
5. Juli 2022, 4:48 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Auch wenn es mitunter so scheint, ist das Internet doch kein rechtsfreier Raum. Damit das so bleibt, sind Strafverfolger auch auf Menschen angewiesen, die bei Drohungen und Hate Speech nicht wegsehen.
Soziale Medien haben unsere Art der Kommunikation in den vergangenen Jahren ganz grundlegend verändert. Unter dem Deckmantel der Distanz und teilweise sogar Anonymität kommt es teilweise zu extremen Äußerungen. Dabei sollte allen klar sein: Hass und Hetze im Internet sind alles andere als ein Kavaliersdelikt. Rassistische Beleidigungen, Volksverhetzung oder Verleumdung sind auch im Internet strafbar. Wer solche Angriffe entdeckt oder ihnen selbst ausgesetzt ist, sollte entsprechende Postings oder Kommentare umgehend melden.
Hass-Postings als solche wahrnehmen
Nicht jeder Kommentar ist direkt auf den ersten Blick als Hass-Posting erkennbar. Auch ist nicht jeder beleidigende Kommentar in gleichem Maße strafrechtlich verfolgbar. In Deutschland sind etwa nach dem Strafgesetzbuch eine Reihe von Symbolen auch im Netz verboten, genauso wie ein öffentlicher Aufruf zu Straftaten oder auch Volksverhetzung, wenn also gegen einzelne Gruppen gezielt zu Gewalt aufgerufen wird.
Im Übrigen sind auch verharmloste oder übermäßige Darstellungen von Gewalt nicht erlaubt. Gleiches gilt für Beleidigungen, üble Nachrede, Verleumdungen, Bedrohung und Nötigung sowie eine ganze Reihe anderer Taten, die auch im analogen Umfeld strafbar sind.
Wie erkennt man jetzt aber solche Hass-Postings? Das ist tatsächlich gar nicht so einfach, da die Posts nicht immer emotional sind, manchmal vielleicht auch als Witz getarnt daherkommen. Oft enthalten entsprechende Beiträge aber eine Herabsetzung einer bestimmten Gruppe oder Person. Hat man bei einem Post ein schlechtes Gefühl, dann sollte man genau hinschauen. Wie werden bestimmte Schlagworte verwendet und in welchem Kontext? Wird etwas oder jemand damit herabgesetzt oder objektifiziert? Besonders kritisch sind Postings zu sehen, die zu konkreten Taten aufrufen und/oder bestehende Gewalt legitimieren.
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Direkt reagieren
Wer einen Hass-Kommentar sieht, sollte möglichst zeitnah reagieren. Man kann zum einen mit der Person in die Diskussion gehen. Viele verhalten sich bei Hass-Postings passiv; es kann schon einen wesentlichen Unterschied machen, darauf hinzuweisen, dass die Aussage eines Beitrags nicht in Ordnung und zu hinterfragen ist.
Wer nicht selbst in die Auseinandersetzung gehen möchte, kann zum anderen aber auch helfen, indem er Hate Speech entsprechend dokumentiert und meldet. Dazu raten im Übrigen auch viele offizielle Stellen wie das BKA. Um Hass-Postings zu melden, gibt es spezialisierte Stellen. Das ist etwa bei der von der Jugendstiftung Baden-Württemberg getragenen, aber bundesweit tätigen Meldestelle Respect möglich, auf die auch das Bundeskriminalamt hinweist.
Erst löschen, dann Anzeige gegen Hass-Postings erstatten
Direkt auf der Startseite können Internetnutzer den Fall beschreiben. Anzugeben ist außerdem die Adresse der betreffenden Internetseite sowie die eigene E-Mail-Adresse. Auch Screenshots, die die Hassrede dokumentieren, können hochgeladen werden. Das Respect-Team prüft die Meldung und beantragt bei einem Rechtsverstoß die Löschung des Beitrags beim jeweiligen Betreiber der Seite oder des Netzwerks. Die Verfasserinnen oder der Verfasser wird den Angaben nach zudem angezeigt, insbesondere bei Volksverhetzung.
Man kann Hass-Postings auch an das entsprechende Netzwerk melden, indem der Beitrag gepostet wurde. Dazu gibt es meist direkte Mechanismen wie einen Meldebutton oder eine Anlaufstelle. Die Betreiber arbeiten dabei ebenfalls zunehmend mit den entsprechenden Behörden zusammen, wie etwa WhatsApp.
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Draht zur Staatsanwaltschaft
Ebenso bundesweit den Kampf gegen Hasskriminalität im Internet aufgenommen hat die niedersächsische Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet. Auch auf dieser von der Staatsanwaltschaft Göttingen getragenen Seite kann man Postings oder Kommentare, die Hass und Hetze beinhalten, ganz einfach per Online-Formular melden.
Wichtig: Geschädigte, die hier auch ihre Kontaktdaten angeben, ermöglichen den Strafverfolgern, falls nötig einen Strafantrag bei ihnen einzuholen. Bei sogenannten Antragsdelikten – dazu zählen etwa Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung – können die Strafverfolgungsbehörden sonst nicht aktiv werden.
Quellen
- dpa
- No Hate Speech