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Kündigung?

Was Sie tun können, wenn der DSL-Techniker nicht kommt

Techniker schaltet Telefonanschluss frei
Der Techniker schaltet den Internetanschluss binnen weniger Minuten frei – wenn er denn auftaucht. Foto: Getty Images
Steven Plöger

30. Juni 2017, 16:05 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Was tun, wenn der DSL-Techniker wiederholt nicht kommt, um den neuen Internetanschluss freizuschalten? Kann ich den Vertrag kündigen? TECHBOOK hat mit Experten gesprochen.

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Der Umzug ist abgeschlossen, die neue Wohnung bereits eingerichtet, einzig der Internetanschluss fehlt noch. Nachdem man lange auf den Techniker-Termin gewartet und mitunter sogar Urlaub genommen hat, sitzen einige am Stichtag in der Wohnung und warten vergeblich! Das ist natürlich ärgerlich.

Wie viele Techniker-Termine platzen im Schnitt?

Das lässt sich schwer in genauen Zahlen ausdrücken. Ein Brancheninsider spricht gegenüber TECHBOOK allerdings von gut einem Viertel der Termine, die ausfallen würden. Die Telekom, die im Regelfall den Techniker zur Verfügung stellt – Ausnahmen sind Anschlüsse über das Kabelnetz, etwa durch Unitymedia, Vodafone oder auch regionale Anbieter wie Mnet, bei denen kein Telekom-Techniker involviert ist –, dementiert diese Zahlen auf TECHBOOK-Nachfrage und verweist darauf, dass deutlich über 90 Prozent der Anschlüsse termingetreu bereitgestellt würden. Das gelte auch auch für die Kunden anderer Wettbewerber.

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Kann ich meinen Vertrag kündigen, wenn der Techniker nicht kommt?

„Zunächst einmal sollten Kunden dem jeweiligen Anbieter melden, dass der Techniker nicht erschienen ist – und eine Frist für einen neuen Techniker-Termin setzten. Drei Wochen sollten da schon genügen“, erklärt Frithjof Jönsson von der Verbraucherzentrale Berlin. Sollte der Techniker dann ein weiteres Mal nicht erscheinen, hätte der Kunde das Recht auf eine fristlose Kündigung des Vertrags – einem dritten Termin müsse er nicht zustimmen.

Wenn der Anbieter die Kündigung nicht akzeptiert und die Sache im Ernstfall vor Gericht endet, ist es wichtig, Belege zu haben. „Das Schreiben mit der Frist sollten Kunden auf jeden Fall per Einschreiben verschicken. Außerdem empfiehlt es sich, am Tag der Freischaltung einen Zeugen im Haus zu haben. Dieser kann notfalls belegen, dass kein Techniker geklingelt hat“, rät Jönsson.

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