2. Dezember 2023, 15:58 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Sowohl Mobilfunk- als auch Internet-Provider versenden seit einiger Zeit E-Mails, in denen sie mitteilen, ob man den für sich besten Tarif gebucht hat. Doch was genau steckt dahinter?
Info-Mails dieser Art sind für die Anbieter von Handy- oder Festnetz-Internet-Tarifen mittlerweile verpflichtend, um mehr Transparenz zu schaffen. Einmal im Jahr müssen sie ihre Kundinnen und Kunden über den für sie optimalen Tarif informieren. Wahlweise geht das auch via SMS oder auf der Rechnung. Das sieht die im Dezember 2021 in Kraft getretene TKG Novelle vor. Der Gesetzgeber möchte so verhindern, dass Bestandskunden weiter in teuren Tarifen bleiben, obwohl ihr Anbieter eigentlich längst günstigere Konditionen hat.
So gut eine solche Info-Mail bzw. -Benachrichtigung der Anbieter auch ist, gut umgesetzt ist sie noch nicht. Viele E-Mails sind ausgesprochen kurz gehalten und wenig aussagekräftig, kritisiert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Keine Aussage, ob die Leistung benötigt wird oder reicht
Oftmals beschränkt sich die Information nämlich auf nur einen Satz. Der kann beispielsweise lauten: „Derzeit ist Ihr aktueller Tarif der für Sie beste Tarif.“ Damit ist dann allerdings nur gemeint, dass der Tarif in Bezug auf die bestellten Leistungen der günstigste für die Kundin oder den Kunden ist.
Was Anbieter jedoch nicht berücksichtigen, sind die konkreten Verbräuche der jeweiligen Verbraucher, also beispielsweise weder real verbrauchtes Datenvolumen noch tatsächlich benötigte Telefonminuten. Diese sind jedoch entscheidend dafür, um einschätzen zu können, ob sich ein Tarif auch lohnt oder eventuell ein Angebot mit weniger oder mehr Leistung besser wäre.
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Aktionen und Konkurrenz-Angebote in Info-Mail der Anbieter nicht berücksichtigt
Auch auf Aktionen weisen die Anbieter in ihren Info-Mails nicht hin, bemängeln die Verbraucherschützer. Sollte der Anbieter also eine Empfehlung für einen anderen Tarif aussprechen, dann würden Angebote oder Aktionen dabei oft nicht berücksichtigt. Ohnehin stammten etwaige Empfehlungen für neue Tarife natürlich immer nur aus dem eigenen Portfolio des Anbieters.
Mobilfunk- und Festnetzkunden sollten also lieber in Eigenregie und bei allen Anbietern nach Tarifen mit besseren Konditionen Ausschau halten, rät die Verbraucherzentrale. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit lassen sich Telekommunikationsverträge jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen, wenn man zu einem anderen Anbieter wechseln möchte.
Mit Material der dpa