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Darf man Screenshots von WhatsApp-Chats einfach so teilen?

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TECHBOOK Redaktion

22. November 2017, 11:42 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Eine persönliche Nachricht sollte vor allem eins sein: Privat und damit nicht für alle zugänglich! Wer dies nicht beachtet und Mitteilungen etwa bei Facebook oder Twitter veröffentlicht, dem drohen harte Konsequenzen.

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Das hat wohl jeder schon einmal gemacht: Man chattet bei WhatsApp, macht einen Screenshot vom Chatverlauf und schickt diesen an Freunde weiter oder postet ihn auf sozialen Netzwerken wie Facebook oder Twitter. Zum Beispiel, weil man eine besonders lustige Situation im Chat teilen möchte. Aber darf man Screenshots aus privaten WhatsApp-Chats einfach so teilen?

Private SMS, Messenger-Nachrichten, E-Mails oder Briefe sollten Empfänger nicht ohne weiteres veröffentlichen. Darauf weist der Düsseldorfer Rechtsanwalt Michael Terhaag in seinem Blog „aufrecht.de“ hin.

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Ohne Erlaubnis des Absenders drohen Schadenersatzansprüche

Geschieht das nämlich ohne Erlaubnis der Absender, drohen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche. Grund ist eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Auch bei Geschäftspost, die – aus welchen Gründen auch immer – veröffentlicht wird, droht Ärger. Schon ein Teilen von Nachrichten in Facebook-Gruppen, WhatsApp-Chats oder via Twitter kann eine Veröffentlichung sein.

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Diese unter anderem vom Landgericht Köln und Berlin in unterschiedlichen Fällen vertretene Auffassung gilt nicht nur in eine Richtung, schreibt Terhaag. Man selbst muss unerlaubte Veröffentlichungen privater Korrespondenz auch nicht dulden.

Themen Datenschutz Recht WhatsApp
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