterschreiben. Hat man dennoch einmal zugestimmt und es sich später anders überlegt, kann und sollte man von seinem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen.